Schornsteinfegerbesuch in Deutschland - Was Hausbesitzer und Mieter beachten müssen - ofenerlebnis.de

Schornsteinfegerbesuch in Deutschland: Was Hausbesitzer und Mieter beachten müssen

In Deutschland bringt der Schornsteinfeger sprichwörtlich Glück – vor allem aber sorgt er für Sicherheit in Haus und Wohnung. Jeder kennt den Anblick des schwarz gekleideten Kaminkehrers, der regelmäßig vorbeischaut. Doch warum kommt er eigentlich, und worauf müssen Hausbesitzer und Mieter achten? Dieser Artikel erklärt in lockerem, verständlichem Ton alle wichtigen Aspekte rund um den Schornsteinfegerbesuch.

Regelmäßige Schornsteinfeger-Termine sind gesetzlich vorgeschrieben, um Brände, Unfälle und hohe Emissionen zu verhindern. Im Folgenden erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, wie der Ablauf des Besuchs typischerweise aussieht, welche Prüfungen und Messungen durchgeführt werden, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, welche Pflichten und Fristen einzuhalten sind, wie Sie sich am besten vorbereiten – und welche häufigen Fehler oder Irrtümer Sie vermeiden können.

Gesetzliche Vorgaben: Warum ist der Schornsteinfeger Pflicht?

Als Hausbesitzer sind Sie per Gesetz verpflichtet, Ihre Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger warten und prüfen zu lassen. Diese Pflicht hat einen guten Grund: Rußablagerungen in Schornsteinen können sich entzünden und Schornsteinbrände auslösen, und verstopfte oder defekte Abgasanlagen können gefährliches Kohlenmonoxid ins Haus leiten. Der Schornsteinfeger sorgt also für Brandschutz und CO-Sicherheit. Zusätzlich überwacht er die Umweltauflagen, damit Heizungen nicht zu viele Schadstoffe ausstoßen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind Schornsteinfegerbesuche für alle Heizungsanlagen, die Abgase produzieren. Dazu zählen Öl- und Gasheizungen sowie Holz-, Kohle- und Pelletöfen oder Kamine. (Reine Elektroheizungen und Wärmepumpen sind von der Schornsteinfegerpflicht ausgenommen, da sie kein Abgas haben.) Bevor eine neue Heizung oder ein Kamin erstmals in Betrieb geht, muss der zuständige Bezirksschornsteinfeger sie abnehmen. Er prüft dabei, ob die Anlage ordnungsgemäß installiert und sicher betreibbar ist. Ohne diese Abnahme dürften Sie eine neu eingebaute Feuerstätte gar nicht nutzen.

Auch im laufenden Betrieb gibt es feste Intervalle: Alle Feuerstätten unterliegen regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsfristen, die in einer Verordnung festgelegt sind. Zudem führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger alle 3–4 Jahre (genauer: zweimal in 7 Jahren) eine Feuerstättenschau durch. Dabei nimmt er alle Feuerungsanlagen im Haus genau unter die Lupe und stellt einen Feuerstättenbescheid aus. In diesem Bescheid steht, welche Arbeiten (Kehren, Überprüfen, Messen) in welchen Abständen durchzuführen sind. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten. Tun Sie das nicht, kann dies dem Ordnungsamt gemeldet werden – im Extremfall drohen Bußgelder oder Zwangsmaßnahmen. Normalerweise bleibt es aber nicht so dramatisch: Wer Termine versäumt, bekommt zunächst eine Erinnerung. Insgesamt sind die gesetzlichen Vorgaben dazu da, Schäden vorzubeugen und einen sicheren, effizienten Betrieb Ihrer Heizung zu gewährleisten.

Ablauf des Besuchs: Was macht der Schornsteinfeger genau?

Ein typischer Schornsteinfegerbesuch läuft routinemäßig in mehreren Schritten ab. Hausbesitzer erhalten oft vorab eine Benachrichtigung – per Post, Einwurfzettel oder Aushang – wann der „Schorni“ vorbeikommt. Mieter werden entweder vom Vermieter informiert oder sehen einen Aushang im Treppenhaus. Zum Termin sollten Sie dafür sorgen, dass jemand zuhause ist und Zugang zu allen relevanten Stellen hat (Heizungsraum, Kamin, Dachboden etc.).

