Passende Produkte
Geschlossener Kaminofen auf einer großzügigen steinernen Aufstellfläche

Ofen und Versicherung: Welche Angaben und Nachweise solltest du dokumentieren?

Wer einen Kaminofen, Pelletofen oder eine andere Feuerstätte einbauen lässt, denkt zuerst an Schornstein, Abstände und Abnahme. Die Versicherung landet meist deutlich weiter hinten auf der Liste. Spätestens bei einem Brand-, Rauch- oder Rußschaden stellt sich dann die Frage, welche Informationen der Versicherer benötigt und ob der Ofen vorher hätte gemeldet werden müssen.

Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Versicherungsverträge unterscheiden sich, und nicht jede bauliche Änderung gilt automatisch als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung. Gleichzeitig können ein nicht ordnungsgemäß eingebauter Ofen, fehlende Prüfungen oder ein riskanter Betrieb im Schadenfall erhebliche Probleme verursachen.

Deshalb lohnt es sich, Einbau, Abnahme und spätere Veränderungen sauber zu dokumentieren. Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Denn bei einem Ofenschaden können durchaus mehrere Versicherungen betroffen sein – und jede betrachtet einen anderen Teil des Schadens.

Muss ein neuer Ofen der Versicherung gemeldet werden?

Oft liest man die pauschale Empfehlung, jeden neu eingebauten Kaminofen sofort der Wohngebäudeversicherung zu melden. So eindeutig ist die Rechtslage jedoch nicht.

Versicherte müssen ihrem Versicherer bestimmte Gefahrerhöhungen anzeigen. Ob der Einbau einer Feuerstätte im konkreten Fall darunter fällt, hängt unter anderem vom Versicherungsvertrag, den ursprünglichen Angaben zum Gebäude und der konkreten Änderung ab.

Die unverbindlichen Musterbedingungen für Wohngebäudeversicherungen nennen beispielsweise verschiedene Veränderungen, die eine Gefahrerhöhung darstellen können. Ein Kaminofen wird dort jedoch nicht automatisch als eigener Standardfall aufgeführt. Versicherungsunternehmen können in ihren tatsächlichen Vertragsbedingungen außerdem andere oder ergänzende Regelungen verwenden.

Praktisch bedeutet das: Nicht raten, sondern in die Versicherungsbedingungen schauen oder den Versicherer schriftlich fragen.

Sinnvolle Angaben bei einer solchen Anfrage sind beispielsweise:

  • Art der Feuerstätte, etwa Kaminofen oder Pelletofen
  • Hersteller und Modell
  • Brennstoff
  • Datum des Einbaus
  • neu errichteter oder vorhandener Schornstein
  • ausführender Fachbetrieb, sofern vorhanden
  • geplante beziehungsweise erfolgte Abnahme
  • größere bauliche Änderungen am Gebäude

Eine kurze schriftliche Mitteilung hat einen weiteren Vorteil: Du kannst später nachvollziehen, welche Angaben der Versicherer erhalten hat und wie er darauf reagiert hat.

Bei einer Mietwohnung kommt noch eine andere Ebene hinzu. Ein fest angeschlossener Ofen ist keine gewöhnliche Einrichtung wie ein Möbelstück. Bauliche Veränderungen und der Anschluss an einen Schornstein sollten deshalb nicht eigenmächtig erfolgen. Hier müssen neben den technischen Voraussetzungen auch die Vereinbarungen mit dem Eigentümer geklärt werden.

Welche Unterlagen zum Einbau später wichtig werden können

Nach einigen Jahren weiß kaum noch jemand aus dem Kopf, wann ein Ofen eingebaut wurde, welches Rohr damals verwendet wurde oder welche Unterlagen der Schornsteinfeger gesehen hat. Genau deshalb ist eine kleine Dokumentation sinnvoll.

Bei neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen erfolgt vor der ersten Nutzung eine Überprüfung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin. Nach dem Einbau einer neuen Feuerstätte wird auch der Feuerstättenbescheid entsprechend erstellt beziehungsweise angepasst.

Für deine Unterlagen solltest du möglichst aufbewahren:

Unterlage

Warum sie hilfreich ist

Rechnung oder Kaufbeleg

Belegt Modell, Kauf und häufig weitere technische Daten

Bedienungs- und Montageanleitung

Enthält Vorgaben zu Montage, Betrieb und Sicherheitsabständen

technische Produktunterlagen

Helfen bei der eindeutigen Identifikation der Feuerstätte

Unterlagen zur Abnahme

Dokumentieren die Prüfung der Feuerungsanlage

aktueller Feuerstättenbescheid

Enthält vorgeschriebene Arbeiten und Fristen

Rechnungen über Montagearbeiten

Können den fachgerechten Einbau nachvollziehbarer machen

Fotos nach der Montage

Dokumentieren Standort, Rohrführung und Umgebung

Schriftverkehr mit dem Versicherer

Zeigt, welche Angaben übermittelt wurden

Der Feuerstättenbescheid ersetzt dabei nicht alle anderen Unterlagen. Er enthält insbesondere die vorhandenen Feuerstätten und Abgasanlagen sowie die daran vorgeschriebenen Arbeiten und Fristen.

