Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden?

Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden?

Viele Besitzer älterer Kaminöfen stellen sich aktuell die Frage, was sich ab 2025 ändert – und ob ihr Ofen davon betroffen ist. Die Unsicherheit ist verständlich: Die gesetzlichen Vorgaben rund um Feinstaub, Emissionswerte und Grenzwerte haben sich über die letzten Jahre mehrfach geändert. Wer da nicht ständig am Ball bleibt, verliert schnell den Überblick.

Ein häufiger Denkfehler: „Mein Ofen läuft doch einwandfrei – wieso sollte ich ihn stilllegen müssen?“ Doch die Gesetzeslage zielt nicht auf die Funktionstüchtigkeit ab, sondern auf den Schadstoffausstoß. Ältere Modelle, die vor bestimmten Baujahren gefertigt wurden, halten heutige Umweltstandards oft nicht mehr ein. Das betrifft vor allem Einzelraumfeuerstätten ohne moderne Filtertechnik.

Was genau bedeutet das nun für bestehende Kaminöfen? Welche dürfen weiter betrieben werden, und welche müssen außer Betrieb genommen werden? Der folgende Beitrag klärt die wichtigsten Punkte.

Welche Grenzwerte gelten ab 2025?

Die Grundlage für die neuen Regeln bildet die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), konkret die zweite Stufe, die bereits seit 2015 gilt – mit Übergangsfristen für ältere Geräte. Ab dem 1. Januar 2025 endet die letzte dieser Übergangsfristen. Ab dann gelten für alle Einzelraumfeuerstätten bestimmte Grenzwerte:

  • Feinstaub: maximal 0,04 g/m³
  • Kohlenmonoxid (CO): maximal 1,25 g/m³

Diese Werte gelten für handbeschickte Kaminöfen mit festen Brennstoffen wie Scheitholz oder Holzbriketts.

Wichtig zu wissen: Es geht nicht um neuere strengere Grenzwerte ab 2025 – sondern darum, dass ab diesem Zeitpunkt auch ältere Öfen die bereits seit Jahren geltenden Werte einhalten müssen. Wer das nicht nachweisen kann, darf seinen Ofen künftig nicht mehr betreiben.

Welche Öfen sind betroffen – und welche nicht?

Entscheidend ist das Baujahr bzw. das Datum auf dem Typenschild des Kaminofens. Daraus ergibt sich, ob der Ofen unter die Austauschpflicht fällt oder weiter betrieben werden darf.

Betroffen sind in der Regel:

  • Kaminöfen mit einem Baujahr zwischen 1. Januar 1985 und 21. März 2010
  • Modelle ohne Typenschild oder mit unklarem Herstellungsdatum
  • Geräte, deren Emissionswerte die Grenzwerte nicht einhalten

Nicht betroffen sind:

  • Öfen, die nach dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden
  • Modelle mit Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte (z. B. Prüfbericht oder Herstellerbescheinigung)
  • Historische Öfen (vor 1950), wenn sie unter Denkmalschutz stehen oder als „seltene Einzelstücke“ gelten

Ein Blick auf das Typenschild gibt in den meisten Fällen Aufschluss. Falls das nicht lesbar oder nicht vorhanden ist, kann auch ein Schornsteinfeger weiterhelfen.

Was passiert, wenn ein alter Ofen die Grenzwerte nicht einhält?

Wenn ein Kaminofen die Grenzwerte nicht erfüllt, muss er entweder:

  • Stillgelegt
  • ausgetauscht
  • oder nachgerüstet werden

Eine Nachrüstung ist möglich, aber nicht immer sinnvoll oder zulässig. Filter- oder Katalysatorlösungen können teuer sein – und nicht bei jedem Modell technisch machbar.

Typische Optionen bei einem nicht konformen Ofen:

  • Ausbau und Entsorgung: Pflicht bei Modellen ohne Nachrüstmöglichkeit
  • Einbau eines neuen, emissionsarmen Ofens: häufig wirtschaftlicher als Nachrüstung
  • Verzicht auf Nutzung: Der Ofen bleibt stehen, wird aber offiziell stillgelegt

Der Schornsteinfeger prüft und dokumentiert die Einhaltung. Wer den Betrieb trotzdem fortsetzt, riskiert Bußgelder und eine behördliche Stilllegung.

Was tun, wenn das Typenschild fehlt oder unleserlich ist?

Ein häufiger Fall: Der Ofen ist zwar noch funktionstüchtig, aber das Typenschild ist nicht mehr vorhanden. Damit fehlt ein wichtiger Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger.

In solchen Fällen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Kontaktaufnahme mit dem Hersteller: Oft kann dieser Baujahr und technische Daten anhand von Fotos oder Seriennummern ermitteln.
  • Schornsteinfegerbescheinigung: Bei bekannten Modellen kann der Schornsteinfeger auf Basis von Erfahrung oder Vergleichswerten eine Einordnung vornehmen.
  • Prüfinstitut beauftragen: Theoretisch kann ein individueller Emissionstest gemacht werden – in der Praxis aber selten wirtschaftlich.

Fehlt jede Möglichkeit zum Nachweis, gilt der Ofen als nicht konform – mit den entsprechenden Konsequenzen.

Lohnt sich eine Nachrüstung – oder ist ein Austausch besser?

Die Frage nach Nachrüstung oder Neukauf hängt von mehreren Faktoren ab: Zustand, Modell, Nutzungsverhalten, bauliche Gegebenheiten und Kosten.

Eine Nachrüstung kann sinnvoll sein, wenn:

  • der Ofen technisch noch in sehr gutem Zustand ist
  • ein passender Feinstaubfilter verfügbar und zugelassen ist
  • die Nachrüstung deutlich günstiger als ein Neukauf ist

Ein Austausch ist oft die bessere Wahl, wenn:

  • der Ofen älter als 25 Jahre ist
  • keine zertifizierte Nachrüstlösung verfügbar ist
  • man ohnehin über eine effizientere Heizlösung nachdenkt

Nicht zuletzt bieten moderne Kaminöfen nicht nur bessere Emissionswerte, sondern auch mehr Komfort, geringeren Holzverbrauch und höhere Effizienz.

Was jetzt wichtig ist

Ab 2025 dürfen nur noch Kaminöfen betrieben werden, die die geltenden Emissionsgrenzwerte nach 1. BImSchV einhalten. Betroffen sind vor allem Modelle mit Baujahr zwischen 1985 und 2010. Wer einen älteren Ofen besitzt, sollte rechtzeitig prüfen (lassen), ob dieser die Grenzwerte erfüllt – oder stillgelegt werden muss.

Nachrüsten ist möglich, aber nicht immer praktikabel. Ein Austausch gegen ein modernes Gerät ist langfristig meist die vernünftigere Lösung. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig an den Schornsteinfeger wenden – dieser kennt die Vorschriften und kann eine verlässliche Einschätzung geben.

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