Wann zwei Feuerstätten gemeinsam angeschlossen werden können
Von einer Mehrfachbelegung spricht man, wenn zwei oder mehr Feuerstätten ihre Abgase über dieselbe Abgasanlage beziehungsweise denselben Schornsteinzug abführen. Das kann beispielsweise ein Kaminofen im Erdgeschoss und ein weiterer Ofen im Obergeschoss sein.
Grundsätzlich kommt ein gemeinsamer Anschluss infrage, wenn die gesamte Anlage sicher betrieben werden kann. Dazu müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein.
Besonders wichtig sind folgende Punkte:
- Der Schornstein muss für die angeschlossenen Feuerstätten geeignet sein.
- Die Abgase müssen bei jedem vorgesehenen Betriebszustand sicher nach außen gelangen.
- Abgase dürfen nicht durch eine ausgeschaltete Feuerstätte in einen Raum zurückströmen.
- Zwischen unterschiedlichen Aufstellräumen darf kein Abgas übertragen werden.
- Beide Feuerstätten müssen ausreichend Verbrennungsluft erhalten.
- Lüftungsanlagen, Dunstabzugshauben oder andere luftabsaugende Geräte dürfen den sicheren Betrieb nicht beeinträchtigen.
- Die Vorgaben der Feuerstättenhersteller müssen einen solchen Anschluss zulassen.
- Brandschutz und Reinigungsmöglichkeiten der Abgasanlage müssen erhalten bleiben.
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe spielt zusätzlich die Bauart eine wichtige Rolle. Geschlossene Kaminöfen mit selbstschließender Feuerraumtür sind für eine Mehrfachbelegung wesentlich geeigneter als Feuerstätten, die bestimmungsgemäß mit offener Feuerraumöffnung betrieben werden.
Eine vorhandene Anschlussöffnung am Schornstein ist deshalb noch keine Bestätigung dafür, dass dort problemlos ein zweiter Ofen angeschlossen werden kann.
Feuerstätte, Schornstein und Verbrennungsluft müssen zusammenpassen
Bei der Prüfung geht es nicht nur darum, ob der Schornstein groß genug erscheint. Tatsächlich beeinflussen zahlreiche technische Daten das Ergebnis.
Dazu gehören unter anderem:
- Nennwärmeleistung der Feuerstätten
- Abgastemperatur
- Abgasmassenstrom
- notwendiger Förderdruck der Geräte
- wirksame Schornsteinhöhe
- innerer Querschnitt des Schornsteins
- Wärmedämmung und Bauart der Abgasanlage
- Länge und Verlauf der Verbindungsstücke
- Position der einzelnen Anschlüsse
- vorgesehene Betriebsweise der Feuerstätten
Ein besonders großer Schornsteinquerschnitt ist dabei nicht automatisch von Vorteil. Ist der Querschnitt ungünstig dimensioniert, können sich die Abgase stärker abkühlen und die Strömungsverhältnisse verschlechtern.
Auch der Betrieb nur eines Ofens muss funktionieren
Ein häufiger Denkfehler besteht darin, ausschließlich den gleichzeitigen Betrieb beider Geräte zu betrachten.
Eine mehrfach belegte Abgasanlage muss jedoch unterschiedliche Situationen sicher beherrschen:
- Feuerstätte A läuft, Feuerstätte B ist außer Betrieb.
- Feuerstätte B läuft, Feuerstätte A ist außer Betrieb.
- Beide Feuerstätten laufen gleichzeitig, sofern dieser Betrieb vorgesehen ist.
- Die Anlagen arbeiten unter unterschiedlichen Leistungsbedingungen.
Gerade der Betrieb nur einer Feuerstätte kann kritisch sein. Es darf beispielsweise kein Rauchgas über das Verbindungsstück und den Brennraum des ausgeschalteten zweiten Ofens in dessen Aufstellraum gelangen.
