Was Bauart 1 und Bauart 2 eigentlich unterscheiden
Die klassische Einteilung bezieht sich vor allem darauf, wie die Feuerraumöffnung während des Betriebs behandelt werden muss.
Bei einem Kaminofen der Bauart 1 ist vorgesehen, dass der Feuerraum außerhalb der notwendigen Bedienung geschlossen bleibt. Die Feuerraumtür ist dafür mit einer selbstschließenden Einrichtung ausgestattet. Öffnest du sie zum Anzünden oder Nachlegen und lässt sie anschließend los, bewegt sie sich selbstständig wieder in Richtung ihrer geschlossenen Stellung.
Bei der klassischen Bauart 2 ist eine solche selbstschließende Einrichtung nicht vorhanden beziehungsweise war ein Betrieb mit geöffneter Feuerraumtür möglich. Solche Feuerstätten benötigen aufgrund dieser Betriebsweise grundsätzlich einen eigenen geeigneten Abgasweg.
In der Praxis begegnen dir heute allerdings auch Kaminöfen, die ausschließlich geschlossen betrieben werden dürfen, deren Feuerraumtür aber nicht selbstschließend ausgeführt ist. Deshalb ist die einfache Gleichung „Bauart 2 = offener Kamin“ bei aktuellen Produkten nicht immer hilfreich.
Besser ist es, drei Punkte getrennt zu prüfen:
- Muss die Feuerraumtür im Betrieb geschlossen bleiben?
- Schließt die Tür nach dem Loslassen selbstständig?
- Ist der Kaminofen laut Hersteller für eine Mehrfachbelegung geeignet?
Gerade der letzte Punkt ist für die Planung oft entscheidender als die historische Bezeichnung der Bauart.
Warum eine selbstschließende Tür bei mehreren Feuerstätten wichtig ist
Die selbstschließende Feuerraumtür hat nicht bloß eine Komfortfunktion. Sie begrenzt das Risiko, dass ein Feuerraum unbeabsichtigt offen bleibt.
Das wird wichtig, sobald mehrere Feuerstätten an denselben Schornstein angeschlossen werden. Ein gemeinsamer Schornsteinzug muss die Abgase unterschiedlicher Feuerstätten zuverlässig abführen. Druckverhältnisse können sich dabei gegenseitig beeinflussen.
Würde die Tür eines angeschlossenen Kaminofens längere Zeit offenstehen, könnte daraus unter ungünstigen Bedingungen eine Verbindung zwischen Wohnraum und gemeinsamem Abgasweg entstehen. Die selbstschließende Konstruktion reduziert dieses Risiko, weil der Feuerraum nach dem Bedienungsvorgang wieder geschlossen wird.
Beim normalen Heizbetrieb bedeutet das:
- Feuerraumtür zum Anzünden oder Nachlegen öffnen.
- Brennstoff einlegen.
- Tür wieder schließen beziehungsweise den vorgesehenen Schließvorgang ablaufen lassen.
- Ofen anschließend mit geschlossener Feuerraumtür betreiben.
Eine Bauart-1-Tür ist also ausdrücklich nicht dafür gedacht, während des Abbrands offen stehen zu bleiben.
Wichtig ist außerdem die Mechanik selbst. Manche Türen arbeiten mit einer Feder, andere konstruktiv über Gewicht oder einen vergleichbaren Schließmechanismus. Entscheidend ist nicht, wie die Tür zurückgeführt wird, sondern welche Funktion für das konkrete Gerät geprüft und vorgesehen wurde.
Bauart 1 bedeutet nicht automatisch: Mehrfachbelegung immer erlaubt
Hier entsteht eines der häufigsten Missverständnisse. Eine selbstschließende Feuerraumtür ist eine wichtige Voraussetzung für viele Anwendungen mit gemeinsamem Schornstein. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung der gesamten Abgasanlage.
Ob mehrere Feuerstätten tatsächlich an denselben Schornstein angeschlossen werden können, hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:
- den Angaben des Herstellers zur Mehrfachbelegung,
- den Eigenschaften der angeschlossenen Feuerstätten,
- Querschnitt und wirksamer Höhe des Schornsteins,
- den Abgastemperaturen und Abgasmassenströmen,
- dem notwendigen Förderdruck,
- der Anordnung der einzelnen Anschlüsse,
- der Verbrennungsluftversorgung,
- den geltenden baurechtlichen Anforderungen.
Für mehrfach belegte Anlagen kann eine Berechnung der Abgasanlage erforderlich sein. Vereinfacht gesagt muss nachgewiesen werden, dass der Schornstein die Abgase unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen sicher abführt.
Deshalb wäre folgende Aussage zu pauschal:
„Der Ofen hat Bauart 1, also darf er an jeden mehrfach belegten Schornstein.“
Richtiger ist:
Eine selbstschließende Feuerraumtür kann eine Voraussetzung für eine Mehrfachbelegung erfüllen. Ob der konkrete Anschluss zulässig und technisch geeignet ist, muss zusätzlich geprüft werden.
Auch die Zahl der bereits vorhandenen Feuerstätten spielt dabei eine Rolle. Ein Schornstein wird nicht allein dadurch geeignet, dass alle angeschlossenen Öfen eine selbstschließende Tür besitzen.
Die Türfeder darf nicht einfach außer Betrieb gesetzt werden
Bei manchen Kaminöfen lässt sich die Schließmechanik technisch verändern oder eine Feder aushängen. Das kann beispielsweise dazu führen, dass die Tür beim Nachlegen offen stehen bleibt.