Begrüßung und Vorbereitung: Der Schornsteinfeger erscheint meist in traditioneller Arbeitskleidung (ganz in Schwarz, mit Werkzeugtasche). Nach der Begrüßung verschafft er sich Zugang zur Heizungsanlage oder zum Kaminofen. Er wird den Bereich um die Feuerstätte ggf. mit einer Plane oder Tüchern abdecken, um Schmutz aufzufangen. Keine Sorge: Ein erfahrener Schornsteinfeger achtet darauf, Ihr Zuhause so sauber wie möglich zu hinterlassen.

Reinigung des Schornsteins: Zunächst kümmert sich der Schornsteinfeger um das Kehren – also das Entfernen von Ruß und Ablagerungen im Schornstein. Je nach baulicher Gegebenheit steigt er dafür aufs Dach und kehrt von oben nach unten, oder er nutzt Revisionsklappen im Haus, um den Schornstein von unten zu säubern. Mit Bürsten und Kehrbesen wird der Ruß gelöst. Moderne Schornsteinfeger verwenden oft auch einen Staubsauger, damit möglichst wenig Ruß in die Räume gelangt. Falls Sie einen Kaminofen haben, wird auch das Verbindungsrohr zum Schornstein gereinigt. All diese Arbeiten dauern in der Regel nur wenige Minuten pro Schornstein.

Überprüfung und Messung: Anschließend führt der Schornsteinfeger verschiedene Prüfungen durch. Bei Öl- und Gasheizungen steht eine Abgasmessung an (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Er kontrolliert, ob die Abgase einwandfrei abziehen und ob die Verbrennung sauber ist. Ebenso schaut er sich die Feuerstätte selbst an: Gibt es Risse, Undichtigkeiten oder Anzeichen von Überhitzung? Ist genügend Frischluftzufuhr gewährleistet? Bei offenen Kaminen prüft er z. B., ob die Funkenschutzgitter in Ordnung sind. Gegebenenfalls wird auch der Heizkessel oder Ofen innen begutachtet, soweit möglich. All das geschieht routinemäßig und oft recht zügig.

Abschluss: Zum Schluss informiert der Schornsteinfeger den Bewohner kurz über das Ergebnis. Wenn alles in Ordnung ist, bekommen Sie meist gar nichts weiter, manchmal aber einen Messprotokoll-Zettel oder einen Aufkleber am Heizgerät, auf dem die Abgaswerte und das Datum vermerkt sind. Sollte der Schornsteinfeger Mängel feststellen (z. B. zu hohe CO-Werte oder Risse im Kamin), wird er diese mitteilen und eventuell eine Frist zur Behebung setzen. In akuten Gefahrenfällen (die selten sind) darf er die Anlage auch vorübergehend stilllegen – aber das passiert nur, wenn wirklich Gefahr für Leib und Leben besteht. Zum Schluss räumt der Schornsteinfeger noch grob auf (er nimmt den gefegten Ruß normalerweise mit oder entsorgt ihn im Hausmüll) und verabschiedet sich. Die nächsten Schritte für Sie: Lüften Sie kurz durch, damit eventueller Feinstaub verschwindet, und freuen Sie sich über einen sicheren Kamin! Die Abrechnung kommt meist per Rechnung ins Haus, manchmal kassiert der Schornsteinfeger auch direkt vor Ort (gegen Quittung).

Prüfungen und Messungen: Was wird kontrolliert?

Bei einem Schornsteinfegerbesuch dreht sich alles um Sicherheit und Effizienz. Hier die wichtigsten Prüfungen und Messungen, die durchgeführt werden – verständlich erläutert:

