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Fachmann mit Messgerät und Unterlagen bei der Prüfung eines Kaminofens

Kaminofen-Abnahme vorbereiten: Unterlagen, Prüfpunkte und mögliche Zusatzkosten

Der Kaminofen steht an seinem Platz, das Ofenrohr ist angeschlossen und eigentlich könnte es losgehen. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Vor dem regulären Betrieb muss geprüft werden, ob Feuerstätte, Abgasweg und Einbausituation die geltenden Anforderungen erfüllen. Dabei geht es nicht nur um den Ofen selbst. Auch Schornstein, Verbrennungsluftversorgung, Brandschutzabstände und gegebenenfalls vorhandene Lüftungsanlagen spielen eine Rolle.

Für viele Ofenbesitzer ist vor allem unklar, welche Unterlagen beim Termin benötigt werden und was der Schornsteinfeger tatsächlich kontrolliert. Hinzu kommt, dass sich einzelne Vorgaben und Gebühren je nach Bundesland unterscheiden können. Wer erst beim Prüftermin feststellt, dass ein Nachweis fehlt oder der Funkenschutz zu klein ausgeführt wurde, muss mit einem weiteren Termin und zusätzlichen Kosten rechnen.

Eine gute Vorbereitung besteht deshalb vor allem darin, die technische Dokumentation vollständig bereitzuhalten und kritische Punkte bereits vor der endgültigen Montage zu klären.

Welche Unterlagen solltest du für die Prüfung bereithalten?

Welche Dokumente konkret benötigt werden, hängt von Feuerstätte, Schornstein und Einbausituation ab. Sinnvoll ist es, die Unterlagen bereits beim Kauf des Ofens gesammelt abzulegen.

Für einen gewöhnlichen Kaminofen gehören insbesondere folgende Dokumente in die Mappe:

  • Bedienungs- und Montageanleitung des Herstellers
  • technische Daten der Feuerstätte
  • genaue Hersteller- und Typbezeichnung
  • Angaben zur Nennwärmeleistung
  • Angaben zum erforderlichen Förderdruck
  • Rauchrohrdurchmesser
  • erforderliche Sicherheitsabstände
  • Nachweis über Emissionswerte und Wirkungsgrad
  • Leistungserklärung beziehungsweise entsprechende Produktunterlagen
  • Angaben auf dem Typenschild

Bei neueren Einzelraumfeuerungsanlagen muss nachgewiesen werden können, dass die für die Feuerstättenart geltenden Anforderungen der 1. BImSchV eingehalten werden. Relevant sind unter anderem die geprüften Werte für Kohlenmonoxid, Staub und Wirkungsgrad. Welche Unterlage hierfür verwendet wird, kann vom Produkt und dessen Dokumentation abhängen.

Bei einem gebrauchten Kaminofen ist dieser Punkt besonders wichtig. Eine Rechnung oder ein Foto des Ofens ersetzt keinen technischen Nachweis. Hersteller, Modell und Typ müssen eindeutig feststellbar sein.

Je nach Anlage können weitere Nachweise erforderlich sein

Bei komplizierteren Einbausituationen kommen zusätzliche Unterlagen infrage. Dazu zählen beispielsweise:

  • Schornsteinberechnung
  • technische Angaben zum Schornsteinsystem
  • Montageunterlagen eines neu errichteten Edelstahlschornsteins
  • Nachweise zur Verbrennungsluftversorgung
  • Unterlagen zu einer externen Verbrennungsluftleitung
  • technische Nachweise bei raumluftunabhängig vorgesehenem Betrieb
  • Informationen zu Dunstabzugshauben oder anderen Abluftanlagen
  • Nachweise zu Sicherheitseinrichtungen wie Unterdruckwächtern
  • Unterlagen zu Wand- oder Deckendurchführungen

Gerade bei Neubauten und sehr dichten Gebäuden sollte die Verbrennungsluftversorgung früh geklärt werden. Ein vorhandener Außenluftanschluss am Ofen bedeutet nicht automatisch, dass jede Einbausituation damit ausreichend abgesichert ist.

