Dauerbrandöfen sind weiterhin erlaubt – aber nicht jedes alte Gerät
Ein generelles Verbot von Dauerbrandöfen gibt es in Deutschland nicht. Die Feuerstättenart wird auch in den Regelungen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung berücksichtigt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Dauerbrandofen“, sondern ob das konkrete Gerät die für seinen Errichtungszeitpunkt geltenden Emissionsanforderungen erfüllt.
Bei neuen Einzelraumfeuerstätten gelten deutlich strengere Vorgaben als bei alten Bestandsgeräten. Für Raumheizer mit Füllfeuerung, zu denen Dauerbrandöfen zählen können, gelten seit Anfang 2015 die Anforderungen der zweiten Stufe der 1. BImSchV. Zusätzlich gelten seit 2022 europäische Ökodesign-Anforderungen für neu in Verkehr gebrachte Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte bis 50 kW, soweit sie in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2015/1185 fallen.
Bei älteren Geräten ist die Situation anders. Für Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, wurden über mehrere Jahre gestaffelte Übergangsfristen eingeführt.
Die letzte reguläre Frist betraf Geräte mit einem Datum auf dem Typschild vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010. Sie endete am 31. Dezember 2024.
Für betroffene Altgeräte kommt ein Weiterbetrieb mit nachgewiesener Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte, aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme oder nach der gesetzlich vorgesehenen Nachrüstung einer geeigneten Einrichtung zur Staubminderung infrage. Ob diese Voraussetzungen beim konkreten Ofen erfüllt sind, muss anhand seiner Unterlagen und der geltenden Regelungen mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geklärt werden.
Für ältere Einzelraumfeuerstätten sind insbesondere folgende Grenzwerte relevant:
Schadstoff |
Grenzwert für bestimmte Altanlagen |
|---|---|
Staub |
maximal 0,15 g/m³ |
Kohlenmonoxid |
maximal 4 g/m³ |
Der Nachweis kann beispielsweise durch eine Prüfbescheinigung des Herstellers oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine entsprechende Messung erfolgen.
Wichtig ist deshalb der Blick auf das konkrete Modell. Zwei äußerlich ähnliche Dauerbrandöfen können rechtlich völlig unterschiedlich zu beurteilen sein.
Was „Dauerbrand“ tatsächlich bedeutet
Der Name sorgt regelmäßig für ein Missverständnis. Ein Dauerbrandofen ist nicht automatisch ein Ofen, der ohne Unterbrechung rund um die Uhr betrieben werden darf oder muss.
Der Begriff beschreibt vielmehr die Fähigkeit der Feuerstätte, eine Glut über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Dauerbrandöfen besitzen dafür häufig einen speziell gestalteten Feuerraumboden beziehungsweise eine Brennstoffmulde. Diese Bauweise eignet sich besonders für mineralische Brennstoffe wie Braunkohlebriketts.
Bei der klassischen Dauerbrandprüfung wird unter anderem betrachtet, wie lange ein Glutbett mit einer Brennstofffüllung erhalten bleibt und anschließend wieder entfacht werden kann.
Das unterscheidet Dauerbrand und Dauerbetrieb:
- Dauerbrand beschreibt eine geprüfte Eigenschaft der Feuerstätte.
- Dauerbetrieb beschreibt, wie lange ein Ofen tatsächlich betrieben wird.
- Auch manche Zeitbrandöfen können über viele Stunden betrieben werden, wenn regelmäßig Brennstoff nachgelegt wird.
- Ein Dauerbrandofen braucht ebenfalls neuen Brennstoff. Er erzeugt keine Wärme für unbegrenzte Zeit aus einer einzigen Füllung.
Gerade beim Heizen mit Holz wird der Vorteil eines Dauerbrandofens häufig überschätzt. Seine Konstruktion spielt ihre Stärken vor allem bei dafür zugelassenen Kohlebrennstoffen aus. Wer ausschließlich Scheitholz verwenden möchte, benötigt nicht automatisch eine Dauerbrandfeuerstätte.
Welche Brennstoffe zulässig sind, ergibt sich immer aus den Herstellerunterlagen des jeweiligen Ofens. Nur weil ein Feuerraum technisch groß genug für einen bestimmten Brennstoff ist, darf dieser dort nicht automatisch verbrannt werden.
Wann ein Dauerbrandofen heute noch sinnvoll sein kann
Ob sich die Technik lohnt, hängt weniger vom Namen des Ofens als von der geplanten Nutzung ab.
Ein Dauerbrandofen kann interessant sein, wenn über einen längeren Zeitraum Wärme benötigt wird und das Gerät ausdrücklich für einen Brennstoff mit langer Gluthaltung ausgelegt ist. Klassischerweise betrifft das vor allem Braunkohlebriketts.
Dafür kann die Bauart sprechen
Längere Gluthaltung:
Bei geeigneten Brennstoffen muss weniger häufig nachgelegt werden. Das kann angenehm sein, wenn der Ofen über mehrere Stunden Wärme liefern soll.
Gut steuerbarer Grundbetrieb:
Ein entsprechend konstruierter Ofen kann einen Brennstoff über längere Zeit kontrolliert abbrennen lassen.
Holz und weitere Brennstoffe bei manchen Modellen:
Einige Dauerbrandöfen sind nicht ausschließlich für Braunkohlebriketts vorgesehen, sondern dürfen beispielsweise auch mit Scheitholz betrieben werden. Maßgeblich ist jedoch immer die Freigabe des Herstellers.
Interessant bei häufigem Ofenbetrieb:
Wer eine Einzelraumfeuerstätte während der Heizperiode regelmäßig über viele Stunden nutzt, kann von längeren Nachlegeintervallen profitieren.