  • Kehren und Reinigen: Zunächst entfernt der Schornsteinfeger den Ruß aus dem Schornstein. Diese scheinbar simple Tätigkeit ist lebenswichtig, denn Ruß ist brennbar. Wenn sich zu viel davon ansammelt, kann er sich entzünden (Rußbrand) und Temperaturen von über 1000 °C verursachen – genug, um den Kamin zu beschädigen oder sogar ein Haus in Brand zu setzen. Durch regelmäßiges Kehren wird dieses Risiko gebannt. Gleichzeitig wird der Zug im Schornstein verbessert, damit Ihre Heizung optimal brennt.
  • Abgas- und Emissionsmessung: Vor allem bei Heizkesseln (Öl, Gas, Pellets) misst der Schornsteinfeger die Qualität der Abgase. Er benutzt ein elektronisches Abgasmessgerät, das in das Abgasrohr gehalten wird. Dabei ermittelt er z. B. den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO), der ein Anzeichen für die Verbrennungsgüte ist – zu viel CO deutet auf eine unvollständige Verbrennung hin, was gefährlich sein kann. Auch der Abgasverlust (wie viel Wärme ungenutzt durch den Schornstein geht) wird gemessen. Für feste Brennstoffe (Holz, Kohle) kann er zudem den Feinstaubgehalt im Rauch messen, um die Umweltauflagen zu überprüfen. Diese Messungen stellen sicher, dass Ihre Anlage effizient und sauber läuft. Sollte ein Wert außerhalb der Norm liegen, schlägt der Schornsteinfeger Lösungen vor – etwa eine Wartung des Brenners oder den Tausch eines Filters. In schlimmen Fällen meldet er Überschreitungen auch der Behörde, aber das ist selten und würde Ihnen natürlich erläutert.
  • Sichtprüfung der Anlage: Neben Ruß und Abgasen prüft der Schornsteinfeger den allgemeinen Zustand Ihrer Feuerstätte. Er schaut, ob der Kamin oder Kessel Risse aufweist, ob die Anschlüsse dicht sind und ob die Abgasleitung richtig montiert ist. Er kontrolliert auch, ob um den Ofen herum alles sicher ist: Brennbare Gegenstände haben da nichts zu suchen. Sollte z. B. auf dem Dachboden die Dämmwolle zu nah am Schornstein sein, wird er darauf hinweisen (Stichwort Brandschutzabstand). Teil der Sichtprüfung ist auch, dass vorgeschriebene Lüftungsöffnungen nicht verschlossen sind – manchmal neigen Bewohner dazu, Lüftungsgitter zuzuhängen, was aber die Frischluftversorgung für den Brenner stören kann. Kurz gesagt: Der Schornsteinfeger steckt den Kopf überall dorthin, wo potenzielle Gefahren lauern könnten.
  • Funktionstests: Einige Komponenten prüft der Schornsteinfeger auf Funktion, z.B. die Abgasklappe (zieht der Ofen noch, wenn die Tür geschlossen ist?), die Rauchmelder (sofern er beauftragt wurde, diese mit zu kontrollieren) oder die Dichtigkeit von Revisionsverschlüssen. Bei bestimmten Heizungsanlagen gibt es einen speziellen „Schornsteinfegermodus“, den er aktivieren kann – etwa an modernen Gasthermen. In diesem Modus läuft die Heizung auf hoher Leistung, damit die Messung unter Volllast erfolgt. Als Bewohner müssen Sie sich darum aber nicht kümmern; der Fachmann kennt die Prozedur genau.

Zusammengefasst prüft und misst der Schornsteinfeger also alles Wichtige rund um Abgase, Brandschutz und Betriebssicherheit. Am Ende wissen Sie genau, ob Ihre Anlage im grünen Bereich ist oder ob Handlungsbedarf besteht. Im Normalfall können Sie nach dem Besuch beruhigt durchatmen – im wahrsten Sinne des Wortes.

Kosten: Welche Gebühren entstehen beim Schornsteinfeger?

Ein Schornsteinfegertermin ist zwar Pflicht, aber zum Glück hält sich der finanzielle Aufwand in Grenzen. Die Kosten sind in Deutschland weitgehend einheitlich geregelt. Es gibt eine Gebührenordnung (die Kehr- und Überprüfungsordnung, KÜO), die genau festlegt, welche Arbeiten wie viel kosten. Somit verlangt ein Schornsteinfeger für die gleiche Tätigkeit überall ungefähr den gleichen Preis. Die Rechnungsposten werden meist in Arbeitswerten (AW) angegeben – ein abstraktes Minuten-Takt-System. Ohne ins Detail zu gehen: Ein AW entspricht etwa 1–1,20 Euro. Eine bestimmte Arbeit, z.B. das Kehren eines Standard-Schornsteins, kann z.B. mit 15 AW veranschlagt sein (dies wäre dann rund 15–18 €). Auf der Rechnung summieren sich dann die einzelnen Posten.

