Ethanol Kamin in der Mietwohnung – erlaubt oder nicht?

Ethanol Kamin in der Mietwohnung – erlaubt oder nicht?

Ethanol-Kamine wirken auf den ersten Blick wie die perfekte Lösung für etwas mehr Gemütlichkeit – ganz ohne Schornstein und bauliche Veränderungen. Genau das macht sie für viele Mieterinnen und Mieter attraktiv. Doch gerade in Mietwohnungen stellt sich schnell die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Oder riskiert man Ärger mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung?

Die Unsicherheit ist nachvollziehbar. Ethanol-Kamine gelten nicht als klassische Heizgeräte, sondern eher als Dekoration. Manche denken deshalb, es brauche keine Zustimmung. Andere wiederum befürchten, dass offenes Feuer in Mietwohnungen grundsätzlich tabu sei. Auch zur Sicherheit und den gesetzlichen Regelungen gibt es viele Halbwahrheiten.

Wir klären auf, was erlaubt ist – und was nicht. Und was man beachten muss, bevor man einen Ethanolkamin in einer Mietwohnung nutzt.

Was genau ist ein Ethanol-Kamin – und warum ist er kein klassischer Kamin?

Ethanol-Kamine verbrennen Bioethanol, ein Alkohol, der meist aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen wird. Dabei entsteht eine echte Flamme – ohne Ruß, ohne Rauch, ohne Abgasrohr. Das ist ein entscheidender Unterschied zu herkömmlichen Kaminöfen, die einen Anschluss an den Schornstein brauchen.

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Ethanol-Kaminen in den meisten Fällen um dekorative Feuerstellen – nicht um fest installierte Heizgeräte. Sie erzeugen zwar Wärme, sind aber nicht zum Beheizen ganzer Räume gedacht.

Wichtig ist: Es gibt zwei Haupttypen:

  • Freistehende Ethanolkamine: Können einfach aufgestellt und wieder entfernt werden.
  • Wandmontierte oder eingebaute Modelle: Diese erfordern oft kleinere bauliche Eingriffe.

Je nach Bauart kann sich daraus eine ganz andere rechtliche Lage ergeben – vor allem im Mietverhältnis.

Darf man einen Ethanol-Kamin einfach so in der Mietwohnung nutzen?

Ein freistehender Ethanolkamin darf in vielen Fällen ohne Genehmigung genutzt werden – vorausgesetzt, es werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen. Das Gerät steht dann auf dem Boden oder auf einem Möbelstück und kann jederzeit entfernt werden.

Anders sieht es aus bei fest installierten oder wandmontierten Modellen. Hier gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Bauliche Veränderungen wie Bohren, Dübeln oder Mauerdurchbrüche sind in der Regel zustimmungspflichtig.
  • Der Vermieter darf solche Maßnahmen untersagen oder an Bedingungen knüpfen.

In folgenden Fällen ist also Rücksprache mit dem Vermieter nötig:

  • Wenn das Gerät an Wand oder Boden befestigt wird
  • Wenn größere Umbauten notwendig sind
  • Wenn die Sicherheit der Wohnung oder der Nachbarn betroffen sein könnte

Grundsätzlich gilt: Je mobiler und rückstandsloser der Kamin ist, desto unproblematischer ist die Nutzung.

Welche rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte sollte man kennen?

Auch wenn kein Schornsteinanschluss nötig ist: Ein Ethanol-Kamin ist offenes Feuer – und damit ein potenzielles Risiko. Rechtlich bedeutet das:

  • Feuerversicherungen können im Schadensfall Leistungen verweigern, wenn der Betrieb unsachgemäß erfolgt ist.
  • In der Hausordnung können Verbote für offene Flammen stehen (z. B. auch für Kerzen oder Teelichter).
  • Die Bauordnung der einzelnen Bundesländer kann Anforderungen an Geräte mit offener Flamme stellen.

Es empfiehlt sich daher, vor der Nutzung:

  • Die Hausordnung und den Mietvertrag genau zu prüfen
  • Die eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu kontaktieren
  • Die technischen Daten und Sicherheitsanforderungen des Geräts zu kennen

Ein Verstoß gegen Sicherheitsregeln kann im Ernstfall teure Folgen haben – sowohl rechtlich als auch finanziell.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind in einer Mietwohnung besonders wichtig?

Ethanolkamine wirken harmlos, sind aber keineswegs risikofrei. Die Flammen sind oft kaum sichtbar, und Bioethanol ist leicht entflammbar. Für die Nutzung in der Mietwohnung gelten daher besondere Vorsichtsmaßnahmen:

Wichtige Sicherheitsregeln:

  • Nur geprüfte Geräte verwenden, idealerweise mit TÜV- oder DIN-Zertifizierung
  • Auf ausreichend Abstand zu Möbeln, Vorhängen und Deko achten (mind. 1 Meter)
  • Nie unbeaufsichtigt brennen lassen
  • Kinder und Haustiere fernhalten
  • Raum regelmäßig lüften, um Sauerstoffmangel und Geruchsbildung zu vermeiden
  • Nur den empfohlenen Brennstoff verwenden – kein Eigenbau, kein Spiritus

Zudem sollte ein Feuerlöscher oder eine Löschdecke griffbereit sein. Das ist keine Pflicht, aber eine sinnvolle Absicherung.

Wann kann ein Vermieter die Nutzung untersagen?

Auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, kann der Vermieter unter bestimmten Umständen die Nutzung eines Ethanolkamins verbieten.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Die Hausordnung generell offenes Feuer untersagt
  • Es wiederholt zu Rauch-, Geruchs- oder Lärmbelästigungen kommt
  • Sicherheitsbedenken bestehen (etwa bei mangelhafter Nutzung oder falschem Brennstoff)
  • Andere Mieter sich nachweislich gestört fühlen

In solchen Fällen kann der Vermieter sogar verlangen, dass das Gerät entfernt wird. Wer sich weigert, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses. Deshalb gilt: Besser vorher klären als hinterher streiten.

Ethanol-Kamin in der Mietwohnung – erlaubt, aber mit Einschränkungen

Ethanolkamine sind grundsätzlich auch in Mietwohnungen erlaubt – wenn sie freistehend, sicher und ohne bauliche Veränderungen betrieben werden. In vielen Fällen ist keine Genehmigung nötig, aber ganz ohne Verantwortung geht es nicht.

Wichtig ist, vor dem Kauf oder der Nutzung zu prüfen:

  • Was steht im Mietvertrag und in der Hausordnung?
  • Wird der Kamin fest installiert oder einfach aufgestellt?
  • Sind alle Sicherheitsvorgaben eingehalten?
  • Ist die eigene Versicherung im Bilde?

Wer diese Punkte beachtet, kann einen Ethanol-Kamin auch in einer Mietwohnung sicher und rechtlich sauber nutzen.

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