Die Verbrennungsluft wird schnell zum entscheidenden Punkt
Zwei Feuerstätten benötigen mehr Verbrennungsluft als eine einzelne. Bei älteren, weniger dichten Gebäuden fällt das häufig kaum auf. In modernen oder sanierten Häusern können dichte Fenster und Gebäudehüllen dagegen einen erheblichen Unterschied machen.
Zusätzlich können Geräte wie eine Ablufthaube in der Küche oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung Unterdruck erzeugen. Im ungünstigen Fall arbeitet dieser Unterdruck gegen den natürlichen Förderdruck des Schornsteins.
Deshalb gehört die Verbrennungsluftversorgung immer zur Gesamtprüfung.
Welche Kombinationen besonders genau geprüft werden müssen
Nicht jede Kombination zweier Feuerstätten ist technisch gleich anspruchsvoll. Zwei ähnliche Naturzug-Kaminöfen sind etwas anderes als die Kombination eines Scheitholzofens mit einem Pelletofen, dessen Abgasförderung durch ein Gebläse unterstützt wird.
Eine grobe Einordnung sieht so aus:
Kombination |
Einordnung |
|---|---|
Zwei geschlossene Scheitholz-Kaminöfen ohne Gebläse |
Mehrfachbelegung kann möglich sein, wenn Geräte und Schornstein dafür geeignet sind |
Zwei Feuerstätten in verschiedenen Geschossen |
Möglich, sofern die technischen und baurechtlichen Bedingungen erfüllt werden |
Offene Feuerstätte und geschlossener Kaminofen |
Besonders kritisch und nicht mit einer üblichen Mehrfachbelegung gleichzusetzen |
Scheitholz-Kaminofen und Pelletofen mit Gebläse |
Nur unter dafür vorgesehenen Bedingungen; häufig sind besondere Sicherheitseinrichtungen erforderlich |
Raumluftabhängige und raumluftunabhängige Feuerstätte |
Nicht ohne Weiteres miteinander kombinierbar; die konkrete Systemzulassung ist entscheidend |
Zwei gebläseunterstützte Feuerstätten |
Bauart, Regelung und Zulassung müssen speziell für den gemeinsamen Betrieb passen |
Vor allem Pelletöfen verdienen Aufmerksamkeit. Viele Geräte arbeiten mit Gebläsen, wodurch andere Druckverhältnisse entstehen als bei einem klassischen Scheitholzofen im Naturzugbetrieb.
Ein pauschales „Pellet und Holz dürfen niemals gemeinsam angeschlossen werden“ wäre inzwischen jedoch zu kurz gegriffen. Für bestimmte Systeme bestehen bauaufsichtlich genehmigte Lösungen, bei denen Überwachungs- oder Sicherheitseinrichtungen den gemeinsamen Betrieb ermöglichen.
Solche Systeme können beispielsweise den Druck in der Abgasanlage überwachen und eine Feuerstätte abschalten, wenn sichere Betriebsbedingungen nicht mehr gegeben sind.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Brennstoffart. Wichtiger sind die konkrete Gerätebauart, die Abgasführung und die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen.
Warum eine Schornsteinberechnung bei Mehrfachbelegung wichtig ist
Bei einer einzelnen Feuerstätte wird die Abgasanlage üblicherweise nach den zugehörigen Betriebsdaten betrachtet. Werden mehrere Verbrennungseinrichtungen an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen, wird die Berechnung komplexer.
Für solche Anlagen dient DIN EN 13384-2 als Grundlage für die wärme- und strömungstechnische Bemessung von Abgasanlagen mit mehreren Verbrennungseinrichtungen.
Dabei wird rechnerisch untersucht, ob die Druck- und Temperaturbedingungen im gemeinsamen System funktionieren.
Vereinfacht geht es um zwei zentrale Fragen:
Reicht der Förderdruck?