Typische Preisbeispiele: Für ein Einfamilienhaus mit einer Gasheizung ohne weiteren Kamin können pro Besuch etwa 40–60 Euro anfallen. Darin ist die Messung und die Kontrolle enthalten. Hat man zusätzlich einen Kaminofen, kommen für die extra Kehrung vielleicht 20–30 Euro hinzu. Bei reinen Holzheizungen, die häufiger gekehrt werden müssen, können die jährlichen Gesamtkosten auch mal um die 100 Euro liegen. Die Feuerstättenschau (alle 3–4 Jahre) wird ebenfalls berechnet, meist mit einem eigenen Posten (je nach Aufwand vielleicht 20–50 €). Diese Zahlen sind grobe Richtwerte – die genauen Beträge hängen von der Anzahl der Feuerstätten, der Art der Messungen und regionalen Gegebenheiten ab.

Mieter müssen Schornsteinfegerkosten nicht direkt aus der eigenen Tasche zahlen, denn sie sind Teil der umlagefähigen Nebenkosten. In der Betriebskostenabrechnung taucht der Posten dann als „Schornsteinreinigung“ oder „Kehrgebühr“ auf. Der Vermieter darf diese Kosten also auf die Mieter umlegen. Unterm Strich zahlen Mieter und Eigentümer aber ähnlich viel für den Service.

Ein Tipp: Schornsteinfegerarbeiten können von Eigentümern von der Steuer abgesetzt werden, da es sich um haushaltsnahe Handwerkerleistungen handelt. 20 % der Arbeitskosten (ohne Material) lassen sich in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen – bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 € pro Jahr. Dafür sollte man die Rechnungen aufbewahren und unbar bezahlen (Überweisung), da Barzahlungen vom Finanzamt nicht anerkannt werden. So bekommen Sie einen Teil der Kosten quasi zurück. Insgesamt betrachtet sind die Ausgaben für den Schornsteinfeger gut angelegtes Geld: Sie investieren in Sicherheit und Energieeffizienz – und das zu vernünftigen, regulierten Preisen.

Pflichten und Fristen: Wie oft, und wer muss sich kümmern?

Jetzt stellt sich die Frage: Wie oft muss der Schornsteinfeger eigentlich kommen, und wer organisiert das? Die Antwort hängt von Ihrer Heizungsanlage ab, aber es gibt grobe Faustregeln:

  • Öl- und Gasheizungen: In der Regel einmal jährlich kehren und überprüfen. Die Abgasmessung ist bei neueren Brennwertgeräten nur alle 2–3 Jahre fällig, bei älteren Standardkesseln meist alle 1–2 Jahre. Praktisch bedeutet das: Meist schaut der Schornsteinfeger einmal im Jahr vorbei. Einige Jahre macht er nur eine Sichtprüfung und kehrt (das geht schnell), und alle paar Jahre steht dann zusätzlich die Messung an, was ein paar Minuten länger dauert.
  • Holz- und Kohleöfen: Hier muss häufiger gekehrt werden, da feste Brennstoffe mehr Ruß produzieren. Zwei- bis viermal pro Jahr sind üblich, je nach Nutzungsintensität. Ein Kamin, der nur gelegentlich am Wochenende befeuert wird, kommt vielleicht mit 1–2 Kehrungen jährlich aus. Eine zentrale Holzheizung, die täglich läuft, wird dagegen vierteljährlich gereinigt. Die Emissionsmessungen (Staub/CO) bei Holzöfen erfolgen in längeren Abständen, etwa alle 3 Jahre, weil sie aufwändiger sind.
  • Pelletheizungen: Diese liegen etwas dazwischen – oft ein- bis zweimal im Jahr kehren, und ebenfalls alle paar Jahre messen. Pellets verbrennen relativ sauber, aber auch hier fällt feiner Staub an, der entfernt werden muss.
  • Keine Feuerstätte vorhanden: Wer z.B. in einer Wohnung nur Fernwärme oder eine Wärmepumpe hat, braucht gar keinen Schornsteinfeger. Dann gibt es schlicht nichts zu kehren oder messen. Allerdings prüfen Schornsteinfeger teils auch Lüftungsanlagen – doch das ist ein Sonderfall und nicht Pflicht für normale Wohnungen.

All diese Intervalle sind Richtwerte. Die genauen Fristen stehen in Ihrem Feuerstättenbescheid, den der Schornsteinfeger nach der Feuerstättenschau ausstellt. Dort ist für jede Anlage vermerkt, wie oft gereinigt und gemessen werden muss. Als Hausbesitzer sollten Sie diesen Bescheid gut aufbewahren. Vergessen Sie einen Termin oder überschreiten die Frist, wird der Bezirksschornsteinfeger Sie daran erinnern. Sollte auch das nichts fruchten, kann er letztlich die Arbeiten durchführen (lassen) und Ihnen die Kosten auferlegen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie jedoch die Fristen einhalten – es geht um Ihre Sicherheit.