Bei einem Gerät, dessen Eignung für die konkrete Anschlusssituation von der selbstschließenden Tür abhängt, wäre eine solche Veränderung problematisch. Der Ofen entspricht anschließend möglicherweise nicht mehr dem geprüften beziehungsweise vorgesehenen Betriebszustand.
Deshalb solltest du Schließfedern oder andere sicherheitsrelevante Türmechanismen nicht eigenmächtig entfernen, blockieren oder verändern.
Beim Kauf zählen die heutigen Geräteunterlagen mehr als ein alter Begriff
Die Bezeichnungen Bauart 1 und Bauart 2 sind historisch fest verankert und tauchen weiterhin in Shops, Herstellerinformationen und älteren Unterlagen auf. Die technische Normung für häusliche Feuerstätten hat sich inzwischen jedoch weiterentwickelt.
Bei aktuellen Kaminöfen begegnet dir unter anderem die Normenreihe DIN EN 16510. Ältere Geräte wurden beispielsweise nach DIN EN 13240 geprüft. Gleichzeitig regeln nationale technische Vorgaben die Installation und den Betrieb der Feuerstätte.
Für Käufer heißt das vor allem: Nicht versuchen, aus einer einzelnen Normnummer oder der Bezeichnung „Bauart 1“ alle Eigenschaften des Ofens abzuleiten.
Eine aktuelle Produktunterlage kann beispielsweise ausdrücklich angeben:
Angabe |
Was du daraus erfährst |
|---|---|
Betrieb nur mit geschlossener Feuerraumtür |
Wie der Ofen während des Abbrands betrieben werden muss |
Selbstschließende Feuerraumtür |
Ob die Tür selbstständig in die vorgesehene Schließstellung zurückkehrt |
Für Mehrfachbelegung geeignet |
Ob der Hersteller diese Anschlussart für das Gerät vorsieht |
Nur Einzelbelegung |
Dass ein eigener geeigneter Abgasweg erforderlich ist |
Prüf- oder Produktnorm |
Nach welchem Regelwerk das Gerät bewertet wurde |
Abgaswerte |
Daten für die Auslegung beziehungsweise Berechnung der Abgasanlage |
Gerade bei älteren Kaminöfen solltest du zudem darauf achten, aus welchem Jahr die Unterlagen stammen. Ein altes Typenschild, eine Bedienungsanleitung und heutige Anforderungen können unterschiedliche Begrifflichkeiten verwenden.
Entscheidend ist am Ende nicht, welches Wort im Verkaufstext steht, sondern was für das konkrete Modell nachgewiesen ist.
Was du vor dem Anschluss konkret prüfen solltest
Wenn du bereits weißt, dass dein Schornstein von mehreren Feuerstätten genutzt wird, sollte die Frage nach der Tür nicht erst bei der Montage auftauchen.
Prüfe vor dem Kauf möglichst folgende Punkte:
Gerät identifizieren
Hersteller und genaue Modellbezeichnung müssen feststehen. Bei verschiedenen Varianten derselben Modellreihe können technische Angaben voneinander abweichen.
Technisches Datenblatt ansehen
Suche gezielt nach Angaben wie „Mehrfachbelegung“, „Mehrfachanschluss“, „selbstschließende Feuerraumtür“ oder „nur Einzelbelegung“.
Bedienungsanleitung berücksichtigen
Dort steht, wie die Feuerraumtür während des Betriebs verwendet werden darf. Diese Vorgabe ist nicht optional.
Bestehende Schornsteinbelegung klären
Entscheidend ist nicht, wie viele Öfen im Gebäude stehen, sondern welche davon tatsächlich denselben Schornsteinzug benutzen.
Abgasanlage prüfen lassen
Bei einer Mehrfachbelegung müssen Schornstein und Feuerstätten zusammenpassen. Die Türmechanik ist nur ein Teil dieser Betrachtung.
Schornsteinfeger frühzeitig einbeziehen
Das ist besonders sinnvoll, wenn bereits weitere Feuerstätten angeschlossen sind, ein älterer Schornstein genutzt werden soll oder die Produktunterlagen nicht eindeutig sind.
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: In einem Zweifamilienhaus soll im Erdgeschoss ein neuer Kaminofen installiert werden. Im Obergeschoss ist bereits ein Holzofen am selben Schornsteinzug angeschlossen. Dass der neue Ofen eine selbstschließende Tür besitzt, ist zunächst positiv. Trotzdem muss geprüft werden, ob beide Geräte gemeinsam an diesem Schornstein betrieben werden können. Erst das Zusammenspiel aus Gerätefreigaben, Abgaswerten und Schornsteindimensionierung liefert eine belastbare Antwort.
Entscheidend ist die geprüfte Betriebsweise
Die selbstschließende Feuerraumtür ist der zentrale technische Hintergrund der klassischen Bauart 1. Sie sorgt dafür, dass der Feuerraum außerhalb der Bedienung geschlossen bleibt und spielt deshalb insbesondere bei gemeinsam genutzten Schornsteinen eine wichtige Rolle.
Beim heutigen Ofenkauf solltest du dich dennoch nicht ausschließlich an den Bezeichnungen Bauart 1 und Bauart 2 orientieren. Prüfe stattdessen, ob die Tür selbstschließend ist, wie der Hersteller den zulässigen Betrieb beschreibt und ob eine Eignung zur Mehrfachbelegung angegeben wird. Bei einem gemeinsamen Schornstein muss zusätzlich die Abgasanlage zum geplanten Betrieb passen. Eine Türfeder allein macht aus einem ungeeigneten Schornstein noch keinen geeigneten.




