Zuerst klären, was mit dem Schornstein während der Stilllegung passiert ist
„Stillgelegt“ kann sehr unterschiedliche Situationen beschreiben. Ein Schornstein kann seit wenigen Jahren unbenutzt sein, weil eine Gasheizung eingebaut wurde. Er kann aber auch jahrzehntelang ohne angeschlossene Feuerstätte geblieben sein. Entsprechend unterschiedlich fällt die Prüfung aus.
Hilfreich ist zunächst eine kleine Bestandsaufnahme:
- Wann wurde der Schornstein zuletzt benutzt?
- Welche Feuerstätte war früher angeschlossen?
- Welcher Brennstoff wurde verwendet?
- Wurde der Anschluss verschlossen oder baulich verändert?
- Sind frühere Feuerstättenbescheide, Bauunterlagen oder Schornsteindaten vorhanden?
- Gab es früher Probleme mit Feuchtigkeit, Ruß oder Versottung?
- Wurde das Dach seitdem verändert?
- Sind Lüftungsanlagen, Dunstabzugshauben oder andere technische Anlagen hinzugekommen?
Solche Informationen ersetzen keine Prüfung, erleichtern aber die Einschätzung erheblich.
Besonders wichtig ist die Ursache der Stilllegung. Wurde beispielsweise eine alte Öl- oder Gasheizung entfernt und soll nun ein Kaminofen für Scheitholz angeschlossen werden, ändern sich Brennstoff, Abgastemperaturen und Betriebsbedingungen. Der vorhandene Schornstein muss deshalb nicht automatisch zu dem neuen System passen.
Auch bauliche Änderungen am Haus können relevant sein. Neue Dachflächen, Dachaufbauten, Fenster, Lüftungsöffnungen oder eine energetische Sanierung können Voraussetzungen verändern, die beim früheren Betrieb noch keine Rolle gespielt haben.
Welche Bereiche des alten Schornsteins geprüft werden
Bei der Wiederinbetriebnahme geht es nicht nur darum, kurz durch den Schacht zu schauen. Entscheidend ist, ob der Schornstein sicher genutzt werden kann und für die geplante Feuerstätte geeignet ist.
Folgende Punkte spielen dabei eine Rolle:
Prüfbereich |
Worum es geht |
|---|---|
Freier Querschnitt |
Der Schornstein darf nicht durch Ablagerungen, Fremdkörper oder andere Hindernisse blockiert sein. |
Baulicher Zustand |
Risse, beschädigte Fugen, lose Bauteile oder andere Schäden können die sichere Nutzung beeinträchtigen. |
Verschmutzungen |
Alte Ruß- und Verbrennungsrückstände können eine Reinigung erforderlich machen. |
Feuchtigkeit |
Durchfeuchtungen oder frühere Versottung müssen genauer beurteilt werden. |
Anschlussstellen |
Alte Öffnungen und Verschlüsse müssen fachgerecht ausgeführt sein. |
Reinigungsmöglichkeiten |
Erforderliche Reinigungsöffnungen müssen zugänglich und nutzbar sein. |
Schornsteinmündung |
Höhe, Position und Zustand oberhalb des Dachs müssen zur geplanten Nutzung passen. |
Querschnitt und Höhe |
Beides muss mit den Abgaswerten der neuen Feuerstätte harmonieren. |
Bei einem lange nicht verwendeten Schornstein können sich außerdem Tiere oder Nistmaterial im Schacht befinden. Auch abgefallene Mörtelstücke, Schmutz oder andere Fremdkörper sind möglich.
Eine Kamerainspektion kann bei unklaren Schäden sinnvoll sein, ist aber nicht automatisch bei jeder Wiederinbetriebnahme erforderlich. Ob sie nötig ist, hängt vom Zustand und von den Erkenntnissen der ersten Prüfung ab.
Ähnliches gilt für weitergehende Untersuchungen zur Dichtheit. Bei einem problemlos erhaltenen Schornstein kann die übliche Prüfung ausreichen. Bestehen dagegen Zweifel an Fugen, Innenrohr oder Bausubstanz, können zusätzliche Untersuchungen notwendig werden.
Der Schornstein muss auch zum neuen Ofen passen
Ein technisch intakter Schornstein kann trotzdem ungeeignet sein. Der zweite große Prüfpunkt ist deshalb das Zusammenspiel zwischen Feuerstätte und Abgasanlage.
Ein Kaminofen erzeugt im Betrieb bestimmte Abgasmengen und Abgastemperaturen. Gleichzeitig benötigt er ausreichenden Förderdruck im Schornstein. Dabei spielen unter anderem folgende Daten eine Rolle:
- Nennwärmeleistung des Ofens
- Abgasmassenstrom
- Abgastemperatur
- erforderlicher Förderdruck
- Durchmesser des Rauchrohranschlusses
- wirksame Schornsteinhöhe
- innerer Schornsteinquerschnitt
- Bauart und Dämmung des Schornsteins
„Großer Schornstein gleich guter Zug“ funktioniert dabei nicht als Faustregel. Ein zu großer Querschnitt kann beispielsweise dazu führen, dass sich die Abgase stärker abkühlen. Unter ungünstigen Bedingungen kann dadurch Kondensat entstehen oder der Förderdruck nicht ausreichend stabil sein.
Ein sehr kleiner Schornsteinquerschnitt kann dagegen die Abgasabführung begrenzen.
Bei Zweifeln kann eine rechnerische Überprüfung der Abgasanlage erforderlich sein. Dabei wird beurteilt, ob die geplante Feuerstätte unter den vorhandenen Bedingungen zuverlässig betrieben werden kann.