Der Schornstein muss genug Unterdruck erzeugen, damit die Abgase jeder angeschlossenen Feuerstätte sicher abgeführt werden.
Bleiben die Temperaturen im zulässigen Bereich?
Die Abgase dürfen innerhalb des Systems nicht so stark abkühlen, dass problematische Betriebsbedingungen entstehen. Gleichzeitig muss die Abgasanlage für die auftretenden Temperaturen geeignet sein.
Für die Berechnung werden die technischen Daten beider Feuerstätten benötigt. Dazu zählen beispielsweise Abgasmassenstrom, Abgastemperatur, erforderlicher Förderdruck und Leistung. Hinzu kommen die Daten des Schornsteins und der Verbindungsstücke.
Deshalb lässt sich die Frage „Kann ich dort noch einen zweiten Ofen anschließen?“ anhand eines Fotos des vorhandenen Schornsteins kaum zuverlässig beantworten.
Auch die häufige Rechnung „150 Millimeter Anschluss am Ofen plus 150 Millimeter Anschluss am zweiten Ofen bedeutet, dass der Schornstein nur entsprechend größer sein muss“ funktioniert nicht. Abgasströmungen lassen sich nicht auf diese Weise addieren.
Vor dem Einbau sollte die gesamte Anlage geprüft werden
Wer einen zweiten Kaminofen plant, sollte die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Schornsteins klären, bevor Gerät, Rauchrohre oder Anschlussmaterial gekauft werden.
Sinnvoll ist folgende Reihenfolge:
-
Vorhandenen Schornstein erfassen
Querschnitt, Höhe, Bauart, Zustand und vorhandene Anschlüsse werden geprüft. -
Technische Daten beider Feuerstätten zusammentragen
Dazu gehören unter anderem Leistung, Abgastemperatur, Abgasmassenstrom und erforderlicher Förderdruck. -
Herstellerangaben kontrollieren
Die jeweilige Feuerstätte muss für die geplante Einbausituation geeignet sein. Einschränkungen in Montage- oder Betriebsunterlagen dürfen nicht ignoriert werden. -
Verbrennungsluft berücksichtigen
Besonders bei dichten Gebäuden und vorhandenen Abluftanlagen muss geprüft werden, ob genügend Luft nachströmen kann. -
Abgasanlage bemessen
Bei der Mehrfachbelegung erfolgt die technische Betrachtung für die gemeinsame Anlage und ihre verschiedenen Betriebszustände. -
Planung mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abstimmen
So lässt sich bereits vor dem Einbau klären, ob zusätzliche Nachweise, Änderungen oder Sicherheitseinrichtungen benötigt werden.
Das spart vor allem Ärger. Wird der zweite Ofen erst aufgebaut und anschließend festgestellt, dass die Kombination nicht zulässig oder rechnerisch nicht funktionsfähig ist, können Umbauten am Schornstein oder sogar ein eigener zweiter Zug notwendig werden.
Entscheidend ist die konkrete Anlage
Zwei Feuerstätten können durchaus denselben Schornstein nutzen. Voraussetzung ist aber, dass sie technisch miteinander harmonieren und die Abgasanlage für sämtliche vorgesehenen Betriebszustände geeignet ist. Besonders unkompliziert sind meist vergleichbare geschlossene Naturzugfeuerstätten. Deutlich genauer geprüft werden müssen unterschiedliche Betriebsweisen, Gebläsegeräte und besondere Luft-Abgas-Systeme.
Der wichtigste praktische Schritt passiert deshalb vor dem Kauf des zweiten Ofens: Feuerstättendaten, vorhandenen Schornstein und Verbrennungsluft gemeinsam betrachten lassen. Eine rechnerisch und baulich passende Mehrfachbelegung kann einen zusätzlichen Schornsteinzug ersparen. Sie sollte jedoch nie allein nach Rohrdurchmesser oder vorhandener Anschlussmöglichkeit beurteilt werden.






