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Kann ich meinen alten Kaminofen noch weiter nutzen?

Ein knisterndes Kaminfeuer verbreitet wohlige Wärme – doch viele Besitzer älterer Kaminöfen fragen sich angesichts neuer Umweltschutz-Regeln besorgt: Darf ich meinen alten Kaminofen überhaupt noch weiter betreiben? Die gute Nachricht zuerst: Es gibt kein pauschales Verbot für alte Kaminöfen in Deutschland. Allerdings gelten seit Anfang 2025 strengere gesetzliche Vorgaben für deren Betrieb. Vor allem ältere Modelle müssen jetzt bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten oder außer Betrieb genommen werden. In diesem Artikel erklären wir in lockerem, verständlichem Ton, was Eigentümer über die aktuelle Rechtslage wissen müssen, welche Pflichten und Fristen gelten, welche Ausnahmen es gibt und welche Optionen Sie haben – von der Nachrüstung bis zur Neuanschaffung – um weiterhin gemütlich und gesetzeskonform ein Feuer im Ofen genießen zu können.

Strengere Umweltauflagen seit 2025

Warum überhaupt neue Regeln? Alte Holzöfen stoßen im Betrieb erhebliche Mengen an Feinstaub (winzige Ruß- und Staubpartikel) und Kohlenmonoxid (ein giftiges Gas) aus. Diese Emissionen belasten die Luftqualität und können Gesundheit und Umwelt schaden. Um dies einzudämmen, hat der Gesetzgeber die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – das zentrale Regelwerk für Luftreinhaltung – verschärft. In zwei Stufen wurden die zulässigen Grenzwerte für kleine Holzfeuerungsanlagen (dazu zählen Kaminöfen, Kamineinsätze, Pelletöfen etc.) deutlich gesenkt.

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Einzelraumfeuerungsanlagen (so lautet der Fachbegriff für einzeln stehende Öfen/Kamine in Wohnräumen) nur noch höchstens 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Diese Werte sind Teil der zweiten Stufe der 1. BImSchV und deutlich strenger als frühere Vorgaben. Neue Kaminöfen, die in den letzten Jahren auf den Markt kamen, unterschreiten diese Werte meist problemlos dank moderner Verbrennungstechnik. Ältere Öfen hingegen schaffen das oft nicht ohne Weiteres.

Ist mein alter Ofen betroffen?

Ob Ihr Kaminofen von den neuen Grenzwerten betroffen ist, hängt vor allem vom Alter bzw. Prüfdatum des Geräts ab. Als grobe Faustregel gilt: Je älter der Ofen, desto eher ist er betroffen. Bereits seit 2010 wurden die Emissionsstandards schrittweise verschärft, und es gab lange Übergangsfristen, damit Betreiber alter Öfen Zeit für eine Lösung hatten. Diese Übergangsfristen sind nun ausgelaufen. Ende 2024 endete die letzte Frist für viele Bestandsgeräte – insbesondere für Öfen, die in den späten 1990er- und 2000er-Jahren in Betrieb gingen. Ab 2025 müssen nun alle noch laufenden älteren Kaminöfen entweder nachweislich die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten oder außer Betrieb genommen werden.

Wenn Ihr Ofen nach 2010 angeschafft wurde, können Sie wahrscheinlich aufatmen: Solche neueren Modelle erfüllen die strengen Grenzwerte bereits ab Werk und dürfen ohne Weiteres weiterbrennen. Wurde Ihr Ofen jedoch deutlich früher installiert (z.B. in den 90ern oder frühen 2000ern), sollten Sie aktiv werden.

Wichtig zu wissen: Es kommt rechtlich nicht exakt aufs Kaufjahr an, sondern auf das Typenprüfungsdatum des Ofens. Dieses Datum der Zulassung finden Sie auf dem Typenschild Ihres Kaminofens (oft auf der Rückseite, unter dem Aschekasten oder im Holzlagerfach angebracht). Dort stehen Hersteller, Modell und meist auch das Prüf- oder Baujahr. Ist kein Typenschild auffindbar oder lesbar, kann der zuständige Bezirksschornsteinfeger weiterhelfen – er hat die Daten oft im Kehrbuch vermerkt oder kann notfalls eine Abgasmessung durchführen, um einzuschätzen, ob Ihr Ofen die Werte einhält.