Diese Punkte werden am Kaminofen und Schornstein geprüft

Bei der Prüfung geht es nicht darum, lediglich das Typenschild abzulesen. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Feuerstätte, Verbindungsstück, Schornstein und Gebäude.

Aufstellung und Brandschutzabstände

Zunächst wird geprüft, ob der Ofen entsprechend den Herstellerangaben und den geltenden baurechtlichen Vorgaben aufgestellt wurde.

Besonders relevant sind die Abstände zu brennbaren Bauteilen und Gegenständen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Holzwände
  • Möbel
  • Türzargen
  • Holzverkleidungen
  • brennbare Bodenbeläge
  • sichtbare Holzbalken

Die erforderlichen Abstände ergeben sich insbesondere aus den geprüften Angaben der Feuerstätte und den jeweils anzuwendenden Vorschriften. Deshalb sollte nicht mit pauschalen Abstandswerten geplant werden.

Auch der Boden vor dem Feuerraum wird kontrolliert. Bei einem brennbaren Bodenbelag ist eine ausreichend dimensionierte nicht brennbare Schutzfläche erforderlich. In den bauordnungsrechtlichen Regelwerken finden sich häufig Größenordnungen von mindestens 50 Zentimetern vor und jeweils 30 Zentimetern seitlich der Feuerraumöffnung. Herstellerangaben oder die konkrete Einbausituation können jedoch weitergehende Anforderungen ergeben.

Ofenrohr und Anschluss

Auch das Verbindungsstück zwischen Ofen und Schornstein muss sicher montiert sein.

Geprüft werden können unter anderem:

  • passender Rohrdurchmesser
  • sichere Steckverbindungen
  • ausreichende Abstände zu brennbaren Bauteilen
  • fachgerechter Wandanschluss
  • Zugänglichkeit für Reinigung und Kontrolle
  • Verlauf des Rauchrohres
  • Verwendung geeigneter Bauteile

Eine improvisierte Reduzierung des Rohrdurchmessers oder ein ungewöhnlich langer waagerechter Rauchrohrabschnitt kann deshalb Rückfragen auslösen.

Eignung des Schornsteins

Der vorhandene Schornstein muss für die angeschlossene Feuerstätte geeignet sein. Relevant sind beispielsweise Querschnitt, wirksame Höhe, Bauart und Anschlussmöglichkeiten.

Bei ungünstigen Kombinationen kann eine rechnerische Überprüfung erforderlich werden. Mit einer Schornsteinberechnung wird geprüft, ob der notwendige Förderdruck erreicht wird und gleichzeitig geeignete Abgasverhältnisse vorhanden sind.

Bei neu errichteten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe spielen außerdem die bundesrechtlichen Vorgaben zur Lage und Höhe der Schornsteinmündung eine wichtige Rolle. Für seit Anfang 2022 neu errichtete Anlagen gelten hierbei strengere Anforderungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine individuelle Berechnung der erforderlichen Ableitungshöhe notwendig werden.

Verbrennungsluft und Abluftanlagen werden schnell zum Knackpunkt

Ein Kaminofen benötigt während des Betriebs kontinuierlich Verbrennungsluft. In älteren Gebäuden gelangt häufig genug Außenluft über Undichtigkeiten der Gebäudehülle nach innen. In modernen oder energetisch sanierten Häusern kann diese Annahme jedoch problematisch sein.

Zusätzlich können Geräte Unterdruck erzeugen, die Luft aus dem Gebäude nach außen transportieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Dunstabzugshauben im Abluftbetrieb
  • Abluft-Wäschetrockner
  • zentrale Lüftungsanlagen
  • einzelne Abluftventilatoren

Entsteht im Aufstellraum ein zu großer Unterdruck, können Abgase aus der Feuerstätte in den Raum gelangen.

