Der entscheidende Unterschied: Kaminofen ist nicht gleich Biomasseheizung
Holz zählt zwar grundsätzlich zu den biogenen Brennstoffen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Ofen, der Holz verbrennt, als förderfähige Biomasseheizung anerkannt wird.
Genau hier entstehen viele Missverständnisse.
Ein klassischer Kaminofen steht normalerweise in einem einzelnen Raum und gibt den größten Teil seiner Wärme direkt an diesen Raum ab. Er ergänzt beispielsweise die vorhandene Zentralheizung, ersetzt sie aber nicht. Solche Einzelraumfeuerstätten sind von der regulären Heizungsförderung grundsätzlich zu unterscheiden.
Eine grobe Einordnung:
Anlage |
Staatliche Heizungsförderung grundsätzlich möglich? |
|---|---|
Klassischer Scheitholz-Kaminofen |
in der Regel nein |
Luftgeführter Pelletofen |
in der Regel nein |
Wasserführender Pelletofen |
unter bestimmten Voraussetzungen möglich |
Pellet-Zentralheizung |
grundsätzlich möglich |
Scheitholzvergaserkessel |
grundsätzlich möglich |
Hackschnitzelheizung |
grundsätzlich möglich |
Bei einem wasserführenden Pelletofen liegt der Fall anders als bei einem normalen Kaminofen. Ein Teil der erzeugten Wärme wird über einen Wärmetauscher in das Heizsystem eingespeist. Dadurch kann die Anlage Heizkörper, eine Fußbodenheizung oder einen Pufferspeicher versorgen.
Aber auch hier gilt: „wasserführend“ allein reicht nicht aus. Die Anlage muss die technischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllen. Unter anderem spielen Effizienzwerte, Emissionen, Prüfungen und die konkrete Einbindung in das Heizsystem eine Rolle.
Wer gezielt wegen einer Förderung einen Ofen auswählt, sollte deshalb nicht nur auf die Produktbeschreibung schauen. Entscheidend ist, ob genau das geplante Modell für die betreffende Fördermaßnahme anerkannt werden kann.
Warum heute eigentlich die KfW und nicht das BAFA entscheidend ist
Die Bezeichnung „BAFA-Förderung für Kaminöfen“ hält sich hartnäckig, weil Biomasseheizungen früher tatsächlich stark mit Förderprogrammen des BAFA verbunden waren.
Die aktuelle Heizungsförderung innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude funktioniert jedoch anders. Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude läuft der Zuschuss für den Einbau einer neuen förderfähigen Heizung grundsätzlich über die KfW.
Das BAFA spielt innerhalb der Gebäudeförderung weiterhin eine Rolle, etwa bei bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen. Wer jedoch als privater Hauseigentümer eine neue förderfähige Biomasseheizung installieren möchte, landet bei der Heizungsförderung der KfW.
Für die Praxis bedeutet das:
Nicht zuerst fragen: „Wie viel BAFA-Förderung bekomme ich für meinen Kaminofen?“
Sinnvoller ist diese Reihenfolge:
- Welche Art Feuerstätte möchte ich einbauen?
- Soll sie nur einen Raum beheizen oder Teil der Gebäudeheizung werden?
- Handelt es sich nach den Förderbedingungen überhaupt um eine förderfähige Biomasseanlage?
- Erfüllt das konkrete Gerät die technischen Anforderungen?
- Welche persönlichen Fördervoraussetzungen erfülle ich?
- Erst danach lässt sich der mögliche Zuschuss seriös berechnen.
Gerade bei einem normalen Kaminofen ist Punkt drei häufig bereits das Ende der Förderprüfung.
Wie hoch kann die Förderung einer Biomasseheizung 2026 sein?
Für förderfähige Biomasseheizungen beträgt die Grundförderung derzeit 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Förderbestandteile hinzukommen.
Grundförderung: 30 Prozent
Sie bildet die Basis der aktuellen Heizungsförderung. Voraussetzung ist natürlich, dass die geplante Biomasseanlage die Förderbedingungen erfüllt.
Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 Prozent
Bis Ende Januar 2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent. Er kommt für Eigentümer ihrer selbstgenutzten Hauptwohneinheit oder alleinigen Wohneinheit infrage, wenn bestimmte funktionstüchtige Heizungen ersetzt sowie fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
- funktionstüchtige Ölheizungen,
- Kohleheizungen,
- Gas-Etagenheizungen,
- Nachtspeicherheizungen,
- mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen,
- mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen.
Der Bonus wird anschließend schrittweise reduziert. Deshalb sollte man bei längerfristigen Projekten immer den Fördersatz zum tatsächlichen Antragszeitpunkt prüfen.
Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent
Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 gilt die folgende Staffelung ohne Familienzuschlag. Lebt mindestens ein bei Antragstellung minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung und Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der betreffenden Wohneinheit, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro:
- bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent,
- bis 40.000 Euro: 30 Prozent,
- bis 50.000 Euro: 10 Prozent.
Die einzelnen Förderbestandteile können kombiniert werden. Insgesamt gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 70 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro steigt dieser Deckel auf 80 Prozent; bei berechtigtem Familienzuschlag liegt die dafür maßgebliche Einkommensgrenze bei 40.000 Euro. Ein rechnerisch höherer Fördersatz wird auf die jeweils geltende Obergrenze begrenzt.