Was schreibt das Gesetz genau vor?

Die 1. BImSchV regelt die Emissionsgrenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen. Vereinfacht gesagt: Wenn Ihr Kaminofen älter ist und noch nicht die aktuellen Stufe-2-Vorgaben einhält, dürfen Sie ihn seit 2025 nur weiter nutzen, wenn er nachträglich die Grenzwerte schafft. Gelingt das nicht, erlischt die Betriebserlaubnis. Zur Erfüllung der Vorgaben gibt es grundsätzlich drei Ansätze: Nachrüsten, Stilllegen oder Austauschen. Das Gesetz verlangt nicht zwingend, dass Sie den alten Ofen herausreißen – es lässt Ihnen die Wahl, wie Sie die Grenzwerte erreichen. Aber Sie als Betreiber sind in der Pflicht, tätig zu werden.

Der Schornsteinfeger kontrolliert die Einhaltung der Grenzwerte. Bei seiner regelmäßigen Feuerstättenschau oder Abgasmessung wird festgestellt, ob der Ofen die 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ CO einhält. Falls ja, ist alles gut und Sie erhalten weiter grünes Licht für den Betrieb. Falls nein, müssen Sie handeln. Wichtig: Hat Ihr Gerät die Anforderungen der ersten, weniger strengen Stufe bereits erfüllt (viele Öfen, die 2010 schon in Gebrauch waren, hatten zunächst gelockerte Grenzwerte), dann durfte es bis Ende 2024 betrieben werden. Ab 2025 reicht diese erste Stufe allein nicht mehr aus – jetzt zählt nur noch die Einhaltung der oben genannten Endwerte.

Ausnahmen: Wann dürfen alte Öfen trotzdem bleiben?

Nicht jeder alte Kaminofen muss zwangsweise stillgelegt oder umgerüstet werden. Es gibt Ausnahmen und Sonderfälle, in denen ein alter Ofen Bestandsschutz genießt und weiterbetrieben werden darf, selbst wenn er die aktuellen Grenzwerte überschreitet. Diese Ausnahmen hat der Gesetzgeber dort vorgesehen, wo eine Nachrüstung unzumutbar wäre oder die Nutzung anders gelagert ist. Hier die wichtigsten Fälle:

  • Offene Kamine (bei gelegentlicher Nutzung): Ein offener Kamin, der nur selten für gemütliche Abende angezündet wird, darf weiterhin genutzt werden. Da offene Kamine sehr ineffizient und emissionsreich sind, dürfen sie allerdings nicht als Hauptheizung dienen. Die Faustregel lautet: maximal etwa 8–10 mal im Monat für wenige Stunden feuern – dann bleibt es im erlaubten Rahmen.
  • Handwerklich gebaute Grundöfen und Kachelöfen: Große, fest gemauerte Öfen wie Grundöfen oder Kachelöfen, die vom Ofensetzer individuell gebaut wurden, sind von den Nachrüstpflichten ausgenommen. Sie gelten als Teil des Gebäudes, und eine technische Nachrüstung wäre oft extrem aufwendig. Diese Öfen dürfen daher weiter betrieben werden.
  • Historische Öfen (vor Baujahr 1950): Sehr alte Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 hergestellt und seitdem am gleichen Standort in Betrieb sind, genießen ebenfalls Bestandsschutz. Hier geht es um den Erhalt historischer Heizstellen – solche Schmuckstücke müssen nicht aufgerüstet werden.
  • Alleinige Wärmequelle: Ist der Kaminofen die einzige Heizquelle der Wohnung oder des Hauses (d.h. es gibt keine Zentralheizung oder andere Wärmeerzeuger), darf er ebenfalls weiter genutzt werden. Niemand soll im Kalten sitzen müssen, deshalb gibt es hier eine Ausnahme – allerdings sollte man auch in diesem Fall über eine Modernisierung nachdenken, da gerade dann ein effizienter Ofen wichtig ist.
  • Küchenherde und Backöfen unter 15 kW: Kleine, nicht-gewerblich genutzte Holzherde oder -backöfen, wie sie in ländlichen Küchen zum Kochen und Backen verwendet werden, sind ebenfalls ausgenommen, sofern ihre Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt liegt.