Deshalb sollte bereits vor dem Prüftermin geklärt sein, wie der gemeinsame Betrieb abgesichert wird.

Je nach Gebäude und Anlage kommen unterschiedliche Lösungen infrage, etwa eine geeignete Verbrennungsluftversorgung, eine technische Sicherheitseinrichtung oder eine abgestimmte Steuerung der Abluftanlage.

Ein Fensterkontaktschalter kann beispielsweise dafür sorgen, dass eine Dunstabzugshaube nur arbeitet, wenn ein bestimmtes Fenster geöffnet ist. Ein Unterdruckwächter arbeitet dagegen abhängig von den tatsächlich erfassten Druckverhältnissen.

Welche Lösung akzeptiert werden kann, muss zur konkreten Feuerstätte und Gebäudesituation passen.

Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird?

Eine Beanstandung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Einbau neu gemacht werden muss. Entscheidend ist, welcher Punkt nicht den Anforderungen entspricht.

Häufig lassen sich kleinere Probleme vergleichsweise einfach korrigieren.

Festgestelltes Problem

Mögliche Maßnahme

Bodenplatte zu klein

größere Schutzplatte einsetzen

Abstand zu brennbaren Bauteilen zu gering

Ofen versetzen oder geeignete bauliche Lösung herstellen

Produktnachweise fehlen

Unterlagen beim Hersteller oder Händler beschaffen

Rauchrohr ungeeignet montiert

Verbindung oder Rohrführung korrigieren

Verbrennungsluft nicht ausreichend geklärt

Luftversorgung nachweisen oder anpassen

Abluftanlage erzeugt möglichen Unterdruck

geeignete Sicherheitseinrichtung installieren

Schornstein technisch nicht passend

Berechnung, Anpassung oder Sanierung prüfen

Problematischer wird es, wenn grundlegende Punkte erst nach der vollständigen Installation auffallen. Muss beispielsweise eine Wanddurchführung verändert, der Schornstein angepasst oder der Standort des Ofens verschoben werden, können die Folgekosten erheblich höher ausfallen.

Deshalb ist es sinnvoll, den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bereits während der Planung einzubeziehen – insbesondere bei einem neuen Schornstein, komplizierten Abgaswegen oder ungewöhnlichen baulichen Bedingungen.

Welche Kosten können rund um die Kaminofen-Abnahme entstehen?

Einen bundesweit einheitlichen Festpreis für die gesamte Prüfung gibt es nicht. Ein Grund dafür ist, dass die Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit auf landesrechtlichen Regelungen beruht und die Gebühren entsprechend unterschiedlich ausgestaltet sein können.

Berechnet werden können beispielsweise:

  • Prüfung der Feuerungsanlage
  • Prüfung der Abgasanlage
  • Ausstellung einer Bescheinigung
  • Länge der Abgasanlage
  • Fahrtkosten
  • erforderliche Dichtheitsprüfung
  • zusätzliche technische Prüfungen
  • weitere Besichtigungstermine

Bei einer unkomplizierten Einzelanlage bewegen sich die eigentlichen Prüf- und Bescheinigungskosten häufig im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich. Eine allgemeingültige Summe lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Wesentlich teurer können Arbeiten werden, die erst aufgrund eines festgestellten Mangels notwendig werden.

Dazu zählen beispielsweise:

Schornsteinberechnung:
Wenn die Eignung des vorhandenen Schornsteins rechnerisch geklärt werden muss, kann dafür eine separate Leistung berechnet werden.

Nachprüfung:
Wird ein Mangel festgestellt und muss die Anlage erneut vor Ort kontrolliert werden, können zusätzliche Gebühren und Fahrtkosten entstehen.

Umbau des Rauchrohranschlusses:
Ein falsch gesetztes Wandfutter oder eine ungünstige Rohrführung kann handwerkliche Nacharbeiten erforderlich machen.

