Warum der Denkmalschutz beim Schornstein mitentscheidet
Bei einem Baudenkmal können sowohl das Gebäude selbst als auch einzelne Bauteile, Fassaden, Dachformen oder historische Innenräume geschützt sein. Welche Bestandteile besonders relevant sind, hängt vom jeweiligen Denkmal und seiner Begründung ab.
Ein Eingriff kann beispielsweise entstehen, wenn für einen Schornstein:
- historische Decken oder Dachkonstruktionen durchbrochen werden,
- eine neue Öffnung in der Dachfläche entsteht,
- ein vorhandener gemauerter Schornstein verändert wird,
- eine Schornsteinmündung deutlich höher ausgeführt werden muss,
- ein Edelstahlschornstein an der Außenfassade montiert wird,
- historische Verkleidungen oder Mauerwerksbereiche entfernt werden.
Auch Veränderungen, die technisch vergleichsweise klein erscheinen, können denkmalrechtlich relevant sein. Ein glänzendes Edelstahlrohr an einer historischen Fachwerkfassade verändert beispielsweise das äußere Erscheinungsbild deutlich stärker als eine Sanierung innerhalb eines vorhandenen Schornsteins.
Deshalb sollte zuerst geklärt werden, welche Teile des Gebäudes geschützt sind und welche Veränderungen die zuständige Denkmalschutzbehörde akzeptiert.
Wichtig ist außerdem die Umgebung eines Denkmals. Je nach Landesrecht können Maßnahmen auch dann einer denkmalrechtlichen Prüfung unterliegen, wenn sie das Erscheinungsbild oder den Wirkungsraum eines geschützten Gebäudes beeinflussen.
Bestehenden Schornstein nutzen oder einen neuen Abgasweg schaffen?
Bei historischen Gebäuden lohnt es sich zunächst zu untersuchen, ob ein vorhandener Schornstein weiterverwendet werden kann. Alte gemauerte Schächte sind allerdings nicht automatisch für eine moderne Feuerstätte geeignet.
Der Fachbetrieb sollte unter anderem Zustand, Querschnitt, Verlauf und vorhandene Anschlüsse prüfen. Auch Feuchtigkeitsschäden, Undichtigkeiten oder Ablagerungen können eine Rolle spielen.
Grundsätzlich kommen mehrere Lösungen infrage:
Möglichkeit |
Was dabei besonders geprüft werden muss |
|---|---|
Bestehenden Schornstein weiterverwenden |
Querschnitt, Dichtheit, Zustand, Eignung für die geplante Feuerstätte |
Bestehenden Schornstein sanieren |
geeignetes Innensystem, verbleibender Querschnitt, Reinigungsmöglichkeiten |
Neuen Schornstein innerhalb des Gebäudes errichten |
Deckendurchführungen, Brandschutz, Statik, historische Bauteile |
Außenschornstein montieren |
Fassadenwirkung, Befestigung, Mündungshöhe, denkmalrechtliche Zustimmung |
Vorhandenen stillgelegten Zug reaktivieren |
baulicher Zustand, frühere Veränderungen, sichere Abgasführung |
Gerade eine Innensanierung kann bei einem Baudenkmal interessant sein, weil die äußere Gebäudeansicht weitgehend unverändert bleibt. Ob sie technisch funktioniert, hängt jedoch von Feuerstätte und vorhandenem Schacht ab.
Ein alter Schornstein kann beispielsweise einen sehr großen Querschnitt besitzen. Moderne Feuerstätten arbeiten teilweise mit niedrigeren Abgastemperaturen als historische Öfen. Dadurch können andere Anforderungen an Feuchtebeständigkeit, Querschnitt und Material entstehen.
Eine fachgerechte Berechnung und Beurteilung ist deshalb sinnvoller als die Annahme, ein vorhandener Schacht werde schon irgendwie funktionieren.
Denkmalschutzbehörde und Schornsteinfeger früh einbeziehen
Bei normalen Gebäuden lässt sich manches technische Detail während der Planung noch vergleichsweise einfach verändern. Bei einem Baudenkmal können dagegen verschiedene Anforderungen miteinander kollidieren.
Ein Beispiel: Die Denkmalschutzbehörde möchte die sichtbare Schornsteinhöhe möglichst gering halten. Für eine sichere Abgasführung können jedoch bestimmte Abstände und Höhen notwendig sein. Dann braucht es eine Lösung, die beide Anforderungen berücksichtigt.
Eine sinnvolle Reihenfolge sieht deshalb so aus:
-
Denkmalstatus und Schutzumfang klären.
Prüfe, welche Gebäudeteile geschützt sind und welche Anforderungen die zuständige Denkmalschutzbehörde stellt. -
Vorhandene Abgasanlage untersuchen.
Ein Fachbetrieb beurteilt Zustand, Aufbau und mögliche Sanierungsvarianten. -
Geplante Feuerstätte festlegen.
Leistung, Brennstoff, Abgastemperatur und notwendiger Förderdruck beeinflussen die Anforderungen an den Schornstein. -
Bezirksschornsteinfeger einbeziehen.
Vor der endgültigen Ausführung sollten Anschluss, Abgasweg und relevante technische Voraussetzungen abgestimmt werden. -
Denkmalrechtliche und gegebenenfalls weitere Genehmigungen einholen.
Mit der Ausführung sollte erst begonnen werden, wenn geklärt ist, welche Genehmigungen erforderlich sind.
Dieser Ablauf verhindert beispielsweise, dass bereits ein Außenschornstein bestellt wurde und anschließend festgestellt wird, dass seine Position an der vorgesehenen Fassade denkmalrechtlich nicht akzeptiert wird.
Genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch denkmalrechtlich unproblematisch
Ein häufiger Irrtum besteht darin, eine baurechtlich möglicherweise verfahrensfreie Maßnahme mit einer vollständig genehmigungsfreien Maßnahme gleichzusetzen.
Denkmalschutzrecht und Bauordnungsrecht sind unterschiedliche Regelungsbereiche. Selbst wenn für eine bestimmte bauliche Änderung kein klassischer Bauantrag erforderlich sein sollte, kann eine denkmalrechtliche Genehmigung notwendig sein.
Welche Verfahren gelten, richtet sich nach Bundesland, Gebäude und konkreter Maßnahme. Eine pauschale bundesweite Antwort gibt es deshalb nicht.
Technische Anforderungen bleiben trotz Denkmalschutz bestehen
Der Wunsch, historische Substanz zu erhalten, hebt technische Sicherheitsanforderungen nicht auf. Eine Abgasanlage muss die Verbrennungsprodukte zuverlässig ins Freie führen und zum angeschlossenen Wärmeerzeuger passen.
Bei der Planung gehören insbesondere folgende Punkte auf die Prüfliste:
Brandschutz:
Abstände zu brennbaren Bauteilen und die Ausführung von Wand-, Decken- und Dachdurchführungen müssen stimmen. Gerade historische Gebäude besitzen häufig Holzbalkendecken, Fachwerk, alte Dachstühle oder andere brennbare Konstruktionen.
Abgasweg:
Querschnitt, wirksame Höhe und Verlauf müssen zur Feuerstätte passen. Zahlreiche Richtungsänderungen oder ungünstige Querschnitte können die Funktion beeinträchtigen.
Schornsteinmündung:
Die Position über dem Dach kann sowohl technische als auch denkmalpflegerische Auswirkungen haben. Anforderungen aus Feuerungsverordnung und Immissionsschutz müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Standsicherheit:
Ein neuer Schornstein bringt Eigengewicht und gegebenenfalls zusätzliche Windlasten mit sich. Bei außen montierten Anlagen sind Befestigungen und freie Höhen besonders relevant.
Reinigung und Prüfung:
Schornstein und Verbindungsstücke müssen für spätere Kontrollen und Reinigungsarbeiten erreichbar bleiben. Eine denkmalgerechte Verkleidung darf notwendige Öffnungen nicht unzugänglich machen.
Materialeignung:
Das verwendete Schornsteinsystem muss für Brennstoff, Abgastemperatur und Betriebsweise der Feuerstätte geeignet sein.
Die technischen Regeln für Abgasanlagen wurden in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Welche bauaufsichtlich eingeführten Regelwerke im jeweiligen Bundesland für das konkrete Vorhaben anzuwenden sind, sollte deshalb projektbezogen geprüft werden.
Weshalb ein erfahrener Fachbetrieb hier besonders wichtig ist
Bei einem denkmalgeschützten Gebäude reicht es nicht, einen Schornstein lediglich nach Standardmaßen zu montieren. Der Fachbetrieb muss vorhandene Konstruktionen verstehen und erkennen, wo historische Substanz erhalten werden sollte.
Besonders hilfreich ist Erfahrung mit Altbauten und Denkmalprojekten. Dort treten Situationen auf, die in jüngeren Gebäuden deutlich seltener vorkommen: unbekannte Schachtverläufe, unregelmäßiges Mauerwerk, Holzbalken unmittelbar neben dem Schornstein, frühere Umbauten oder nicht dokumentierte Anschlüsse.
Vor Beginn der Arbeiten sollte deshalb möglichst klar dokumentiert sein:
- welche Feuerstätte angeschlossen werden soll,
- welcher Schornstein beziehungsweise Schacht genutzt wird,
- welche Materialien vorgesehen sind,
- wo Wand-, Decken- oder Dachdurchführungen entstehen,
- wie die Schornsteinmündung ausgeführt wird,
- welche historischen Bauteile betroffen sind,
- welche Vorgaben der Denkmalschutzbehörde bestehen.
Fotos, Grundrisse, Schnitte und technische Unterlagen helfen dabei erheblich. Bei komplizierten Gebäuden können zusätzlich Architekten, Tragwerksplaner oder Fachplaner mit Erfahrung in der Denkmalpflege erforderlich sein.
Nach Errichtung oder wesentlicher Änderung einer Feuerungsanlage darf schließlich nicht einfach mit dem Heizen begonnen werden. Vor der ersten Nutzung ist die vorgeschriebene Prüfung durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu berücksichtigen.
Gute Planung verhindert unnötige Eingriffe
Bei einem denkmalgeschützten Haus sollte der Schornstein nicht isoliert betrachtet werden. Feuerstätte, vorhandener Schacht, historische Gebäudeteile, Dachbild und technische Vorschriften hängen unmittelbar zusammen.
Besonders sinnvoll ist es, vorhandene Strukturen zuerst auf ihre weitere Nutzbarkeit zu untersuchen. Dadurch lassen sich manchmal zusätzliche Durchbrüche oder deutlich sichtbare Außenanlagen vermeiden. Ist ein neuer Schornstein notwendig, sollte seine Position früh mit Denkmalschutzbehörde, Fachbetrieb und Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.
Der zusätzliche Planungsaufwand ist damit kein bürokratischer Nebenschauplatz. Er hilft dabei, eine technisch sichere Lösung zu finden, ohne historische Substanz unnötig zu verändern.