Wichtig: Ein Ofen mit solchem Bestandsschutz darf zwar am aktuellen Standort weiter betrieben werden, aber nicht an einen neuen Standort verbracht werden. Wenn Sie also z.B. einen alten Kachelofen haben, können Sie diesen im selben Haus weiter nutzen – bei einem Umzug könnten Sie ihn jedoch nicht einfach im neuen Haus wieder aufstellen, da dort die aktuellen Regeln ohne Bestandsschutz gelten würden.

Was passiert bei Verstößen?

Wer die neuen Vorschriften ignoriert und seinen alten, nicht konformen Kaminofen einfach weiterbefeuert, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Zunächst wird Ihr Schornsteinfeger bei der nächsten Überprüfung feststellen, dass das Gerät die Grenzwerte nicht einhält. In der Regel erhalten Sie dann eine Aufforderung, den Mangel zu beheben (durch Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung innerhalb einer gewissen Frist). Erfolgt das nicht, kann die Betriebserlaubnis entzogen werden – der Ofen darf offiziell nicht mehr genutzt werden.

Sollten Sie trotzdem heimlich weiterheizen und man kommt Ihnen auf die Schliche, drohen hohe Bußgelder. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz können Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Abgesehen vom Bußgeld: Betreiben Sie einen stillgelegten Ofen unerlaubt weiter, riskieren Sie auch Ihren Versicherungsschutz. Kommt es etwa zu einem Schornsteinbrand oder einem Unfall, könnte die Versicherung die Regulierung verweigern, weil ein nicht genehmigter Ofen in Betrieb war. Kurz gesagt: Es lohnt sich nicht, die Sache auszusitzen – man sollte rechtzeitig für eine legale Lösung sorgen.

Nachrüsten: Kann mein alter Ofen fit gemacht werden?

Angenommen, Ihr Kaminofen überschreitet die neuen, verschärften Grenzwerte – was nun? Eine Möglichkeit ist die Nachrüstung des Geräts mit moderner Filtertechnik, um die Emissionen zu senken. Es gibt beispielsweise Feinstaubfilter oder elektrostatische Partikelabscheider, die im Abgasrohr oder direkt im Ofen installiert werden können. Solche Nachrüstsysteme können den Staubausstoß deutlich reduzieren und auch den CO-Wert verbessern. Klingt ideal – doch in der Praxis ist das nicht immer die beste Lösung.

Zunächst muss geprüft werden, ob für Ihr Ofenmodell eine Nachrüstung verfügbar und zugelassen ist. Nicht für jeden Ofentyp gibt es passende Filtersysteme, und der Einbau muss vom Schornsteinfeger genehmigt werden. Außerdem garantiert ein Filter nicht automatisch, dass Ihr alter Ofen anschließend wirklich unter den Grenzwerten bleibt. Gerade sehr alte oder technisch einfache Öfen könnten trotz Filter die Vorgaben noch überschreiten, weil ihre Verbrennung insgesamt nicht so sauber abläuft.

Auch wirtschaftlich sollte man abwägen: Ein moderner Feinstaubfilter kann mehrere hundert Euro kosten – plus Einbau und regelmäßige Wartung (Reinigung oder Austausch von Filterelementen). Dadurch entstehen laufende Kosten. Gleichzeitig bleibt der Ofen selbst ein älteres Modell mit geringerem Wirkungsgrad. Das heißt, er verbraucht oft mehr Holz für die gleiche Wärme als ein neuer Ofen – was auf Dauer ins Geld geht und die Umwelt stärker belastet. Fazit zur Nachrüstung: Sie kann eine Option sein, wenn man an seinem alten Ofen hängt und ihn um jeden Preis behalten möchte. Man sollte aber genau rechnen und sich beraten lassen, ob sich der Aufwand lohnt und ob das Ergebnis den Anforderungen genügt.

