Schornsteinfegerbesuch in Deutschland: Das müssen Sie beachten

Schornsteinfegerbesuch in Deutschland: Das müssen Sie beachten

Einmal im Jahr – manchmal auch häufiger – steht er vor der Tür: der Schornsteinfeger. Für viele ist das ein Pflichttermin, der Fragen aufwirft. Was wird genau gemacht? Was kostet das? Und was passiert, wenn man den Termin verpasst? Die Unsicherheit ist groß, auch weil sich gesetzliche Regelungen in den letzten Jahren verändert haben.

Häufig wird angenommen, dass der Schornsteinfeger lediglich „kehrt“. Tatsächlich umfasst seine Arbeit deutlich mehr. Neben der Reinigung zählen auch Messungen, Sicherheitsüberprüfungen und Dokumentationen dazu – alles im Sinne des Brandschutzes und der Luftreinhaltung. Wer eine Feuerstätte betreibt, kommt also nicht drum herum.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um den Schornsteinfegerbesuch: Was sind gesetzliche Pflichten? Welche Spielräume gibt es? Und worauf sollte man im Alltag achten, um Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden?

Inhaltsverzeichnis

Wer kommt – und warum?

Der Begriff „Schornsteinfeger“ ist im Alltag schnell gesagt. Tatsächlich unterscheidet das Gesetz heute klar zwischen zwei Funktionen:

  • Bezirksschornsteinfeger (BSF): gesetzlich zuständig für hoheitliche Aufgaben wie Abnahmen und Feuerstättenschau.
  • Frei gewählter Schornsteinfegerbetrieb: für Kehr- und Messarbeiten frei wählbar, sofern nicht hoheitlich beauftragt.

Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks 2013 dürfen bestimmte Arbeiten auch von anderen zugelassenen Betrieben durchgeführt werden. Dennoch bleibt der Bezirksschornsteinfeger für den Überblick und die Kontrolle verantwortlich.

Wichtig zu wissen: Die hoheitlichen Aufgaben (z. B. Feuerstättenschau, Bauabnahmen) dürfen ausschließlich vom zuständigen BSF erledigt werden. Termine hierzu werden schriftlich angekündigt – mit Pflicht zur Duldung.

Was wird kontrolliert – und wie oft?

Nicht jeder Schornsteinfegerbesuch ist gleich. Je nach Heizungsart, Brennstoff und baulicher Situation unterscheiden sich Umfang und Häufigkeit der Arbeiten.

Typische Aufgaben des Schornsteinfegers:

  • Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre): Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit aller Feuerstätten im Haus.
  • Kehrarbeiten: Entfernung von Ruß und Verbrennungsrückständen aus Abgaswegen.
  • Emissionsmessung: bei Öl- und Gasheizungen, zur Kontrolle gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte.
  • Sicherheitsprüfung von Abgasanlagen – besonders bei Umbauten, Sanierungen oder Neuanschlüssen.

Die konkreten Intervalle richten sich nach der sogenannten Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie der 1. BImSchV. Der Bezirksschornsteinfeger gibt in einem individuellen Feuerstättenbescheid verbindlich an, was wann gemacht werden muss.

Was passiert, wenn der Besuch verpasst wird?

Nicht selten kommt es vor: Der Termin wird übersehen, die Tür bleibt zu – oder der Schornsteinfeger kommt unangekündigt. Je nach Art der Tätigkeit hat das unterschiedliche Folgen.

Bei hoheitlichen Aufgaben gilt:

  • Die Durchführung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Eine Verweigerung kann mit einer Ersatzvornahme oder einem Bußgeld geahndet werden.
  • Wiederholte Nicht-Duldung kann zur Anzeige führen.

Bei freien Kehr- und Messarbeiten:

  • Der Eigentümer ist verantwortlich, dass die Arbeiten fristgerecht erledigt werden – unabhängig vom Dienstleister.
  • Kommt es zu Fristüberschreitungen, meldet der Schornsteinfeger dies dem BSF.
  • Dieser kann dann ebenfalls mit Auflagen oder Bußgeldern reagieren.

Wichtig: Die Verantwortung liegt stets beim Betreiber der Anlage – also meist beim Eigentümer. Eine bloße Terminverwirrung schützt nicht vor Konsequenzen.

Welche Unterlagen sollte man bereithalten?

Ein gut vorbereiteter Besuch spart Zeit und Nachfragen. Folgende Unterlagen helfen, den Termin reibungslos zu gestalten:

  • Aktueller Feuerstättenbescheid
  • Nachweise über bereits erfolgte Kehr- und Messarbeiten (wenn Fremdfirma beauftragt)
  • Ggf. Dokumentation zu baulichen Änderungen an Feuerstätten oder Abgasleitungen
  • Bedienungsanleitungen oder Typenschilder bei neuen Geräten

Wer seine Unterlagen nicht findet, kann beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger eine Kopie anfordern. Auch Bauherren sollten rechtzeitig vor der Inbetriebnahme einer neuen Feuerstätte mit dem BSF Kontakt aufnehmen – Abnahme und Anmeldung sind Pflicht.

Was kostet der Besuch – und wer legt die Preise fest?

Die Preise für Schornsteinfegerarbeiten sind nicht mehr einheitlich geregelt. Seit der Marktöffnung 2013 gilt:

  • Hoheitliche Tätigkeiten: unterliegen einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung.
  • Freie Leistungen: wie Kehren oder Messen sind verhandelbar und unterliegen dem Wettbewerb.

Es lohnt sich also, Angebote einzuholen – allerdings nur für jene Aufgaben, die nicht vom Bezirksschornsteinfeger übernommen werden müssen.

Kostenfaktoren im Überblick:

  • Art der Heizungsanlage (z. B. Stückholz, Pellets, Gas)
  • Anzahl der zu prüfenden Abgaswege
  • Erreichbarkeit (z. B. Dachbegehung notwendig?)
  • Regionale Unterschiede bei freien Anbietern

Für hoheitliche Aufgaben kann der Gebührenrahmen je nach Bundesland variieren. Eine transparente Rechnung mit konkreten Leistungspositionen ist Pflicht.

Fazit: Was bleibt wichtig?

Der Schornsteinfegerbesuch gehört zum Alltag für alle, die mit Holz, Öl oder Gas heizen. Er erfüllt eine zentrale Rolle für Sicherheit, Umweltschutz und gesetzliche Kontrolle. Auch wenn manche Aufgaben delegierbar sind, bleibt die Verantwortung beim Betreiber der Anlage.

Kurz zusammengefasst:

  • Der Bezirksschornsteinfeger übernimmt alle hoheitlichen Aufgaben.
  • Freie Leistungen dürfen andere zugelassene Betriebe erledigen.
  • Fristen und Pflichten stehen im Feuerstättenbescheid.
  • Wer Termine ignoriert, riskiert Bußgelder.
  • Gute Vorbereitung spart Zeit und vermeidet Rückfragen.

Am Ende geht es nicht um Bürokratie – sondern darum, dass die Feuerstätte sicher und effizient betrieben werden kann.

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