Wer beauftragt den Schornsteinfeger? Früher war automatisch der Bezirksschornsteinfeger zuständig und kam von sich aus. Seit einer Gesetzesänderung 2013 haben Hausbesitzer zwar etwas mehr Wahlfreiheit (Routinearbeiten dürfen auch von einem freien Schornsteinfeger durchgeführt werden, sofern dieser zugelassen ist), doch in der Praxis bleibt der Ablauf oft gleich: Der zuständige Bezirksfeger meldet sich von selbst, terminiert die nötigen Besuche und führt sie durch. Eigentümer müssen also normalerweise nicht jedes Jahr aktiv einen Schornsteinfeger suchen – sie müssen aber dafür sorgen, dass der Termin wahrgenommen wird. Sie dürfen theoretisch einen anderen Schornsteinfeger beauftragen (etwa wenn Sie unzufrieden sind oder ein günstigeres Angebot möchten), müssen dann aber darauf achten, dass dieser alle vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht erledigt und die Ergebnisse an den Bezirksfeger meldet. Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt einfach beim „Bezirksschornsteinfeger des Vertrauens“, dann kann kaum etwas schiefgehen.

Mieter haben in der Regel nicht die Pflicht, selbst einen Schornsteinfeger zu bestellen – das ist Sache des Eigentümers bzw. Vermieters. Als Mieter sollten Sie aber kooperieren, sprich: Den angekündigten Termin ermöglichen, dem Schornsteinfeger Zugang zur Wohnung/Kamin geben und eventuell den Vermieter informieren, falls ein Termin angekündigt wurde, Sie aber verhindert sind. Übrigens: Sollte in Ihrer Mietwohnung nie ein Schornsteinfeger auftauchen, obwohl Sie z.B. einen Kaminofen nutzen, fragen Sie sicherheitshalber beim Vermieter nach. Es könnte ein Versehen sein, denn die Pflicht zur Kontrolle besteht immer, und Versäumnisse können im Schadensfall Ärger bringen. Normalerweise läuft das aber zuverlässig – kein Vermieter hat Interesse daran, die Schornsteinfegertermine schleifen zu lassen.

Vorbereitung: So machen Sie es dem Schornsteinfeger leicht

Damit der Schornsteinfeger seinen Job schnell und ohne Probleme erledigen kann, können Sie im Vorfeld ein paar einfache Vorkehrungen treffen. Gute Vorbereitung spart Zeit (und damit eventuell Kosten) und schont Nerven auf beiden Seiten. Hier ein paar Tipps:

  • Zugang schaffen: Stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Stellen frei zugänglich sind. Der Schornsteinfeger muss zum Heizkessel, zum Kaminofen und ggf. zum Dachboden oder Dachfenster gelangen. Räumen Sie im Heizungskeller störende Gegenstände beiseite. Falls Möbel vor einem Wandkamin stehen, rücken Sie sie weg. Kurz: Ein freier Weg erspart dem „Mann in Schwarz“ lästiges Möbelrücken.
  • Feuer aus und Anlage abgekühlt: Heizen Sie Ihren Ofen oder Kamin vor dem Termin nicht mehr ein. Die Glut sollte erloschen und der Kamin abgekühlt sein, bevor der Schornsteinfeger kommt. Andernfalls kann er nicht kehren, ohne sich zu verbrennen oder heiße Asche durch die Gegend zu wirbeln. Bei Öl- oder Gasheizungen sollte die Heizung idealerweise im Normalbetrieb laufen. Schalten Sie sie nicht komplett ab, denn oft wird ja die Verbrennung gemessen – da braucht das Gerät Betriebstemperatur.
  • Abdeckmaterial bereit halten: Die meisten Schornsteinfeger bringen eigene Decken oder Folien mit, um Schmutz aufzufangen. Schaden kann es aber nicht, selbst etwas Packpapier oder alte Laken bereitzulegen, besonders wenn empfindliche Teppiche in der Nähe des Kamins sind. Decken Sie den Bereich vor dem Kaminofen ab, damit herunterfallender Ruß keinen Fleck hinterlässt.
  • Asche entfernen: Leeren Sie den Aschekasten Ihres Kamins/Ofens vorher aus. Ein Berg alter Asche kann sonst beim Kehren hochwirbeln oder den Zugang versperren. Kalte Asche können Sie einfach in einer Metallwanne oder Tüte zwischenlagern (natürlich komplett erkaltet!). So kann der Schornsteinfeger sofort loslegen, ohne erst Asche beiseite räumen zu müssen.
  • Dachzugang klären: Falls der Schornsteinfeger aufs Dach muss, stellen Sie sicher, dass Dachluken oder Ausstiege geöffnet werden können. Ist der Dachboden verschlossen, legen Sie den Schlüssel bereit. Bei steilen Dächern kümmern Schornsteinfeger sich selbst um Sicherung (z.B. Seil), hier müssen Sie nichts vorbereiten – außer eventuell den Zugang über Ihre Wohnung zu ermöglichen.
  • Haustiere sichern: Hunde und Katzen sind oft nicht begeistert von fremden Leuten, die plötzlich durchs Haus stapfen. Zudem kann es laut werden (Bohrgeräusche beim Messen, Gepolter im Kamin). Bringen Sie Tiere am besten in einem separaten Raum unter, damit alle entspannt bleiben.
  • Fragen notieren: Nutzen Sie den Besuch ruhig, um Fragen zu stellen. Vielleicht möchten Sie wissen, ob Ihr alter Kachelofen noch den neuen Feinstaub-Regeln entspricht, oder wie Sie Ihre Heizkosten senken können. Schornsteinfeger sind in der Regel kompetente Berater rund ums Thema Heizen. Bereiten Sie solche Fragen vor, dann denken Sie im Termin daran.

Mit diesen Vorbereitungen läuft der Termin wie am Schnürchen. Der Schornsteinfeger wird die zügige Abwicklung zu schätzen wissen. Und Sie selbst profitieren davon, dass alles schneller vorbei ist und keine unnötigen Folgetermine anfallen.

Häufige Fehler und Missverständnisse: Das sollten Sie vermeiden

Trotz der regelmäßigen Routine gibt es ein paar Missverständnisse und Fehler, die immer wieder auftreten. Hier sind die häufigsten – und wie Sie sie vermeiden:

