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Illustration „Werkstattofen in der Garage: Ist das erlaubt?“ mit brennendem Ofen, Werkbank, Auto und Motorrad

Werkstattofen in der Garage: Ist das erlaubt?

Eine kalte Garage als Werkstatt zu nutzen, ist keine Seltenheit. Wer dort im Winter schraubt, repariert oder an Projekten arbeitet, denkt deshalb schnell über einen Holzofen nach. Ein kleiner Werkstattofen scheint dafür zunächst naheliegend: Holz hinein, Raum erwärmen, fertig. Rechtlich ist die Sache allerdings deutlich komplizierter.

Entscheidend ist vor allem, wie der betreffende Raum baurechtlich eingestuft und tatsächlich genutzt wird. Eine Garage unterliegt anderen Anforderungen als eine Werkstatt oder ein Hobbyraum. Hinzu kommen Vorgaben für Feuerstätten, Verbrennungsluft, Abgasführung und Brandschutz.

Deshalb reicht es nicht, dass genügend Platz für Ofen und Rauchrohr vorhanden ist. Auch ein selten genutzter Ofen muss die geltenden Anforderungen erfüllen. Wer einen Werkstattofen in einer Garage aufstellen möchte, sollte deshalb zuerst klären, ob dort überhaupt eine Feuerstätte zulässig ist – und erst danach ein konkretes Ofenmodell auswählen.

Darf ein Werkstattofen überhaupt in einer Garage stehen?

Bei einer baurechtlich als Garage eingestuften Fläche lautet die Antwort für einen gewöhnlichen holzbefeuerten Werkstattofen in vielen Fällen: nein.

Die Feuerungsverordnungen der Bundesländer orientieren sich weitgehend an der Muster-Feuerungsverordnung. Danach dürfen Feuerstätten grundsätzlich nicht in Garagen aufgestellt werden. Es gibt allerdings eine eng gefasste Ausnahme: Bestimmte raumluftunabhängige Feuerstätten können zulässig sein, sofern unter anderem deren Oberflächentemperatur bei Nennleistung einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet.

Das bedeutet nicht, dass jeder Ofen mit externer Luftzufuhr automatisch für eine Garage geeignet ist. Die konkrete Feuerstätte muss die erforderlichen technischen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen und entsprechend nachgewiesen werden können.

Bei vielen klassischen Werkstattöfen für Scheitholz ist genau das der Knackpunkt. Sie sind für Werkstätten, Hallen oder vergleichbare Räume gedacht, erfüllen aber nicht automatisch die besonderen Voraussetzungen für eine Aufstellung innerhalb einer Garage.

Eine hilfreiche erste Einordnung:

Situation

Werkstattofen grundsätzlich denkbar?

Baurechtlich weiterhin als Garage genutzt

Nur unter engen Voraussetzungen

Normaler raumluftabhängiger Holzofen in der Garage

In der Regel nicht zulässig

Geeignete raumluftunabhängige Feuerstätte

Kann je nach Landesrecht und Ausführung möglich sein

Garage offiziell zu Werkstatt/Hobbyraum umgenutzt

Feuerstätte kann möglich werden

Auto wird nur vorübergehend herausgestellt

Raum bleibt dadurch weiterhin eine Garage

Der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Nur weil gerade kein Fahrzeug in der Garage steht, ändert sich deren baurechtliche Nutzung nicht.

Warum gelten für Garagen strengere Anforderungen?

Der Grund liegt vor allem im Brandschutz. In Garagen können Fahrzeuge, Kraftstoffe, Öle, Reinigungsmittel und andere brennbare Stoffe vorhanden sein. Gleichzeitig entstehen an einem Holzofen und am Rauchrohr hohe Temperaturen.

Eine Feuerstätte stellt deshalb eine zusätzliche Zündquelle dar.

Das Problem besteht nicht erst dann, wenn irgendwo ein Benzinkanister direkt neben dem Ofen steht. Bereits die vorgesehene Nutzung des Raumes als Garage führt dazu, dass besondere baurechtliche Anforderungen greifen.

Hinzu kommt die Verbrennungsluft. Ein raumluftabhängiger Werkstattofen entnimmt die benötigte Luft direkt aus seinem Aufstellraum. Eine große Garage wirkt zwar zunächst so, als sei dort genügend Luft vorhanden. Das Raumvolumen allein sagt jedoch noch nicht aus, ob die Verbrennungsluftversorgung tatsächlich ausreichend und zulässig ist.

