Warum ein normales Ofenrohr nicht einfach durch Holz geführt werden sollte
Das Ofenrohr zwischen Feuerstätte und Schornstein wird als Verbindungsstück bezeichnet. Besonders ein einwandiges Stahlrohr kann sich während des Betriebs stark erwärmen. Holz und andere brennbare Baustoffe dürfen deshalb nicht unmittelbar daran angrenzen.
Dabei geht es nicht nur darum, dass Holz bei direktem Kontakt mit einem heißen Rohr beschädigt werden könnte. Auch eine dauerhafte Erwärmung muss berücksichtigt werden. Ein Bauteil kann über längere Zeit immer wieder Wärme aufnehmen, obwohl zunächst keine sichtbare Veränderung festzustellen ist.
Problematisch sind beispielsweise Wandaufbauten mit:
- Holzständern
- OSB-Platten
- Spanplatten
- Holzfaserdämmung
- Holzverschalungen
- brennbaren Dämmstoffen
- Fassadenbekleidungen aus Holz
Eine mit Gipskarton oder einer anderen nichtbrennbaren Platte verkleidete Wand ist ebenfalls nicht automatisch eine massive, nichtbrennbare Wand. Hinter der sichtbaren Oberfläche können weiterhin Holzständer, Platten oder Dämmstoffe liegen.
Deshalb muss immer der komplette Wandaufbau betrachtet werden.
Auch Mineralwolle allein löst das Problem nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem Materialeigenschaften, Dicke, Anordnung, Abstände und die Konstruktion der gesamten Durchführung. Eine improvisierte Dämmung ist daher nicht mit einer geprüften Brandschutzdurchführung gleichzusetzen.
Welche Wanddurchführung bei einer Holzwand infrage kommt
Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Die Durchführung wird entsprechend den geltenden brandschutztechnischen Vorgaben konstruktiv hergestellt oder es wird ein dafür vorgesehener und nachgewiesener Systembauteil verwendet.
Bei Ofenanlagen wird häufig die zweite Variante gewählt, weil die erforderliche Konstruktion damit klar definiert werden kann.
Spezielle Brandschutz-Wanddurchführungen
Solche Bauteile bestehen üblicherweise aus temperaturbeständigen, nichtbrennbaren Materialien und schaffen einen definierten Bereich zwischen dem heißen Rohr und dem brennbaren Wandaufbau.
Je nach Produkt dürfen beispielsweise einwandige oder gedämmte Verbindungsleitungen hindurchgeführt werden. Die Systeme unterscheiden sich allerdings erheblich.
Wichtige Auswahlkriterien sind:
Kriterium |
Darauf solltest du achten |
|---|---|
Temperaturbereich |
Die Durchführung muss für die zu erwartende Abgastemperatur geeignet sein |
Rohrart |
Nicht jedes System eignet sich gleichermaßen für einwandige und doppelwandige Rohre |
Durchmesser |
Rohr und Durchführung müssen technisch zusammenpassen |
Wandstärke |
Die zulässige Einbaulänge darf nicht überschritten werden |
Wandaufbau |
Das System muss für Bauteile mit brennbaren Bestandteilen vorgesehen sein |
Einbausituation |
Innenwand, Außenwand und gedämmte Fassade können unterschiedliche Anforderungen stellen |
Zulassung bzw. Nachweis |
Die vorgesehene Einbausituation muss von den Produktunterlagen abgedeckt sein |
Es gibt beispielsweise Systeme für Abgastemperaturen bis 400 °C und andere Lösungen, die für höhere Temperaturklassen vorgesehen sind. Ebenso können die erforderlichen Abstände zum Holz je nach Konstruktion unterschiedlich sein.
Deshalb lässt sich nicht seriös sagen: „Bei einer Holzwand braucht man immer Abstand X.“
Die Abmessungen müssen zur konkreten Lösung passen.
Konstruktion mit Schutzabstand und nichtbrennbaren Baustoffen
Die Feuerungsverordnungen der Bundesländer enthalten außerdem Vorgaben dazu, wie Abgasleitungen und Verbindungsstücke durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen geführt werden können.