  • „Braucht man das heute überhaupt noch?“ – Ja, unbedingt. Manche glauben, die Schornsteinfegerpflicht sei abgeschafft oder freiwillig geworden (vor allem seit der Teil-Liberalisierung 2013). Das stimmt nicht. Sie können zwar den Anbieter für manche Arbeiten wählen, aber die Pflicht an sich besteht weiterhin. Ignorieren Sie die Schornsteinfegertermine also nicht, es drohen sonst Bußgelder und im Ernstfall Versicherungsschwierigkeiten, falls etwas passiert.
  • Termine versäumen oder niemanden daheim haben: Ein häufiger Fehler ist, den angekündigten Termin schlicht zu vergessen oder keine Person zum Aufschließen da zu haben. Das führt zu Extraaufwand: Der Schornsteinfeger muss erneut kommen, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Vermeiden Sie das, indem Sie sich den Termin im Kalender markieren und eventuell Nachbarn oder Verwandte bitten, anwesend zu sein, falls Sie selbst verhindert sind. Ein kurzer Anruf beim Schornsteinfegerbüro genügt oft, um einen passenderen Termin zu vereinbaren – nutzen Sie diese Möglichkeit, statt einfach niemanden reinzulassen.
  • „Ich mach das selber!“ – Auf die Idee kommen Heimwerker manchmal, um Geld zu sparen. Allerdings dürfen Laien die vorgeschriebenen Kehr- und Messarbeiten nicht in Eigenregie durchführen. Es muss immer ein zugelassener Schornsteinfeger machen. Selbst wenn Sie technisch versiert sind: Der Gesetzgeber schreibt einen neutralen Prüfer vor. Außerdem verfügen Schornsteinfeger über spezialisiertes Gerät (z.B. geeichte Messinstrumente), das ein Laie nicht hat. Selber kehren können Sie höchstens zusätzlich zum offiziellen Termin (z.B. um zwischenzeitlich Ruß zu entfernen), aber das ersetzt nie den Pflichttermin!
  • Unklarheit bei Zuständigkeit (Vermieter/Mieter): Manche Mieter ignorieren Ankündigungen mit dem Argument „Ich bin ja nur Mieter, das geht mich nichts an.“ Das ist halb richtig: Organisieren muss es der Vermieter, aber Mitwirken muss der Mieter sehr wohl. Lassen Sie also den Schornsteinfeger rein und behandeln Sie ihn freundlich, auch wenn Sie ihn nicht persönlich bestellt haben. Umgekehrt vergessen manche Vermieter, dem Mieter Bescheid zu sagen – klären Sie daher im Mietverhältnis früh, wie die Kommunikation laufen soll, damit kein Termin ins Leere geht.
  • Verwechslung mit Heizungswartung: Ein Missverständnis ist, den Schornsteinfegerbesuch mit der Heizungswartung zu verwechseln. Wichtig zu wissen: Der Schornsteinfeger prüft Abgase und Sicherheit, wartet aber nicht den Brenner oder reinigt z.B. nicht den Heizölfilter. Dafür ist ein Heizungsmonteur zuständig. Beide Besuche sind nötig: Der eine für Sicherheit/Umwelt (Schornsteinfeger), der andere für Effizienz und Verschleißteile (Wartungsdienst). Planen Sie also zusätzlich zum Schornsteinfeger (der meist gesetzlich vorgegeben ist) auch regelmäßige Wartungen mit Ihrem Heizungsbauer ein.
  • Angst vor Schmutz und Chaos: Manche Bewohner scheuen den Schornsteinfegertermin, weil sie Dreck im Haus fürchten. Moderne Schornsteinfeger arbeiten jedoch sehr sauber. Wenn Sie – wie oben beschrieben – vorbereiten (abdecken, Asche leeren), bleibt kaum Schmutz zurück. Sollte trotzdem etwas daneben gehen, spricht man den Schornsteinfeger am besten direkt darauf an; er hat in der Regel auch Staubsauger oder Handfeger dabei und hilft beim Saubermachen. Also keine Scheu: Lieber den Termin durchführen lassen, als aus Angst vor ein bisschen Ruß darauf zu verzichten.
  • Feuerstätten stilllegen statt melden: Ein Sonderfall: Manch einer nutzt seinen Kamin jahrelang nicht und denkt, dann müsse er auch keinen Schornsteinfeger bezahlen. Doch solange ein Ofen installiert ist, gilt er als betriebsbereit und unterliegt der Kehrobliegenheit. Wer einen Kamin dauerhaft nicht nutzt, kann ihn offiziell abmelden oder stilllegen lassen – das muss aber mit dem Schornsteinfeger abgesprochen werden. Einfach ungenutzt lassen ohne Info zählt nicht als Stilllegung. Im Zweifel also kommunizieren: Der Schornsteinfeger kann z.B. vermerken, dass ein Ofen z.Zt. nicht genutzt wird, trotzdem schaut er meist kontrollhalber vorbei, allerdings seltener.

Wenn Sie diese Punkte beherzigen, umgehen Sie die häufigsten Fallstricke problemlos.

Zum Schluss noch ein positiver Aspekt: Viele Schornsteinfeger verstehen sich als Dienstleister mit Herz, sie beraten gern und geben Tipps. Lassen Sie sich also ruhig beraten, etwa wie Sie durch richtiges Heizen Energie sparen oder welchen Kaminholz-Typ Sie verwenden sollten. So haben Sie vom Besuch nicht nur die Pflichterfüllung, sondern auch einen Mehrwert.

Fazit: Der Schornsteinfegerbesuch mag auf den ersten Blick wie lästige Pflicht wirken, ist aber unerlässlich für sicheren und effizienten Betrieb Ihrer Heizung. Wenn man weiß, was einen erwartet und wie man sich vorbereitet, ist der Termin unkompliziert. Hausbesitzer müssen für fristgerechte Durchführung sorgen, Mieter sollten kooperieren – dann klappt alles reibungslos. Und wer weiß: Vielleicht bringt das freundliche Gespräch mit dem Schornsteinfeger ja tatsächlich ein bisschen Glück ins Haus! Viel wichtiger ist jedoch: Es bringt Sicherheit und ein gutes Gefühl, alles in Schuss zu haben. In diesem Sinne: Keine Angst vor dem Mann mit dem Zylinder – er will nur Ihr Bestes. Viel Erfolg beim nächsten Schornsteinfegerbesuch!

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