Dem stehen einige Punkte gegenüber, die bei der Entscheidung heute stärker ins Gewicht fallen als früher.
Warum ein klassischer Kaminofen oft besser passt
Wer hauptsächlich Scheitholz verbrennen möchte und den Ofen für einige Stunden am Abend nutzt, benötigt den Dauerbrandvorteil häufig gar nicht.
Ein moderner Zeitbrand-Kaminofen ist in der Regel für einen kräftigen, kontrollierten Holzabbrand konzipiert. Dabei wird Holz portionsweise nachgelegt. Die Bezeichnung „Zeitbrand“ bedeutet keineswegs, dass der Ofen nur kurz betrieben werden darf.
Auch die gewünschte Wärmespeicherung sollte nicht mit der Dauerbrandfähigkeit verwechselt werden. Wenn nach dem Erlöschen des Feuers noch mehrere Stunden Wärme abgegeben werden soll, kann ein Ofen mit Speichermasse interessanter sein als ein klassischer Dauerbrandofen.
Kohle oder Holz: Der Brennstoff macht den größten Unterschied
Bei der Frage nach der Sinnhaftigkeit kommt man am Brennstoff kaum vorbei. Traditionelle Dauerbrandöfen wurden vor allem deshalb entwickelt, weil Kohle beziehungsweise Braunkohlebriketts lange Glutphasen ermöglichen.
Für viele heutige Haushalte steht dagegen Scheitholz im Mittelpunkt.
Nutzung |
Dauerbrandofen |
Klassischer Holz-Kaminofen |
|---|---|---|
überwiegend Scheitholz |
möglich, wenn zugelassen |
meist naheliegender |
Braunkohlebriketts |
bei geeigneten Geräten gut nutzbar |
nur bei ausdrücklicher Zulassung |
lange Gluthaltung |
Stärke der Bauart |
geringer ausgeprägt |
kurze Heizphasen am Abend |
möglich |
häufig sinnvoller |
Wärmespeicherung nach dem Feuer |
abhängig von Bauweise und Masse |
ebenfalls abhängig von Bauweise und Speicher |
seltener Brennstoff nachlegen |
eher möglich |
häufiger erforderlich |
Hinzu kommt die Umweltbelastung. Festbrennstofffeuerungen verursachen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe. Das betrifft auch Holzfeuerungen. Bei fossilen Festbrennstoffen wie Braunkohle kommt zusätzlich hinzu, dass bei ihrer Verbrennung fossiles Kohlendioxid freigesetzt wird.
Wer heute neu plant und eigentlich nur einen Holzofen für gelegentliche Zusatzwärme sucht, hat deshalb meist wenig Grund, gezielt nach einer Dauerbrandfeuerstätte zu suchen.
Entscheidend ist vielmehr, wie der Ofen im Alltag genutzt werden soll:
- Welcher Brennstoff soll überwiegend verwendet werden?
- Wie viele Stunden am Stück soll geheizt werden?
- Soll hauptsächlich schnell Wärme entstehen oder soll möglichst lange Glut erhalten bleiben?
- Welche Heizleistung benötigt der Raum tatsächlich?
- Welche Brennstoffe sind für das konkrete Gerät zugelassen?
Diese Fragen sind für die Auswahl wesentlich aussagekräftiger als die Bezeichnung auf dem Produktetikett.
Bei alten Dauerbrandöfen lohnt sich eine genaue Prüfung
Besonders vorsichtig solltest du sein, wenn bereits ein älterer Dauerbrandofen im Gebäude steht. Das Alter allein entscheidet zwar nicht automatisch über eine Stilllegung, aber viele alte Einzelraumfeuerstätten waren von den inzwischen abgelaufenen Übergangsfristen betroffen.
Als erste Orientierung helfen folgende Punkte:
- Typenschild und Baujahr beziehungsweise Errichtungsdatum prüfen
- Hersteller und genaue Modellbezeichnung feststellen
- vorhandene Prüfbescheinigungen heraussuchen
- Feuerstättenbescheid kontrollieren
- prüfen, ob die erforderlichen Emissionswerte nachgewiesen wurden
- klären, ob eine gesetzliche Ausnahme vorliegt
- nur die vom Hersteller freigegebenen Brennstoffe verwenden
Bestimmte Feuerstätten sind von den allgemeinen Übergangsregeln ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen historische Feuerstätten aus der Zeit vor 1950, Grundöfen sowie Einzelraumfeuerstätten in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
Solche Ausnahmen sollte man aber nicht selbst auslegen. Im konkreten Fall ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die richtige Anlaufstelle. Er kann anhand der Feuerstätte und der vorhandenen Unterlagen beurteilen, ob ein Weiterbetrieb zulässig ist.
Erlaubt heißt nicht automatisch empfehlenswert
Ein moderner Dauerbrandofen kann weiterhin eine zulässige und funktionierende Heizlösung sein. Seine eigentliche Stärke – die lange Gluthaltung – ist jedoch vor allem dann interessant, wenn sie im Alltag tatsächlich gebraucht wird und ein dafür geeigneter Brennstoff verwendet werden soll.
Für Haushalte, die überwiegend mit Scheitholz heizen und den Ofen nur einige Stunden nutzen, ist ein klassischer moderner Kaminofen häufig die naheliegendere Wahl. Wer dagegen bereits einen älteren Dauerbrandofen besitzt, sollte nicht allein vom Baujahr auf ein Verbot schließen. Entscheidend sind Zulassung, Emissionsnachweis, mögliche Ausnahmen und der Eintrag im Feuerstättenbescheid.