Für Feuerstätten mit entsprechend hohen Abgastemperaturen spielen dabei beispielsweise Schutzrohre, Abstände sowie nichtbrennbare und wärmedämmende Baustoffe eine Rolle.
Als häufig anzutreffender Orientierungswert erscheinen bei Verbindungsstücken für Abgastemperaturen bis 400 °C 20 cm zwischen dem Rohr und brennbaren Bestandteilen beziehungsweise eine entsprechend dimensionierte Ummantelung aus geeigneten nichtbrennbaren Baustoffen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass um jedes Ofenrohr grundsätzlich ein 20-cm-Ring gebaut werden muss. Geprüfte Wanddurchführungssysteme können andere Abmessungen ermöglichen. Außerdem gilt Baurecht auf Landesebene, sodass die jeweils einschlägigen Vorgaben berücksichtigt werden müssen.
Für die Planung ist daher die konkrete Systemlösung wichtiger als eine einzelne Zentimeterangabe aus dem Internet.
Einwandiges oder doppelwandiges Rohr: Was gehört in die Durchführung?
Vom Kaminofen bis zur Wand wird häufig ein klassisches einwandiges Ofenrohr eingesetzt. Spätestens an einer brennbaren Wand muss jedoch geprüft werden, wie dieser Bereich konstruiert wird.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Einige geprüfte Wanddurchführungen dürfen ausdrücklich mit einwandigen Verbindungsleitungen verwendet werden. Andere Produkte sind für gedämmte oder doppelwandige Rohre vorgesehen. Wieder andere Systeme decken mehrere Varianten ab.
Es wäre deshalb falsch, grundsätzlich zu behaupten, dass ein einwandiges Ofenrohr niemals durch eine Holzwand geführt werden darf. Entscheidend ist, ob die gesamte Konstruktion der Wanddurchführung dafür vorgesehen und nachgewiesen ist.
In der Praxis sieht ein Anschluss an einen außenliegenden Edelstahlschornstein häufig ungefähr so aus:
- Der Kaminofen wird im Raum aufgestellt.
- Ein Verbindungsstück führt vom Ofen zur Außenwand.
- Im Bereich der Holzwand befindet sich die geeignete Brandschutzdurchführung.
- Dahinter erfolgt der Anschluss an den Schornstein beziehungsweise an dessen Anschlussbauteil.
Dabei müssen Rohrdurchmesser, Anschlusswinkel, Schornsteinsystem und Wanddurchführung aufeinander abgestimmt sein.
Eine interessante Detailfrage ist außerdem, wo der Wechsel von einwandigem zu doppelwandigem Rohr stattfinden soll. Das sollte nicht nach Gefühl entschieden werden. Herstellerunterlagen des Schornsteins und der Wanddurchführung geben vor, welche Rohrkomponenten innerhalb des Bauteils verwendet werden dürfen und wie die Verbindung auszuführen ist.
Diese Punkte sollten vor dem Wanddurchbruch geklärt sein
Gerade beim nachträglichen Einbau ist die Versuchung groß, zunächst die Kernbohrung oder den Wandausschnitt herzustellen und sich anschließend um die Details zu kümmern. Bei einer Holzwand kann das schnell zusätzliche Arbeit verursachen.
Besser ist diese Reihenfolge:
1. Wandaufbau feststellen
Prüfe, welche Baustoffe tatsächlich vorhanden sind. Nicht nur die sichtbare Wandoberfläche zählt. Lage der Holzständer, Dämmung, Installationsebene und Außenfassade können für die Planung wichtig sein.
2. Ofen und Abgaswerte kennen
Benötigt werden unter anderem der Rauchrohranschluss und dessen Durchmesser. Auch die technischen Daten der Feuerstätte spielen eine Rolle.
3. Schornstein festlegen
Bei einem außen montierten Edelstahlschornstein muss klar sein, auf welcher Höhe der Anschluss sitzt und mit welchen Systemteilen die Verbindung hergestellt wird.