Eine Schornsteinsanierung kann die vorhandene Substanz nutzbar machen
Ist der gemauerte Schacht grundsätzlich in Ordnung, aber sein Querschnitt oder seine Oberfläche passt nicht zur geplanten Feuerstätte, bedeutet das nicht zwangsläufig einen kompletten Neubau.
Je nach Situation kann ein geeignetes Innenrohr eingezogen werden. Dadurch lässt sich beispielsweise der wirksame Querschnitt anpassen oder ein alter Schacht technisch ertüchtigen.
Welche Lösung infrage kommt, hängt allerdings vom vorhandenen Schornstein und der geplanten Feuerstätte ab. Deshalb sollte die Entscheidung erst fallen, wenn die technischen Daten des Ofens bekannt sind.
Neue Feuerstätte bedeutet: heutige Anforderungen prüfen
Ein häufiger Denkfehler lautet: „Der Schornstein wurde früher benutzt, also darf ich ihn heute genauso wieder verwenden.“
Der frühere Betrieb allein beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend ist, welche Feuerstätte jetzt eingebaut wird und wie die neue Feuerungsanlage rechtlich und technisch einzuordnen ist.
Für neu errichtete Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten unter anderem Anforderungen der 1. BImSchV. Bei modernen Einzelraumfeuerstätten müssen beispielsweise entsprechende Nachweise zu Emissionen und Wirkungsgrad vorhanden sein.
Hinzu kommen Vorgaben zur Abführung der Abgase. Gerade die Position und Höhe der Schornsteinmündung sollte deshalb früh geprüft werden. Die Anforderungen können davon abhängen, wann die Feuerungsanlage errichtet oder wesentlich geändert wird und wie Gebäude und Dach gestaltet sind.
Auch die Umgebung des Schornsteins spielt eine Rolle. Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen in der Nähe der Mündung können bei der Beurteilung relevant werden.
Deshalb ist es sinnvoll, den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einzubeziehen, bevor du den endgültigen Ofen auswählst oder größere Umbauten beauftragst.
Das gilt besonders, wenn:
- der Schornstein seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wurde,
- die frühere Feuerstätte einen anderen Brennstoff verwendete,
- das Gebäude zwischenzeitlich saniert wurde,
- der Schornstein sichtbare Schäden zeigt,
- ein neuer Anschluss hergestellt werden muss,
- ein Innenrohr oder eine andere Sanierung geplant ist.
Die baurechtliche Beurteilung richtet sich außerdem nach dem jeweiligen Landesrecht. Details können sich deshalb je nach Bundesland unterscheiden.
Vom ersten Termin bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme
Für die Praxis hilft eine klare Reihenfolge. Sie verhindert vor allem, dass du zuerst einen Ofen kaufst und anschließend feststellst, dass Schornstein und Feuerstätte nicht zusammenpassen.
1. Vorhandenen Schornstein erfassen
Notiere ungefähre Maße, vorhandene Anschlussstellen und bekannte Informationen zur früheren Nutzung. Alte Unterlagen solltest du bereithalten.
2. Zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontaktieren
Beschreibe, welche Feuerstätte du anschließen möchtest beziehungsweise welche Ofenart geplant ist. Eine frühe Abstimmung kann klären, welche Unterlagen und Untersuchungen erforderlich sind.
3. Schornstein überprüfen lassen
Ein unbenutzter Schornstein muss vor seiner Wiederinbetriebnahme überprüft und erforderlichenfalls gekehrt werden. Dabei können Schäden oder Hindernisse auffallen, die zunächst beseitigt werden müssen.
4. Technische Eignung zur Feuerstätte klären
Erst jetzt sollte feststehen, welcher Leistungsbereich, welche Abgasdaten und welcher Rauchrohranschluss mit dem vorhandenen Schornstein funktionieren.
5. Notwendige Arbeiten durchführen
Mögliche Arbeiten reichen vom Öffnen beziehungsweise Anpassen einer Anschlussstelle über eine Reinigung bis zur Sanierung des Schornsteins.
6. Feuerstätte fachgerecht anschließen
Herstellerangaben zu Abständen, Verbrennungsluftversorgung und Anschlussbedingungen müssen berücksichtigt werden.
7. Erforderliche Prüfungen und Abnahme abschließen
Bei neu errichteten oder wesentlich geänderten Anlagen können vor beziehungsweise nach der Inbetriebnahme verschiedene Feststellungen und Nachweise erforderlich sein. Die konkreten Abläufe hängen von der Anlage und den landesrechtlichen Vorgaben ab.
Erst wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte der reguläre Betrieb beginnen.
Erst prüfen, dann den Ofen festlegen
Ein stillgelegter Schornstein ist keineswegs wertlos. In vielen Gebäuden lässt er sich nach einer Prüfung wieder verwenden und erspart den Bau einer komplett neuen Abgasanlage. Sein bloßes Vorhandensein ist aber noch keine Zusage, dass jeder beliebige Kamin- oder Pelletofen daran angeschlossen werden kann.
Zuerst müssen Zustand, freier Querschnitt und bauliche Voraussetzungen stimmen. Anschließend wird geprüft, ob Abgaswerte und Leistungsdaten der geplanten Feuerstätte zum Schornstein passen. Gerade bei älteren Schächten oder nach größeren Umbauten am Gebäude können zusätzliche Arbeiten notwendig werden. Wer diese Fragen vor dem Ofenkauf klärt, plant deutlich zuverlässiger und vermeidet kostspielige Änderungen an einer bereits ausgewählten Feuerstätte.






