Vor der Vermietung muss der technische Rahmen stimmen
Bevor Gäste den Kaminofen nutzen dürfen, sollte geklärt sein, ob Feuerstätte und Abgasanlage ordnungsgemäß betrieben werden können. Dazu gehören die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben aus Feuerstättenbescheid und Bedienungsanleitung.
Bei einem handbeschickten Kaminofen dürfen zudem nicht einfach beliebige brennbare Materialien verwendet werden. Entscheidend ist, welche Brennstoffe für das konkrete Modell vorgesehen sind. Bei einem klassischen Scheitholzofen bedeutet das beispielsweise nicht automatisch, dass auch Holzbriketts zulässig sind. Maßgeblich bleiben die Herstellerangaben.
Für Vermieter empfiehlt es sich, wichtige Unterlagen gesammelt aufzubewahren:
- Bedienungs- und Montageanleitung des Ofens
- Feuerstättenbescheid
- Unterlagen zu Schornsteinfegerarbeiten
- Angaben zu zugelassenen Brennstoffen
- Wartungs- und Reparaturnachweise
- Kontaktdaten eines Ansprechpartners für technische Probleme
Besonders wichtig wird das bei älteren Feuerstätten. Hier sollte geprüft sein, ob der Ofen die für ihn geltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt und weiterhin betrieben werden darf.
Auch bauliche Veränderungen rund um den Ofen verdienen Aufmerksamkeit. Ein neuer Holzboden, ein nachträglich aufgestelltes Sofa oder ein dekorativer Holzkorb können beispielsweise Abstände verändern, die ursprünglich bei der Einrichtung berücksichtigt wurden.
Die Ferienvermietung selbst hebt technische Anforderungen nicht auf. Im Gegenteil: Da verschiedene Personen die Feuerstätte benutzen, lohnt sich eine regelmäßige Sichtkontrolle zwischen den Belegungen.
Gäste brauchen eine kurze und konkrete Einweisung
Eine vollständige Herstelleranleitung sollte vorhanden sein, eignet sich aber kaum als alleinige Gästeeinweisung. Viele Urlauber werden ein umfangreiches Handbuch nicht lesen, bevor sie abends den Ofen anzünden.
Besser funktioniert eine zusätzliche Kurzanleitung direkt am Ofen oder in der Gästemappe.
Sie sollte nur die Punkte enthalten, die tatsächlich für die Bedienung benötigt werden.
Diese Informationen gehören in die Gästeanleitung
1. Zulässiger Brennstoff
Schreibe konkret auf, welches Brennmaterial verwendet werden darf. Wenn Brennholz bereitgestellt wird, lässt sich zusätzlich festlegen, dass ausschließlich dieses verwendet werden soll.
Damit verhinderst du beispielsweise, dass Gäste behandeltes Holz, Verpackungen oder andere ungeeignete Materialien verbrennen.
2. Maximale Holzmenge
Eine Angabe wie „nicht zu viel Holz einlegen“ hilft wenig. Wesentlich besser sind konkrete Angaben entsprechend der Bedienungsanleitung, etwa Anzahl und ungefähre Größe der Scheite beziehungsweise die zulässige Brennstoffmenge.
3. Luftregler erklären
Viele Fehlbedienungen entstehen hier. Gäste sollten wissen, welche Stellung beim Anheizen benötigt wird und wie der Regler anschließend eingestellt wird.
4. Nachlegen beschreiben
Wichtig ist unter anderem der richtige Zeitpunkt. Wer die Feuerraumtür öffnet, während noch kräftige Flammen vorhanden sind, kann Rauch in den Raum ziehen.
5. Verhalten nach dem Abbrand
Gäste sollten wissen, ob und wann Luftregler verstellt werden sollen und dass heiße Asche nicht direkt entsorgt werden darf.
Eine solche Anleitung kann erstaunlich kurz sein. Fünf verständliche Schritte bringen meist mehr als zwei Seiten Brandschutztext in Kleinschrift.
Was Gäste dürfen – und was besser ausgeschlossen wird
Bei einer Ferienwohnung lohnt es sich, Nutzungsgrenzen eindeutig festzulegen. Je weniger Interpretationsspielraum vorhanden ist, desto leichter lässt sich der Betrieb kontrollieren.
Eine praktische Regelung könnte beispielsweise so aussehen:
Situation |
Sinnvolle Vorgabe |
|---|---|
Brennholz |
Nur bereitgestelltes oder ausdrücklich zugelassenes Brennholz verwenden |
Anzünder |
Nur vorgesehene Kamin- oder Holzwollanzünder |
Abfälle |
Nicht im Kaminofen verbrennen |
Nachlegen |
Nur entsprechend der Kurzanleitung |
Ofentür |
Während des Betriebs geschlossen halten, soweit das Ofenmodell dafür vorgesehen ist |
Kinder |
Nutzung nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen |
Abwesenheit |
Brennenden Ofen nicht unbeaufsichtigt zurücklassen |
Störung |
Nutzung beenden und Vermieter oder Ansprechpartner kontaktieren |
Besonders problematisch ist frei verfügbares Brennmaterial ohne Mengenbegrenzung. Manche Gäste legen aus Unkenntnis deutlich mehr Holz auf als erforderlich, weil sie davon ausgehen, dass ein größeres Feuer automatisch schneller oder besser heizt.