4. Passende Wanddurchführung auswählen
Erst jetzt lässt sich feststellen, welche Durchführung für Rohrdurchmesser, Wandstärke und Einbausituation geeignet ist.
5. Öffnungsmaß bestimmen
Eine Brandschutzdurchführung braucht meistens deutlich mehr Platz als das eigentliche Rauchrohr. Ein Rohr mit 150 mm Durchmesser bedeutet daher keineswegs, dass eine 150- oder 160-mm-Bohrung ausreicht.
6. Bezirksschornsteinfeger früh einbeziehen
Eine neue Feuerstätte muss vor der Inbetriebnahme geprüft werden. Es ist wesentlich angenehmer, kritische Details vor dem Sägen, Bohren und Montieren zu klären als nach fertigem Einbau.
Bei Außenwänden kommen außerdem bauphysikalische Fragen hinzu. Die Durchführung sollte nicht nur brandsicher sein, sondern auch zur Luftdichtheit und gegebenenfalls zum Feuchte- und Wärmeschutz des Gebäudes passen.
Besonders bei modernen Holzrahmenhäusern kann eine unzureichend abgedichtete Durchführung die Luftdichtheitsebene der Gebäudehülle beeinträchtigen.
Häufige Fehler bei Wanddurchführungen aus Holz
Einige Lösungen wirken auf den ersten Blick plausibel, sind technisch aber nicht automatisch geeignet.
Mineralwolle lose um das Rauchrohr stopfen
Nicht jede Mineralwolle darf beliebig als Bestandteil einer Wanddurchführung eingesetzt werden. Selbst ein nichtbrennbarer Dämmstoff macht aus einer improvisierten Konstruktion keinen geprüften Systemaufbau.
Nur auf die sichtbare Wandverkleidung achten
Eine Gipskartonplatte vor einer Holzständerkonstruktion ändert nichts daran, dass sich im Wandinneren brennbare Materialien befinden können.
Den Abstand des Ofens mit dem Abstand des Ofenrohrs verwechseln
Feuerstätte und Verbindungsstück haben eigene Anforderungen. Der vorgeschriebene Abstand des Kaminofens zu einer Wand sagt daher nicht automatisch etwas über die Rohrdurchführung aus.
Den Wanddurchbruch vor der Produktauswahl herstellen
Wanddurchführungen können wesentlich größere Außenabmessungen besitzen als erwartet. Wird zuerst gesägt, passt das gewünschte System später womöglich nicht.
Nur den Rohrdurchmesser berücksichtigen
Neben dem Nenndurchmesser sind Wanddicke, Temperaturklasse, Rohrbauart und das angeschlossene Schornsteinsystem entscheidend.
Eine beliebige Brandschutzplatte einsetzen
Eine Platte aus nichtbrennbarem Material ist nicht automatisch eine vollständige Wanddurchführung. Die Wärme gelangt nicht ausschließlich frontal an die Wandoberfläche, sondern muss im gesamten Durchdringungsbereich berücksichtigt werden.
Die Wanddurchführung sollte als Teil des Abgassystems geplant werden
Bei einer Holzwand ist nicht das Loch selbst die entscheidende Frage, sondern der brandsichere Übergang zwischen Feuerstätte, Verbindungsstück, Gebäude und Schornstein.
Eine speziell für brennbare Bauteile vorgesehene Wanddurchführung ist deshalb häufig die nachvollziehbarste Lösung. Sie definiert, welche Rohre eingesetzt werden dürfen, welche Abmessungen einzuhalten sind und wie das Bauteil montiert werden muss.
Pauschale Abstandsangaben helfen nur begrenzt, weil sich Wandaufbauten und geprüfte Systeme unterscheiden. Plane deshalb zuerst Ofen, Rohrführung, Wandkonstruktion und Schornstein gemeinsam. Anschließend lässt sich die geeignete Durchführung auswählen und die notwendige Wandöffnung korrekt bestimmen.