Eine Alternative zu Nachrüstung oder Neukauf ist die Stilllegung: Sie verzichten also darauf, den Ofen weiter zu nutzen. Der Schornsteinfeger kann den alten Kaminofen dann formal stilllegen, und Sie dürfen kein Feuer mehr darin entzünden. Das kommt vor allem in Frage, wenn der Ofen für Sie entbehrlich ist – etwa weil er nur zur Zierde diente oder Sie andere Heizmöglichkeiten haben. Natürlich geht damit die gemütliche Wärmequelle verloren, aber es erspart die Investitionskosten. Wichtig: Teilen Sie eine Stilllegung dem Schornsteinfeger mit, damit er sie in seinen Unterlagen vermerkt. Bedenken Sie auch, dass ein stillgelegter Ofen im Haus zwar bleiben kann, aber beim Verkauf der Immobilie nicht als aktive Heizung zählt.

Neuanschaffung: Wann lohnt sich ein Austausch?

Für viele Besitzer wird der Austausch des alten Kaminofens die sinnvollste Maßnahme sein. Moderne Kaminöfen von heute sind technisch um Welten besser als jahrzehntealte Modelle. Sie erreichen schon von Haus aus minimale Emissionen, haben Wirkungsgrade von teils über 80% und erfüllen sämtliche aktuellen Umweltauflagen. Oft ist ein neuer Ofen sogar günstiger als eine aufwendige Nachrüstung mit ungewissem Ausgang. Die Preise für einfache neue Kaminöfen starten je nach Größe und Design bei etwa 1.000–2.000 Euro (nach oben gibt es natürlich auch teurere Modelle). Dafür erhält man ein Gerät, das viele Jahre lang Ruhe vor neuen Auflagen bietet und effizienter heizt.

Beim Austausch stehen Ihnen zudem viele moderne Alternativen zur Verfügung, um vielleicht sogar noch komfortabler oder umweltfreundlicher zu heizen:

  • Pelletöfen: Anstatt klassische Holzscheite zu verbrennen, können Sie auf Pellets umsteigen. Pelletöfen sind automatisiert – man füllt einen Vorratsbehälter mit den kleinen Pressholz-Pellets, und der Ofen dosiert und feuert sie selbstständig. Das sorgt für eine sehr saubere, gleichmäßige Verbrennung und bequemes Heizen (oft mit Thermostat und Timer steuerbar). Die Emissionen sind dabei äußerst niedrig; viele Pelletöfen unterschreiten die Grenzwerte spielend. Sie eignen sich gut, wenn man regelmäßig heizen will, aber weniger Arbeit mit dem Holz haben möchte.
  • Kombiofen (Holz + Pellets): Es gibt auch Hybrid-Öfen, die sowohl Scheitholz als auch Pellets verfeuern können, je nachdem was gerade günstiger oder verfügbar ist. So hat man maximale Flexibilität. Wenn man z.B. abends die Atmosphäre von prasselnden Flammen will, legt man Holz auf; möchte man aber über Nacht eine konstante Wärme, schaltet man auf Pelletbetrieb um.
  • Wasserführende Kaminöfen: Hierbei handelt es sich um Öfen, die zusätzlich an das Heizungssystem des Hauses angeschlossen werden. Ein Teil der Wärme erhitzt Wasser, das in einen Pufferspeicher oder in die Heizkörper eingespeist wird. Damit kann man mit dem Kaminofen nicht nur das Aufstellzimmer, sondern auch andere Räume mitheizen oder Warmwasser bereiten. Das erhöht den Gesamtwirkungsgrad und entlastet die Zentralheizung – eine interessante Option für diejenigen, die mit dem Kamin einen Beitrag zur Hausheizung leisten möchten.
  • Speicheröfen: Moderne Kaminöfen gibt es auch mit integrierten Wärmespeichermodulen (z.B. Specksteinverkleidung oder Schamottesteine im Inneren). Diese nehmen während des Feuers Wärme auf und geben sie über viele Stunden langsam wieder ab. Das Ergebnis: gleichmäßigere Wärme und man muss seltener nachlegen. In gut gedämmten Häusern kann ein solcher Speicherofen oft stundenlang Wärme liefern, ohne dass ständig Holz nachgelegt werden muss.
  • Andere Lösungen für Kamin-Ambiente: Wer das knisternde Feuer vor allem für die Gemütlichkeit schätzt und weniger zum Heizen, könnte alternativ auch über einen Elektrokamin oder Ethanol-Kamin nachdenken. Diese haben zwar keine nennenswerte Heizleistung und unterliegen nicht den BImSchV-Grenzwerten (da kein Holz verbrannt wird), bieten aber Flammen-Optik für die Stimmung. Für echte Wärme und dauerhaftes Heizen sind sie jedoch kein gleichwertiger Ersatz für einen Holzofen.