Ebenso wenig bedeutet eine schornsteinfegerrechtliche Abnahme automatisch, dass damit sämtliche versicherungsvertraglichen Fragen erledigt wären. Baurecht, technische Anforderungen und Versicherungsvertrag sind unterschiedliche Ebenen.

Umbauten ebenfalls dokumentieren

Interessant wird die Dokumentation nicht nur beim ersten Einbau. Auch spätere Änderungen können relevant sein.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Austausch des Ofens gegen ein anderes Modell
  • Wechsel des Brennstoffs beziehungsweise der Feuerstättenart
  • Änderungen am Verbindungsstück
  • Sanierung oder Austausch des Schornsteins
  • Versetzen der Feuerstätte
  • größere Änderungen der Verbrennungsluftversorgung
  • Umbauten am Gebäude im Bereich der Feuerstätte

Ob eine solche Änderung dem Versicherer gemeldet werden muss, sollte anhand des jeweiligen Vertrages geprüft werden.

Versicherungsschutz hängt nicht nur vom Einbau ab

Ein technisch korrekt angeschlossener Ofen kann trotzdem falsch betrieben werden. Für Versicherungen ist deshalb nicht allein entscheidend, was eingebaut wurde, sondern unter Umständen auch, wie ein Schaden entstanden ist.

Besonders relevant können Bedienfehler oder bewusst riskantes Verhalten sein. Das Versicherungsvertragsrecht unterscheidet unter anderem zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sowie vorsätzlichem Verhalten.

Bei grob fahrlässig verursachten Versicherungsfällen kann ein Versicherer seine Leistung unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Viele moderne Tarife enthalten allerdings Klauseln, durch die auf solche Kürzungen ganz oder teilweise verzichtet wird. Auch hier entscheidet deshalb der konkrete Vertrag.

Problematisch können beispielsweise Situationen sein, in denen erkennbare Sicherheitsregeln bewusst ignoriert werden. Dazu können je nach Einzelfall gehören:

  • Betrieb trotz offensichtlicher technischer Schäden
  • Weiterheizen bei erkennbar undichtem Rauchrohr
  • Missachtung vorgeschriebener Abstände zu brennbaren Bauteilen
  • Verwendung ungeeigneter Brennstoffe
  • Manipulation technischer Sicherheitseinrichtungen
  • Nichtdurchführung vorgeschriebener Überprüfungs- oder Reinigungsarbeiten

Nicht jeder Bedienfehler führt automatisch zu einer Leistungskürzung. Für eine versicherungsrechtliche Beurteilung kommt es auf den konkreten Schadenhergang, den Versicherungsvertrag und den Grad des Verschuldens an.

Gerade deshalb sollte man Aussagen wie „Bei einem selbst verursachten Kaminbrand zahlt die Versicherung nie“ mit Vorsicht betrachten. Versicherungsfälle werden nicht allein danach entschieden, ob der Versicherte irgendwie beteiligt war.

Welche Versicherung bei einem Ofenschaden zuständig sein kann

Ein einziges Schadenereignis kann mehrere Versicherungsbereiche betreffen. Ein Feuer kann beispielsweise sowohl das Gebäude als auch Möbel beschädigen.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung betrifft grundsätzlich das Gebäude und versicherte Gebäudebestandteile.

Entsteht durch einen Brand ein Schaden an Wänden, Decken, Dach oder anderen versicherten Gebäudeteilen, ist deshalb zunächst die Wohngebäudeversicherung relevant.

Je nach Tarif können auch bestimmte Rauch-, Ruß- oder Sengschäden versichert sein. Gerade hier lohnt sich ein Blick in die Bedingungen, weil Deckungsumfang und Entschädigungsgrenzen voneinander abweichen können.

Bei Rauch- und Rußschäden können Versicherungsbedingungen zum Beispiel unterscheiden, ob Rauch beziehungsweise Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus einer Feuerungsanlage ausgetreten ist oder ob sich Ablagerungen langsam über einen längeren Zeitraum entwickelt haben.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung betrifft bewegliche Gegenstände des Haushalts.

Werden bei einem Brand beispielsweise Möbel, Kleidung, Bücher, Elektrogeräte oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigt, kommt deshalb grundsätzlich die Hausratversicherung ins Spiel.

Eine einfache Orientierung lautet: Das Gebäude selbst gehört in den Bereich der Wohngebäudeversicherung, bewegliches Inventar eher zur Hausratversicherung. Im Detail können die Vertragsbedingungen zusätzliche Abgrenzungen enthalten.

Privathaftpflichtversicherung

Noch einmal anders liegt der Fall, wenn nicht das eigene Eigentum, sondern das Eigentum eines anderen beschädigt wird und du dafür haftbar gemacht wirst.

Das kann beispielsweise für Mieter relevant werden, wenn durch eigenes Verschulden ein Schaden am Gebäude des Vermieters entsteht.

Dann kann die private Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen. Sie prüft nicht nur, ob ein versicherter Haftpflichtanspruch besteht, sondern wehrt grundsätzlich auch unberechtigte Ansprüche ab. Voraussetzung ist wiederum, dass der konkrete Schaden vom Vertrag erfasst wird.