Auch das Garagentor ersetzt nicht automatisch einen erforderlichen Verbrennungsluftnachweis.

Bei einer Feuerstätte müssen unter anderem folgende Punkte zusammenpassen:

  • zulässiger Aufstellraum
  • geeignete Verbrennungsluftversorgung
  • ausreichende Abstände zu brennbaren Bauteilen
  • geeigneter Boden beziehungsweise Funkenschutz
  • fachgerechter Rauchrohranschluss
  • geeignete und ausreichend dimensionierte Abgasanlage
  • Vorgaben des Ofenherstellers
  • Anforderungen der jeweiligen Landes-Feuerungsverordnung
  • Vorgaben der 1. BImSchV

Deshalb sollte ein Ofen nicht erst gekauft und anschließend geprüft werden. Sinnvoller ist die umgekehrte Reihenfolge.

Was ändert sich, wenn aus der Garage eine Werkstatt wird?

Hier liegt ein wichtiger Unterschied. Ein Raum, der baurechtlich keine Garage mehr ist, wird hinsichtlich der Aufstellung einer Feuerstätte anders beurteilt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass man lediglich das Auto herausfahren und eine Werkbank hineinstellen muss.

Eine Garage besitzt eine bestimmte genehmigte Nutzung. Wird sie dauerhaft beispielsweise als Werkstatt, Hobbyraum oder Arbeitsraum verwendet, kann dies eine Nutzungsänderung darstellen. Ob dafür ein formelles Verfahren erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbaurecht und nach der konkreten Situation.

Dabei können beispielsweise Fragen relevant werden wie:

  • Ist die neue Nutzung an diesem Standort zulässig?
  • Wird ein vorgeschriebener Stellplatz beseitigt?
  • Ändern sich Anforderungen an Brand- oder Schallschutz?
  • Muss der Raum baulich verändert werden?
  • Wird die Garage gewerblich oder ausschließlich privat genutzt?
  • Bleiben Fahrzeuge im Raum oder wird er vollständig anders verwendet?

Eine Garage und eine Werkstatt sind baurechtlich also nicht einfach zwei verschiedene Namen für denselben Raum.

Ist eine Umnutzung zulässig und der Raum anschließend als Werkstatt oder vergleichbarer Raum einzustufen, kann dort grundsätzlich auch ein geeigneter Werkstattofen infrage kommen. Dann müssen jedoch weiterhin sämtliche Anforderungen an Feuerstätte und Abgasanlage eingehalten werden.

Gerade bei älteren Garagen sollte außerdem geprüft werden, ob Wände, Decke, Dachkonstruktion und Boden für den geplanten Ofen geeignet sind.

Welche Anforderungen gelten, wenn ein Ofen zulässig ist?

Selbst wenn der Aufstellraum geklärt ist, darf nicht irgendein Ofen angeschlossen werden.

Ein neuer Scheitholzofen muss die für ihn geltenden Emissionsanforderungen erfüllen. Bei modernen Einzelraumfeuerungsanlagen betrifft das insbesondere die Anforderungen der 1. BImSchV und die entsprechenden Nachweise des Herstellers.

Auch der Schornstein spielt eine zentrale Rolle.

Für neu errichtete Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten inzwischen konkrete Anforderungen an die Position und Höhe der Schornsteinmündung. Einfach ein Ofenrohr durch die Garagenwand zu führen und außen ein Stück nach oben zu verlängern, reicht deshalb nicht.

Die Abgasanlage muss technisch zum Ofen und zum Gebäude passen. Geprüft werden unter anderem:

  • Querschnitt und Höhe des Schornsteins
    Die Abgase müssen sicher abgeführt werden können und der erforderliche Förderdruck muss zum Ofen passen.
  • Verlauf des Rauchrohrs
    Länge, Bögen, Anschluss und Abstände beeinflussen die Funktion der Anlage.
  • Abstände zu brennbaren Materialien
    Holzverkleidungen, Regale, Werkbänke oder gelagerte Materialien dürfen nicht zu dicht am Ofen oder Rauchrohr stehen.
  • Boden vor und unter der Feuerstätte
    Bei brennbaren Böden ist in der Regel eine geeignete nicht brennbare Unterlage erforderlich.
  • Verbrennungsluft
    Der Ofen muss dauerhaft ausreichend Luft für eine sichere Verbrennung erhalten.
  • Zulässige Brennstoffe
    Verbrannt werden dürfen nur Brennstoffe, für die die Feuerstätte vorgesehen ist und die rechtlich zulässig sind.

