Diese Unterlagen solltest du vom Verkäufer übernehmen
Am besten klärst du die Unterlagen bereits vor der Schlüsselübergabe. Bei einem seit Jahren betriebenen Kaminofen sollte normalerweise mehr vorhanden sein als nur eine Bedienungsanleitung.
Besonders hilfreich sind:
- der aktuelle Feuerstättenbescheid
- Bescheinigungen über die letzte Feuerstättenschau
- vorhandene Nachweise über Kehr- und Überprüfungsarbeiten
- Hersteller und genaue Typbezeichnung des Kaminofens
- Bedienungs- und Aufstellanleitung
- technische Unterlagen des Herstellers
- gegebenenfalls Prüfstandsmessbescheinigungen oder andere Emissionsnachweise
- Unterlagen über den Einbau beziehungsweise die damalige Abnahme
- Rechnungen oder Dokumentationen zu Reparaturen und Umbauten
Der Feuerstättenbescheid ist dabei besonders wichtig. Dort steht, welche Schornsteinfegerarbeiten für die vorhandenen Anlagen vorgeschrieben sind und innerhalb welcher Zeiträume sie erledigt werden müssen.
Der Bescheid verschwindet beim Verkauf des Hauses nicht einfach. Er gilt grundsätzlich auch gegenüber dem Rechtsnachfolger. Du solltest ihn deshalb gemeinsam mit den übrigen Hausunterlagen übernehmen.
Typenschild und Ofenmodell unbedingt dokumentieren
Falls Unterlagen fehlen, schau dir zumindest das Typenschild des Kaminofens an und fotografiere es gut lesbar. Je nach Modell befindet es sich beispielsweise auf der Rückseite, im Bereich des Holzfachs oder an einer anderen vom Hersteller vorgesehenen Stelle.
Relevant sind vor allem:
- Hersteller
- Modell beziehungsweise Typ
- Nennwärmeleistung
- Herstellungs- oder Baujahr
- technische Kennzeichnungen
- gegebenenfalls Angaben zu einzuhaltenden Abständen
Mit Hersteller und Modell lassen sich ältere technische Unterlagen teilweise noch nachträglich beschaffen.
Problematisch wird es, wenn weder Unterlagen noch ein eindeutig lesbares Typenschild vorhanden sind. Dann lässt sich möglicherweise nicht ohne Weiteres feststellen, welche Anforderungen für die Feuerstätte gelten.
Nach dem Eigentumswechsel solltest du den Bezirksschornsteinfeger informieren
Nach dem Eigentumsübergang musst du dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitteilen, dass du neuer Eigentümer bist. Dabei werden dein Name und deine Anschrift angegeben.
Das ist mehr als eine Formalität. Im Kehrbuch sind die Feuerungs- und Abgasanlagen des Gebäudes sowie weitere für die vorgeschriebenen Arbeiten relevante Informationen hinterlegt. So kann geklärt werden, welche Fristen bereits laufen und ob noch Arbeiten ausstehen.
Praktisch solltest du beim ersten Kontakt folgende Fragen stellen:
- Welcher Kaminofen ist für das Gebäude erfasst?
- Liegt für die Feuerstätte ein gültiger Feuerstättenbescheid vor?
- Wann fand die letzte Feuerstättenschau statt?
- Welche Kehr- oder Überprüfungsarbeiten sind als Nächstes fällig?
- Sind Mängel oder offene Punkte dokumentiert?
- Ist für den vorhandenen Ofen ein ausreichender Nachweis zur 1. BImSchV hinterlegt?
Die Feuerstättenschau selbst wird nicht bei jedem Hausverkauf automatisch neu durchgeführt. Sie findet innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Intervalle statt. Dabei werden die Feuerungsanlagen besichtigt und ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüft.
Eine zusätzliche Kontrolle kann jedoch sinnvoll sein, wenn der tatsächliche Zustand nicht mit den vorhandenen Unterlagen übereinstimmt, Veränderungen vorgenommen wurden oder die Historie des Ofens unklar ist.
Betreiberwechsel bei handbeschickten Öfen
Bei einem klassischen handbeschickten Kaminofen kommt noch ein Punkt hinzu: Nach einem Betreiberwechsel ist innerhalb eines Jahres eine Beratung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger vorgesehen.
Dabei geht es unter anderem um die richtige Bedienung, die Lagerung des Brennstoffs und den sachgerechten Umgang mit festen Brennstoffen.
Gerade nach einem Hauskauf ist das durchaus sinnvoll. Schließlich weißt du nicht zwangsläufig, wie der Vorbesitzer den Ofen betrieben hat oder welche Einstellungen bei diesem Modell wichtig sind.
Bei älteren Kaminöfen entscheidet der Emissionsnachweis über den Weiterbetrieb
Bei einem älteren Haus lohnt sich ein genauer Blick auf das Alter des Kaminofens. Für viele Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, gelten Anforderungen an die Emissionen.
Die mehrstufigen Übergangsfristen für ältere Öfen sind inzwischen abgelaufen. Die letzte Frist endete am 31. Dezember 2024 und betraf Anlagen mit einem Datum auf dem Typschild zwischen dem 1. Januar 1995 und einschließlich 21. März 2010.
Für betroffene Feuerstätten musste nachgewiesen werden, dass bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Ein solcher Nachweis konnte unter anderem über eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers geführt werden.