Nach einem Brand-, Rauch- oder Rußschaden richtig vorgehen

Nach einem Schaden zählt zunächst die Sicherheit. Bei Feuer oder einer akuten Gefahr müssen Personen geschützt und gegebenenfalls Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte verständigt werden.

Anschließend sollte der Schaden möglichst schnell beim zuständigen Versicherer gemeldet werden. Versicherte sind grundsätzlich verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen und zumutbare Weisungen des Versicherers zu beachten.

Für die spätere Regulierung ist eine saubere Dokumentation ausgesprochen hilfreich.

Sinnvoll ist dieses Vorgehen:

  1. Gefahr beseitigen lassen. Einen beschädigten Ofen oder Schornstein nicht einfach erneut benutzen.
  2. Schaden fotografieren oder filmen. Dabei sowohl Übersichtsaufnahmen als auch einzelne beschädigte Bereiche festhalten.
  3. Versicherer zeitnah informieren. Bei mehreren betroffenen Bereichen können Wohngebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung parallel relevant werden.
  4. Schadenhergang möglichst genau notieren. Wann wurde der Ofen angeheizt? Was wurde beobachtet? Wann wurde der Schaden entdeckt?
  5. Unterlagen zusammensuchen. Dazu können Abnahmeunterlagen, Feuerstättenbescheid, Kaufbelege, Montageunterlagen und frühere Wartungs- oder Schornsteinfegerrechnungen gehören.
  6. Beschädigte Sachen nicht vorschnell entsorgen. Wenn keine Gefahr davon ausgeht, sollte zunächst geklärt werden, ob der Versicherer sie noch besichtigen möchte.
  7. Keine ungeklärten Veränderungen am Schadenort vornehmen. Notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenminderung sind davon natürlich ausgenommen.

Gerade bei größeren Brandschäden kann die Ursache später durch Gutachter untersucht werden. Dann helfen Fotos und vollständig erhaltene Unterlagen erheblich dabei, den Zustand der Anlage vor dem Schaden nachzuvollziehen.

Gute Dokumentation erspart später Diskussionen

Beim Thema Ofenversicherung geht es weniger darum, vorsorglich jedes Detail an sämtliche Versicherungen zu schicken. Entscheidend ist, die eigenen Vertragsbedingungen zu kennen und relevante Veränderungen nicht einfach zu ignorieren.

Bei einem Neueinbau ist eine schriftliche Nachfrage beim Wohngebäudeversicherer eine einfache Möglichkeit, Unsicherheiten zur Anzeigepflicht auszuräumen. Abnahmeunterlagen, Feuerstättenbescheid, technische Dokumentation und Rechnungen solltest du anschließend dauerhaft aufbewahren.

Kommt es tatsächlich zu einem Schaden, zählen vor allem Sicherheit, schnelle Schadenmeldung und nachvollziehbare Belege. Und weil Gebäude, Hausrat und Haftpflicht unterschiedliche Bereiche abdecken, sollte immer zuerst geklärt werden, welcher Teil des Schadens zu welchem Vertrag gehört.

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich meiner Hausratversicherung einen neuen Kaminofen melden?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Prüfe die Bedingungen deines Vertrages. Für bauliche Veränderungen am Gebäude ist zunächst insbesondere die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers relevant.

Reicht die Abnahme durch den Schornsteinfeger als Versicherungsnachweis?

Nein. Sie dokumentiert eine wichtige Prüfung der Feuerungsanlage, ersetzt aber nicht die Bedingungen des Versicherungsvertrages oder eine gegebenenfalls erforderliche Mitteilung an den Versicherer.

Sollte ich Fotos vom eingebauten Ofen aufbewahren?

Das ist sinnvoll. Fotos von Standort, Abständen, Bodenbereich, Rauchrohr und Anschluss können später helfen, den Zustand der Anlage zu dokumentieren. Sie ersetzen jedoch keine technischen oder behördlichen Unterlagen.

Zahlt die Versicherung bei einem Schornsteinbrand?

Ein Schornsteinbrand kann grundsätzlich ein Versicherungsfall sein. Ob und in welchem Umfang gezahlt wird, hängt jedoch vom entstandenen Schaden, dem Versicherungsschutz und den Umständen der Schadenentstehung ab.

Kann fehlende Wartung den Versicherungsschutz gefährden?

Unter bestimmten Umständen ja. Werden vertragliche oder gesetzliche Pflichten verletzt und steht dies mit dem Schaden in Zusammenhang, kann das versicherungsrechtlich relevant werden. Eine automatische Leistungsverweigerung folgt daraus jedoch nicht in jedem Fall.

Was mache ich, wenn ich die alten Unterlagen meines Ofens nicht mehr finde?

Sammle zunächst alles noch Vorhandene: Feuerstättenbescheid, Rechnungen, technische Daten, Modellbezeichnung und frühere Schornsteinfegerunterlagen. Bei älteren Anlagen können außerdem Informationen beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorhanden sein.

Passend zum Thema

Passende Kategorien
Passende Auswahl
Weitere Ratgeber