Eine einfache Möglichkeit besteht darin, passend dimensioniertes Brennholz bereitzustellen. Damit bestimmst du indirekt bereits Holzart, Scheitgröße und Qualität.
Auch Feuerzeuge, geeignete Anzünder, Aschebehälter und Ofenhandschuh sollten einen festen Platz haben. Improvisation ist bei einer Feuerstätte selten eine gute Idee.
Reinigung, Kontrollen und Verantwortlichkeiten fest organisieren
Die Nutzung durch Feriengäste bedeutet nicht, dass sich die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Feuerstätte einfach auf den jeweiligen Urlauber verlagert.
Eigentümer müssen insbesondere vorgeschriebene Reinigungen und Überprüfungen veranlassen und die entsprechenden Fristen beachten. Welche Arbeiten wann erforderlich sind, ergibt sich unter anderem aus dem Feuerstättenbescheid.
Daneben braucht eine Ferienwohnung eigene betriebliche Routinen.
Eine sinnvolle Aufgabenverteilung kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Reinigungskraft oder Objektbetreuung
- Feuerraum bei Bedarf kontrollieren
- Aschestand prüfen
- Umgebung des Ofens kontrollieren
- sichtbare Beschädigungen melden
- kontrollieren, ob Brennholz und Anzünder vorhanden sind
Eigentümer oder Verwaltung
- Schornsteinfegertermine organisieren
- Prüf- und Wartungsunterlagen verwalten
- Mängel beseitigen lassen
- Gästehinweise aktuell halten
- Versicherungsbedingungen berücksichtigen
Gast
- Bedienhinweise beachten
- ausschließlich freigegebene Brennstoffe verwenden
- erkennbare Störungen melden
- Ofen nicht eigenständig verändern oder reparieren
Die Sichtkontrolle zwischen zwei Buchungen sollte nicht mit einer technischen Prüfung verwechselt werden. Die Objektbetreuung muss keine Feuerstätte zerlegen. Sie kann jedoch erkennen, ob beispielsweise eine Scheibe beschädigt ist, eine Tür nicht ordentlich schließt oder ungewöhnlich viel Asche vorhanden ist.
Bei erkennbaren technischen Problemen sollte der Kaminofen bis zur Klärung nicht weiter für Gäste freigegeben werden.
Für Störungen braucht es einen einfachen Notfallplan
Gerade Urlauber können schwer beurteilen, ob ein Verhalten des Ofens normal ist. Ein ungewohnter Geruch beim Anheizen, leichter Rauch beim Nachlegen oder ein schlecht ziehendes Feuer werden schnell falsch eingeschätzt.
Deshalb sollte klar beschrieben sein, bei welchen Situationen die Nutzung beendet werden muss.
Dazu zählen insbesondere ungewöhnlich starker Rauchaustritt in den Raum, sichtbare Schäden an Ofen oder Rauchrohr sowie andere erkennbare Störungen des Betriebs.
Für Gäste sollte unmittelbar auffindbar sein:
- wer bei Problemen erreichbar ist,
- unter welcher Telefonnummer diese Person kontaktiert werden kann,
- dass eine gestörte Feuerstätte nicht einfach erneut angeheizt werden soll,
- wo sich erforderliche Sicherheitseinrichtungen befinden,
- wie das Gebäude im Ernstfall schnell verlassen werden kann.
Bei Rauch oder einem möglichen Brand gilt natürlich: Die persönliche Sicherheit geht vor der Fehlersuche am Kaminofen.
Für Vermieter ist außerdem sinnvoll festzulegen, wer Entscheidungen treffen darf. Wenn eine externe Ferienhausverwaltung oder Reinigungskraft das Objekt betreut, sollte sie wissen, wann sie den Ofen vorsorglich sperren und einen Fachbetrieb beziehungsweise den zuständigen Schornsteinfeger informieren soll.
Ein kleiner Hinweis „Ofen derzeit nicht benutzen“ kann in solchen Situationen wesentlich sinnvoller sein als die Hoffnung, dass der nächste Gast das Problem schon nicht bemerkt.
Wenige Regeln funktionieren besser als eine Papierflut
Ein Kaminofen in einer Ferienwohnung lässt sich gut organisieren, wenn Technik und Zuständigkeiten nicht dem Zufall überlassen werden. Der Eigentümer behält vorgeschriebene Kontrollen, Schornsteinfegerarbeiten und den technischen Zustand im Blick. Gäste erhalten dagegen genau die Informationen, die sie für eine sichere Bedienung benötigen.
Besonders hilfreich sind bereitgestelltes geeignetes Brennholz, eine kurze Anleitung direkt am Ofen und eindeutige Regeln für Störungen. Zusätzlich sollte zwischen den Belegungen zumindest eine einfache Sichtkontrolle stattfinden. So entsteht ein nachvollziehbarer Ablauf, der auch dann funktioniert, wenn jeden Freitag jemand anderes vor dem Ofen sitzt.