Brandschutzarbeiten:
Zu geringe Abstände, ungeeignete Wanddurchführungen oder eine fehlende Bodenplatte können zusätzliche Material- und Montagekosten verursachen.

Anpassung der Verbrennungsluftversorgung:
Eine nachträgliche Außenluftleitung oder Sicherheitseinrichtung kann deutlich teurer sein als eine früh eingeplante Lösung.

Nach einer entsprechenden Bescheinigung kann zudem ein neuer beziehungsweise geänderter Feuerstättenbescheid erforderlich werden. Darin werden die künftig vorgeschriebenen Kehr-, Überprüfungs- und gegebenenfalls Messarbeiten mit ihren Fristen festgelegt.

Vor dem ersten regulären Feuer besser einmal vollständig prüfen

Die Vorbereitung auf die Prüfung beginnt nicht erst am vereinbarten Termin. Entscheidend ist, dass Feuerstätte und Schornstein bereits während der Planung aufeinander abgestimmt werden. Herstellerunterlagen, Emissionsnachweise und technische Daten sollten vollständig vorhanden sein. Ebenso wichtig sind Brandschutzabstände, Verbrennungsluft und mögliche Wechselwirkungen mit Abluftgeräten.

Besonders bei einem neuen Schornstein, einem gebrauchten Ofen oder einem sehr dichten Gebäude lohnt es sich, offene Fragen vor der Montage zu klären. Viele Beanstandungen sind technisch lösbar – ärgerlich und teuer werden sie vor allem dann, wenn fertige Bauteile anschließend wieder verändert werden müssen. Mit vollständigen Unterlagen und einem sauber geplanten Einbau wird der Prüftermin deutlich berechenbarer.

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich den Kaminofen vor der Prüfung schon benutzen?

Bei einer neuen Feuerungsanlage solltest du den regulären Betrieb erst aufnehmen, wenn die erforderlichen Prüfungen und gegebenenfalls landesrechtlich vorgeschriebenen Bescheinigungen erfolgt sind. Welche Schritte vor der Inbetriebnahme erforderlich sind, hängt auch vom Bundesland ab.

Muss ein neu gekaufter Kaminofen bei der Abnahme gemessen werden?

Bei einem üblichen typgeprüften Kaminofen werden die Emissionswerte grundsätzlich über die Produkt- beziehungsweise Herstellerunterlagen nachgewiesen. Eine Emissionsmessung vor Ort ist deshalb nicht automatisch Bestandteil jeder Erstprüfung.

Muss ich die Rechnung für den Kaminofen vorlegen?

Die Rechnung ist normalerweise nicht der entscheidende technische Nachweis. Wichtiger sind Hersteller, Modell, Typenschild sowie die technischen und emissionsbezogenen Produktunterlagen.

Was passiert mit dem Feuerstättenbescheid nach dem Einbau?

Durch eine neue oder geänderte Feuerstätte können sich die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten ändern. Der Feuerstättenbescheid wird dann entsprechend erstellt oder angepasst und enthält die künftig einzuhaltenden Arbeiten und Fristen.

Kann der Schornsteinfeger Änderungen am fertig eingebauten Ofen verlangen?

Werden sicherheitsrelevante oder baurechtliche Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden. Das kann beispielsweise einen größeren Funkenschutz, eine veränderte Rohrführung oder zusätzliche Maßnahmen zur Verbrennungsluftversorgung betreffen.

Brauche ich bei einem vorhandenen Schornstein immer eine Schornsteinberechnung?

Nein. Eine Berechnung ist nicht bei jedem Kaminofen automatisch erforderlich. Sie kann jedoch sinnvoll oder notwendig werden, wenn Zweifel bestehen, ob Feuerstätte und Schornstein technisch zusammenpassen – beispielsweise bei problematischen Querschnitten, geringer Schornsteinhöhe oder ungewöhnlichen Abgaswegen.

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