Für ein Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Eine förderfähige Biomasseheizung kostet einschließlich notwendiger Einbauarbeiten 25.000 Euro.
Bei ausschließlich 30 Prozent Grundförderung wären rechnerisch:
25.000 Euro × 30 Prozent = 7.500 Euro Zuschuss
Kommen berechtigte Boni hinzu, kann der Zuschuss deutlich höher ausfallen.
Das Beispiel lässt sich aber nicht auf einen gewöhnlichen Kaminofen übertragen. Kaufst du beispielsweise einen Scheitholz-Kaminofen für 4.000 Euro plus Montage, entstehen daraus nicht automatisch 30 Prozent Förderung.
Wann sich die Förderung wirklich lohnt
Die Förderung sollte nicht darüber entscheiden, welche Heiztechnik überhaupt zu deinem Haus passt.
Wenn du ohnehin eine bestehende Zentralheizung ersetzen möchtest und eine förderfähige Biomasseanlage ernsthaft in Betracht ziehst, kann der Zuschuss einen erheblichen Teil der Investitionskosten abfangen. Besonders interessant kann das bei kompletten Pelletheizungen oder bestimmten wasserführenden Lösungen sein.
Anders sieht es aus, wenn du eigentlich nur einen zusätzlichen Kaminofen für das Wohnzimmer möchtest.
Dann wäre es wenig sinnvoll, eine deutlich komplexere Heizungsanlage allein deshalb auszuwählen, weil dafür theoretisch Fördermittel verfügbar sind. Wasserführende Systeme benötigen beispielsweise zusätzliche Technik und eine fachgerechte hydraulische Einbindung. Je nach Anlage können unter anderem Pufferspeicher, Leitungen, Pumpen, Regeltechnik und weitere Arbeiten notwendig werden.
Die entscheidende Rechnung lautet deshalb nicht:
„Wie viel Förderung bekomme ich?“
Sondern:
„Was kostet mich das gesamte Heizsystem nach Förderung und passt es zu meinem tatsächlichen Wärmebedarf?“
Ein vermeintlich hoher Zuschuss kann wirtschaftlich wenig bringen, wenn du dafür eine technisch aufwendigere Anlage installieren lässt, die du eigentlich nicht brauchst.
Für einen normalen Zusatzofen kann ein nicht gefördertes, passend dimensioniertes Gerät am Ende die vernünftigere Lösung sein.
Förderung beantragen: Die Reihenfolge entscheidet
Wer tatsächlich eine förderfähige Biomasseheizung plant, sollte sich früh mit dem Antragsverfahren beschäftigen. Einfach erst einbauen und anschließend die Rechnung bei der KfW einreichen funktioniert nicht.
Für die Antragstellung wird unter anderem eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Diese wird durch das beteiligte Fachunternehmen oder eine entsprechend berechtigte Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einen Experten erstellt.
Außerdem ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten.
Vereinfacht bedeutet das:
- Förderfähige Anlage und Heizkonzept festlegen.
- Technische Förderfähigkeit prüfen lassen.
- Angebot und förderkonformen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen.
- Bestätigung zum Antrag erstellen lassen.
- Förderung bei der KfW beantragen.
- Förderzusage abwarten beziehungsweise die geltenden Bedingungen zum Vorhabenbeginn beachten.
- Anlage fachgerecht installieren lassen.
- Nach Abschluss die erforderlichen Nachweise und Rechnungen einreichen.
Ein verbindlicher Vertrag ohne die vorgeschriebene Förderbedingung kann bereits als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten.
Deshalb sollte die Förderfrage geklärt werden, bevor der Auftrag endgültig vergeben wird. Das ist deutlich angenehmer, als nach der Montage festzustellen, dass mehrere Tausend Euro eingeplant waren, die nun nicht ausgezahlt werden.
Für einen normalen Kaminofen solltest du nicht mit einem Zuschuss rechnen
Wer einen klassischen Kaminofen für Scheitholz kaufen möchte, sollte seine Finanzierung grundsätzlich ohne staatlichen Heizungszuschuss kalkulieren.
Die aktuelle Förderung richtet sich stärker auf Heizsysteme, die tatsächlich zur Wärmeversorgung eines Gebäudes beitragen und bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Ein einzelner Ofen, der hauptsächlich den Raum beheizt, in dem er steht, fällt nicht allein deshalb darunter, weil er mit Holz betrieben wird.
Interessant wird die Förderfrage vor allem bei Pellet-Zentralheizungen, bestimmten wasserführenden Pelletöfen und anderen anerkannten Biomasseheizungen.
Wenn du ohnehin deine gesamte Heizungsanlage erneuern möchtest, kann sich eine genaue Förderprüfung finanziell sehr lohnen. Suchst du dagegen einfach einen Kaminofen als zusätzliche Wärmequelle, solltest du das passende Gerät nach Heizleistung, Raumgröße, Schornstein, Emissionsanforderungen und Nutzung auswählen – nicht nach einem Zuschuss, der für diese Geräteklasse meist gar nicht vorgesehen ist.