Eine Werkstatt bietet zudem eine Besonderheit: Dort stehen schnell Kartons, Holzreste, Lacke oder andere Materialien in Ofennähe. Die vorgeschriebenen Abstände sollten deshalb nicht nur am Tag der Installation vorhanden sein, sondern dauerhaft eingehalten werden.

Erst prüfen, dann den Werkstattofen auswählen

Wer einen Werkstattofen für eine bestehende Garage plant, kann sich viel Ärger ersparen, wenn die Reihenfolge stimmt.

Vor dem Kauf empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Nutzung des Raumes klären
    Ist der Raum baurechtlich eine Garage, eine Werkstatt oder bereits für eine andere Nutzung genehmigt?
  2. Landesrecht berücksichtigen
    Die konkreten Vorgaben können sich zwischen den Bundesländern unterscheiden.
  3. Bezirksschornsteinfeger frühzeitig einbeziehen
    Am besten werden Aufstellort, geplanter Ofen und mögliche Abgasführung besprochen, bevor etwas bestellt oder umgebaut wird.
  4. Bei einer geplanten Umnutzung die Bauaufsicht prüfen lassen
    Insbesondere wenn die Garage dauerhaft ihre bisherige Funktion verlieren soll.
  5. Erst danach einen geeigneten Ofen auswählen
    Dabei sind technische Unterlagen, Emissionsnachweise, Heizleistung und Herstellerangaben entscheidend.

Dieser Ablauf verhindert beispielsweise, dass ein Ofen gekauft wird, der zwar problemlos eine Werkstatt beheizen könnte, am vorgesehenen Standort aber nicht zulässig ist.

Entscheidend ist die Nutzung des Raumes

Ein Werkstattofen und eine Garage schließen sich nicht unter allen denkbaren Umständen gegenseitig aus. Für einen normalen holzbefeuerten, raumluftabhängigen Werkstattofen ist eine weiterhin als Garage genutzte Fläche jedoch meist kein geeigneter Aufstellort.

Anders kann die Situation aussehen, wenn eine Feuerstätte die besonderen Anforderungen für Garagen erfüllt oder die ehemalige Garage baurechtlich zulässig zu einem Werkstatt- oder Hobbyraum umgenutzt wurde.

Vor dem Ofenkauf sollten deshalb zuerst Raumstatus, Landesrecht und Abgasführung geklärt werden. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist dabei eine wichtige Anlaufstelle. Bei einer Nutzungsänderung kann zusätzlich die zuständige Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich einen Werkstattofen betreiben, wenn kein Auto in der Garage steht?

Nicht automatisch. Eine Garage verliert ihre baurechtliche Einstufung nicht allein dadurch, dass vorübergehend kein Fahrzeug darin steht. Entscheidend ist die genehmigte beziehungsweise zulässige Nutzung des Raumes.

Reicht es aus, das Ofenrohr durch die Garagenwand nach draußen zu führen?

Nein. Eine Feuerstätte für feste Brennstoffe benötigt eine geeignete Abgasanlage. Für neu errichtete Anlagen gelten zudem konkrete Anforderungen an die Lage und Höhe der Schornsteinmündung.

Kann ich meine Garage einfach dauerhaft als Werkstatt nutzen?

Das hängt vom jeweiligen Landesbaurecht und vom konkreten Gebäude ab. Eine dauerhafte Änderung von Garage zu Werkstatt kann eine baurechtliche Nutzungsänderung darstellen. Deshalb sollte die zuständige Bauaufsichtsbehörde vorher einbezogen werden.

Muss ein Werkstattofen die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllen?

Ja, soweit die jeweilige Feuerstätte unter deren Regelungen fällt. Bei neuen Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe müssen insbesondere die dafür vorgeschriebenen Emissionswerte und technischen Anforderungen eingehalten werden.

Kann ein raumluftunabhängiger Ofen in einer Garage erlaubt sein?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das möglich sein. Die Landes-Feuerungsverordnungen sehen hierfür teilweise eine Ausnahme vor. Ob ein konkretes Modell diese Anforderungen erfüllt, muss anhand seiner Zulassung und technischen Unterlagen geprüft werden.

Darf ich in einer Werkstatt Benzin, Lack oder Lösungsmittel neben dem Ofen lagern?

Solche Stoffe können erhebliche Brand- oder Explosionsgefahren verursachen und gehören nicht in den unmittelbaren Bereich einer Feuerstätte. Zusätzlich zu den Mindestabständen des Herstellers können weitere brandschutzrechtliche Anforderungen gelten.

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