Bevor Sie einen neuen Ofen installieren, lohnt sich ein Gespräch mit dem Schornsteinfeger oder einem Fachberater. Es müssen die Gegebenheiten des Aufstellorts (Schornstein, Raumgröße, Brandschutzabstände) geprüft werden, und der neue Ofen muss abgenommen werden. Unter Umständen gibt es auch Fördermittel für besonders saubere Feuerungsanlagen – zum Beispiel für Pelletöfen oder wasserführende Systeme im Rahmen von energetischen Sanierungen. Ein Fachmann kann Sie dazu beraten.

Praktische Tipps zum Abschluss

  • Informieren Sie sich rechtzeitig: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr alter Kaminofen noch betrieben werden darf, warten Sie nicht bis zur nächsten Routinekontrolle. Sprechen Sie proaktiv mit Ihrem Schornsteinfeger. Er kann in seinen Unterlagen nachschauen und Ihnen genau sagen, ob Handlungsbedarf besteht.
  • Prüfunterlagen bereithalten: Falls Sie die Unterlagen Ihres Ofens (Prüfbescheinigung oder Datenblatt vom Hersteller) noch haben, holen Sie sie hervor. Daraus geht hervor, ob Ihr Modell die geforderten Grenzwerte einhält. Das erleichtert die Beurteilung erheblich.
  • Nachbarschaft im Blick: Bedenken Sie, dass gerade in Wohngebieten Rauch und Geruch von Holzfeuer schnell auffallen. Ein neuer, sauberer Ofen wird deutlich weniger qualmen und so auch das Verhältnis zu den Nachbarn schonen. Ein alter Ofen, der stark qualmt, kann hingegen zu Beschwerden führen – was wiederum amtliche Kontrollen nach sich ziehen kann.
  • Richtig heizen: Egal ob alter oder neuer Ofen – für einen sauberen Abbrand ist es entscheidend, nur gut getrocknetes, unbehandeltes Holz zu verwenden. Feuchtes Holz erzeugt viel Rauch und Schadstoffe. Achten Sie auf die richtige Bedienung Ihres Ofens (ausreichende Luftzufuhr, richtige Menge Holz), damit die Verbrennung möglichst sauber abläuft. So bleiben die Emissionswerte im grünen Bereich.

Fazit: Ja, Sie können Ihren alten Kaminofen grundsätzlich weiter nutzen – aber nur, wenn er die aktuellen Umweltstandards erfüllt. Ist das nicht der Fall, müssen Sie aktiv werden. Zum Glück gibt es verschiedene Wege: vom Nachrüsten mit Filtern bis hin zum modernen Neugerät mit deutlich weniger Emissionen. Wichtig ist, die gesetzlichen Fristen und Vorgaben ernst zu nehmen, um Ärger und Bußgelder zu vermeiden. Mit guter Beratung und ggf. Investitionen in zeitgemäße Technik steht dem weiteren gemütlichen Kaminfeuer aber nichts im Wege!

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