Deshalb solltest du bei einem übernommenen älteren Ofen nicht nur fragen:
„Wie alt ist er?“
Wichtiger ist:
„Ist dokumentiert, dass er weiterhin betrieben werden darf?“
Situation |
Was du klären solltest |
|---|---|
Typenschild und Unterlagen vorhanden |
Baujahr, Modell und vorhandenen Emissionsnachweis prüfen |
Typenschild vorhanden, Nachweis fehlt |
Prüfen lassen, ob ein Hersteller- oder Messnachweis verfügbar ist |
Typenschild nicht lesbar |
Ofen eindeutig identifizieren lassen |
Sehr alter Ofen |
Prüfen, ob eine Ausnahme greift oder andere Anforderungen gelten |
Weiterbetrieb bereits dokumentiert |
Unterlagen übernehmen und aufbewahren |
Nicht jeder alte Ofen fällt automatisch unter dieselben Regeln. Für bestimmte Feuerstätten bestehen Ausnahmen beziehungsweise besondere Vorgaben, beispielsweise für einige Grundöfen, offene Kamine oder bestimmte historische Anlagen. Eine pauschale Beurteilung allein anhand des ungefähren Alters wäre deshalb zu kurz gegriffen.
Auch das Verkaufsargument „Der Ofen hat Bestandsschutz“ solltest du nicht ungeprüft übernehmen. Entscheidend ist die konkrete Feuerstätte und ihre rechtliche Einordnung.
Technischen Zustand und Einbausituation nicht vergessen
Selbst ein rechtlich weiter nutzbarer Kaminofen kann technische Mängel haben. Gerade wenn du die Nutzungsgeschichte nicht kennst, solltest du deshalb nicht nur die Papiere prüfen.
Ein Blick sollte unter anderem auf folgende Bereiche fallen:
Ofentür und Dichtung
Die Tür sollte sauber schließen. Verschlissene Dichtschnüre können die Verbrennung beeinflussen und sollten bei Bedarf erneuert werden.
Feuerraumauskleidung
Schamotte, Vermiculite oder andere Feuerraummaterialien können mit der Zeit Risse oder stärkeren Verschleiß aufweisen. Nicht jeder feine Riss ist unmittelbar problematisch, größere Schäden sollten jedoch beurteilt werden.
Rauchrohr und Anschluss
Rauchrohr, Anschlussstellen und Wandfutter dürfen keine erkennbaren Schäden oder unzulässigen Veränderungen aufweisen.
Verbrennungsluft
Besonders relevant wird dieser Punkt, wenn am Gebäude nach dem ursprünglichen Ofeneinbau neue Fenster, eine Lüftungsanlage oder eine leistungsstarke Abluft-Dunstabzugshaube eingebaut wurden. Solche Änderungen können die Luftverhältnisse im Gebäude deutlich verändern.
Abstände zu brennbaren Bauteilen
Möbel lassen sich verschieben, Fußböden erneuern und Wandverkleidungen nachträglich montieren. Deshalb sollte überprüft werden, ob die erforderlichen Abstände rund um den Ofen weiterhin eingehalten werden.
Schornstein
Auch die Abgasanlage gehört zur Betrachtung. Der Kaminofen funktioniert nur dann sicher, wenn Feuerstätte, Verbindungsstück und Schornstein zusammenpassen und sich in einem entsprechenden Zustand befinden.
Besonders aufmerksam solltest du werden, wenn der Vorbesitzer selbst Änderungen vorgenommen hat. Ein anderes Rauchrohr, ein versetzter Ofen oder ein nachträglich hergestellter Schornsteinanschluss sollte nicht einfach als korrekt vorausgesetzt werden.
Wann du den Kaminofen zunächst nicht benutzen solltest
Ein Hauskauf bringt genügend offene Baustellen mit sich. Beim Kaminofen lohnt es sich trotzdem, Unklarheiten vor dem ersten Feuer zu beseitigen.
Bis zur Klärung solltest du ihn insbesondere dann nicht einfach anheizen, wenn:
- der Ofen offensichtlich beschädigt ist,
- das Rauchrohr locker, korrodiert oder verändert wirkt,
- der Schornstein längere Zeit nicht genutzt wurde,
- nicht klar ist, ob der Ofen überhaupt noch betrieben werden darf,
- Angaben zum Modell oder zur Feuerstätte fehlen,
- der bisherige Eigentümer von Problemen mit Rauch oder Zug berichtet hat,
- seit der letzten Nutzung größere Umbauten am Gebäude vorgenommen wurden,
- eine Lüftungsanlage oder Abluftanlage hinzugekommen ist.
Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer versichert, dass „immer alles funktioniert hat“. Die Nutzung durch den Vorbesitzer ersetzt weder eine technische Beurteilung noch die erforderlichen Nachweise.
Hat der Kaminofen dagegen eine nachvollziehbare Historie, stimmen die Daten im Feuerstättenbescheid und sind die vorgeschriebenen Arbeiten erledigt, ist die Übernahme meist deutlich unkomplizierter.
Erst Unterlagen klären, dann Holz nachlegen
Ein vorhandener Kaminofen kann beim Hauskauf problemlos übernommen werden – vorausgesetzt, du weißt, womit du es zu tun hast. Sammle deshalb Feuerstättenbescheid, technische Unterlagen und vorhandene Nachweise und informiere den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über den Eigentumswechsel.
Bei älteren Öfen ist besonders wichtig, ob ihr weiterer Betrieb nach den Anforderungen der 1. BImSchV belegt ist. Parallel lohnt sich ein Blick auf den tatsächlichen technischen Zustand und mögliche Veränderungen am Gebäude. Sind Unterlagen lückenhaft oder Einbau und Historie unklar, sollte die Prüfung vor der ersten Nutzung erfolgen und nicht erst dann, wenn Rauch dort auftaucht, wo er definitiv nicht hingehört.





